Neue Verordnung:Alkoholverbot am Hauptbahnhof tritt in Kraft

Drogenkriminalität am Münchner Hauptbahnhof, 2016

Bei Verstoß gegen das Alkoholverbot droht ein Hausverweis, im Wiederholungsfall auch ein Hausverbot.

(Foto: Florian Peljak)
  • Vom 11. Januar an gilt am Hauptbahnhof das Alkoholverbot. Im Gebäude und in den umliegenden Straßen ist es zwischen 22 und 6 Uhr verboten, Alkohol zu trinken oder in einer offenen Flasche mit sich herumzutragen.
  • Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit einer Geldbuße oder sogar einem Hausverweis rechnen.
  • Die Bahn passt ihre Hausordnung damit einer Verordnung der Stadt an. Diese hatte so auf die massiv gestiegene Zahl von Straftaten reagiert.

Von Andreas Schubert

Der 11. Januar dürfte ein schwarzer Tag für so manchen Freund des unvernünftigen Alkoholkonsums sein: Wer nachts mit einem offenen Bier oder sonstigen alkoholhaltigen Getränken in der Gegend um den Hauptbahnhof erwischt wird, bekommt von diesem Mittwoch an Ärger. Von 22 bis 6 Uhr ist es nicht nur verboten, dort Alkohol zu trinken, es reicht auch schon, eine offene Flasche mit sich herumzutragen, die zum Verzehr vor Ort bestimmt ist.

Der Bier-Bann gilt für die umliegenden Straßen des Bahnhofs sowie die Paul-Heyse-Unterführung. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss nach Angaben der Stadt mit einer Geldbuße in "mittlerer zweistelliger Höhe" rechnen. Bei wiederholten Verstößen und Störungen im öffentlichen Raum will das Kreisverwaltungsreferat zudem Aufenthaltsverbote verhängen. Diese gelten auch für pöbelnde Betrunkene.

Die Stadt reagiert damit auf die massiv gestiegene Zahl von Pöbeleien und Gewalttaten von Menschen, die laut Polizei meist alkoholisiert sind und Teil einer Szene, die regelmäßig am Hauptbahnhof zusammenkommt. Besonders die Seiteneingänge zur Arnulfstraße und Bayerstraße sowie der Bereich unter dem Vordach am Haupteingang hatten der Polizei Sorge bereitet. Sie berichtete von einem Anstieg der Straftaten um 85 Prozent, bei den Gewaltdelikten seien es sogar 139 Prozent gewesen.

Damit sich die Szene nicht in den nahegelegenen Alten Botanischen Garten verlagert, will die Stadt dort unter anderem das Unterholz auslichten, die Sitzgelegenheiten umbauen und die Beleuchtung verbessern.

Das Verbot gilt sinnvollerweise auch für den öffentlichen Bereich im Inneren des Hauptbahnhofes. Damit passt die Bahn ihre Hausordnung an die Verordnung der Stadt an. Wer nun Angst hat, dass ihm auf dem Weg zur nächsten Party der Mitbringsel-Wein konfisziert wird, sei beruhigt: Es ist weiterhin legal, Alkohol verschlossen im Sprit-Sperrbezirk zu transportieren oder in einem der Läden am Bahnhof zu kaufen.

Das Alkoholverbot betrifft auch nicht die gastronomischen Betriebe und Geschäfte innerhalb des Bahnhofsgebäudes. Dort gelte die Hausordnung der jeweiligen Pächter, teilt die Bahn mit. "Wir möchten, dass sich Bahnhofsbesucher und Reisende wohlfühlen. Dazu gehört auch, dass sie nicht von alkoholisierten Personen belästigt werden", teilt Bahnhofsmanager Heiko Hamann mit. "Dies passt auch nicht zu einem Großstadtbahnhof, der für viele Besucher von München das Tor zur Stadt ist."

Vor dem Bahnhof überwacht die Polizei das Verbot, im Gebäude gehen Sicherheitskräfte der Deutschen Bahn verstärkt mit Bundespolizisten auf Patrouille. Sie können bei Verstoß gegen das Alkoholverbot einen Hausverweis aussprechen, im Wiederholungsfall auch ein Hausverbot. Bei Verstößen gegen das Hausverbot drohe eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch, so die Bahn.

Das Alkoholverbot ist im Münchner Stadtrat nicht unumstritten. Grüne, Piraten und Bayernpartei hatten versucht, es zu verhindern. So hatte etwa die Grünen-Fraktionschefin Gülseren Demirel einen ungerechtfertigten Eingriff in die Bürgerrechte gesehen.

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