Neuried:Strenges Höhenlimit für Hettlage-Areal

Im Planverfahren zum Hettlage-Gelände sind sich Investor und Gemeinde inzwischen weitgehend einig, offen bleibt aber, ob die 20-Meter-Grenze für den Gewerbekomplex im Nordteil des Areals mit oder ohne technische Aufbauten gilt. Der Gemeinderat beharrt darauf, Kamine, Luftschächte oder Aufzugmotoren in die Höhengrenze einzurechnen, was diese um rund drei Meter absenken und die Bauherren ein Geschoss kosten könnte. Da sich Investor und Gemeinde vorerst nicht auf einen Kompromiss einigen konnten, schickt das Bauamt den Planentwurf mit dem strengeren Höhenlimit in die zweite Auslegung. Eine Einigung soll damit also im weiteren Anhörungsverfahren zustande kommen.

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