Obergiesing:Mieterschutz verlängert

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Planungsausschuss erneuert und erweitert in Obergiesing zwei Erhaltungssatzungen

Von Hubert Grundner, Obergiesing

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat erneut die Erhaltungssatzungen "Tegernseer Landstraße" und "Trauchberg-/Forggenseestraße" in Obergiesing beschlossen. Dagegen stimmte als einziger Michael Mattar von der FDP. Laut Mitteilung der Rathaus-Pressestelle sind die bisherigen Satzungen bis zum 19. November 2015 befristet. Nach Bestätigung durch die Vollversammlung des Stadtrates und Veröffentlichung im Amtsblatt werden die neuen Satzungen mit einem - räumlich gesehen - vergrößerten Umgriff im November 2015 vor Ablauf der bestehenden Erhaltungssatzungen in Kraft treten.

So wird die Erhaltungssatzung "Tegernseer Landstraße" um den von der Werinher-, Rotwand- und Kesselbergstraße umgrenzten Bereich deutlich nach Osten und Süden und die Erhaltungssatzung "Trauchberg-/Forggenseestraße" um den Bereich zwischen der Deisenhofener-, Untersberg- und Bayrischzeller Straße erweitert werden. Für Christian Amlong, Stadtrat und Planungssprecher der SPD, war diese Entscheidung mehr als nachvollziehbar: "In beiden Vierteln liegt die Kaufkraft unter dem stadtweiten Mittelwert, viele Haushalte müssen mit weniger als 1500 Euro im Monat auskommen."

Die Stadt München erlässt bereits seit mehr als einem Vierteljahrhundert sogenannte Milieuschutzsatzungen. In diesen Gebieten stehen bestimmte bauliche Vorhaben sowie die Umwandlung von Haus- in Wohnungseigentum unter einem zusätzlichen Genehmigungsvorbehalt.

Damit soll die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in dem jeweiligen Gebiet erhalten werden. Die Erhaltungssatzungen sind zeitlich befristet und werden regelmäßig vor Ablauf auf einen möglichen Neuerlass überprüft. Die Überprüfung der bestehenden Erhaltungssatzungen einschließlich der umliegenden Blöcke hat ergeben, dass die Gebiete mit geändertem Umgriff erneut für den Erlass einer Erhaltungssatzung geeignet sind.

Wie es in einer Erläuterung der dabei zugrunde gelegten Methodik heißt, werden als Mindestgröße für ein Erhaltungssatzungsgebiet 1500 Wohnungen angesetzt. Kleinere Wohngebiete seien in aller Regel dafür nicht geeignet, da sich hier die aus einer Verdrängung der Wohnbevölkerung ergebenden negativen städtebaulichen Folgen kaum nachweisen lassen und somit der Erlass einer Erhaltungssatzung nicht begründet werden kann.

In München wird es nach der jüngsten Entscheidung des Planungsausschusses insgesamt 18 Erhaltungssatzungen mit rund 120 000 Wohnungen geben, in denen etwa 214 000 Einwohnerinnen und Einwohner leben.

© SZ vom 17.10.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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