Neuperlach:Nur Kunstblut war verboten

Stadt rechtfertigt, weshalb Rechte eine Hinrichtung simulieren durften

Von hubert grundner, Neuperlach

Geschmacklos, rassistisch, makaber, verstörend - so beschrieben viele Neuperlacher, was sie am 7. Februar vor dem Einkaufszentrum Pep erlebten: An jenem Samstag versammelten sich dort Anhänger der rechtsextremen Partei "Die Rechte", unter ihnen ein verurteilter Neonazi, um ein ausländerfreies Deutschland zu propagieren. Garniert wurden die lautstarken Hetzparolen durch eine stumme szenische Aufführung: Ein schwarz vermummter Mann stellte sich hinter einen knieenden Mitstreiter und simulierte mit einem Säbel dessen Enthauptung. So weit, so schlecht.

Wenige Tage später berichtete in der Sitzung des Bezirksausschusses Ramersdorf-Perlach dessen Beauftragter gegen Rechtsextremismus, Markus Guinand (SPD), seinen Kollegen von dem Vorfall. Schnell kam im Gremium die Frage auf, ob das Kreisverwaltungsreferat (KVR) diese Veranstaltung genehmigt hatte. Danach wollte auch die Stadtratsfraktion von Grünen/Rosa Liste durch eine Anfrage klären, ob die Behauptung des Einsatzleiters der Polizei, die damals die Kundgebung der Rechten beobachtete, stimme, dass die Enthauptungsszene ausdrücklich genehmigt wurde.

Verkürzt lautet die Antwort des KVR, die jetzt vorliegt: Ja, aber mit Einschränkungen. Demnach zeigte der Veranstalter dem KVR "die gegenständliche Versammlung mit dem Thema ,Keine IS-Kopfabschneider auf deutschem Boden - Widerstand jetzt!' an und teilte mit, dass eine szenische Darbietung in Bezug auf die Hinrichtungen der IS erfolgen sollte." Daraufhin habe man den Veranstalter kontaktiert und nach einem Gespräch die Beschränkung verfügt, "dass kein Kunstblut verwendet und keine unmittelbaren szenischen Tötungshandlungen erfolgen dürfen". Eine weitergehende Beschränkung oder ein vollständiges Verbot seien rechtlich nicht möglich gewesen, erklärt das KVR und verweist dabei auf die Grundrechte der Versammlungsfreiheit und der Meinungsfreiheit.

Demnach hätte die Enthauptungsszene, so das KVR, dann verboten werden können, "wenn konkrete Anhaltspunkte vorgelegen hätten, dass dadurch bedingt Straftatbestände erfüllt gewesen wären. Dies lag aber im gegebenen Fall nicht vor." Deshalb blieb es bei der "inhaltlichen Beschränkung", dass kein Kunstblut fließen durfte. Eine "ausdrückliche Genehmigung" wurde jedoch nicht erteilt. An der Fassungslosigkeit der Passanten, die die simulierte Hinrichtung ansehen mussten, unter ihnen auch einige Kinder, dürfte diese Erklärung allerdings kaum etwas ändern.

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