Wann gilt welche Ampel, und wer muss auf welchem Weg fahren? Ein Verkehrsexperte klärt auf.
Zum 1. September haben sich mit der Neufassung der Straßenverkehrsordnung auch für Radfahrer einige Neuerungen ergeben - allerdings ist das 56 Seiten starke Regelwerk nicht leicht zu überblicken. Erster Polizeihauptkommissar Ferdinand Schmitz von der Verkehrsabteilung des Polizeipräsidiums München erklärt, worauf Radler künftig achten müssen.
Bild vergrößern
(© Foto:)
Anzeige
SZ: Was ist die wichtigste Neuerung, die speziell Radfahrer betrifft?
Schmitz: Durch die Novelle wurde unter anderem auch eindeutig geregelt, welche Ampeln Radfahrer zu beachten haben. Fährt der Radfahrer auf der Fahrbahn, gilt für ihn die Ampel für den Fahrverkehr. Benutzt er den Radweg, dann hat er die Ampel für den Radverkehr zu beachten. Fährt er auf dem Radweg, und es ist keine Ampel für den Radverkehr da, dann gilt für ihn bis zum 31. August 2012 die Fußgängerampel. Diese Übergangsfrist von drei Jahren soll es den Kommunen ermöglichen, Radfahrampeln nachzurüsten.
SZ: Änderungen gibt es auch bei der Mitnahme von Kindern. Fahrradanhänger haben endlich Eingang in die Straßenverkehrsordnung gefunden.
Schmitz: Das ist richtig. Früher gab es nur die Regelung, dass Personen, die mindestens 16 Jahre alt sein müssen, Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr auf dem Rad mitnehmen dürfen. Auch für Anhänger gilt jetzt: Man darf bis zu zwei Kinder bis zum siebten Lebensjahr mitnehmen. Ältere Kinder sind nicht erlaubt, der Anhänger wird sonst zu schwer und wackelig. Präzisierer sind auch die Regelungen für Inliner. Die Skater oder Rollschuhfahrer gelten als Fußgänger und müssen den Gehweg benutzen - außer, der Radweg ist explizit für sie frei gegeben.
SZ: Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) lobt an der Novelle, dass der Radfahrstreifen auf der Fahrbahn künftig dem Radweg gleichgestellt sei. Was ist besser: Radweg oder Fahrstreifen?
Schmitz: Beide Möglichkeiten haben Vor- und Nachteile. Das Problem des Toten Winkels besteht aber auch beim Radfahrstreifen. Überall, wo der Radfahrer vom Fahrzeug, speziell vom Lastwagen aus, nicht gesehen werden kann, lebt er gefährlich. Von solchen Radfahrstreifen profitieren vor allem Radler, die sicher fahren. Ältere Radfahrer oder Kinder fühlen sich meist auf Radwegen wohler. Wichtiger wäre es meines Erachtens, auf bestimmten Hauptverkehrstraßen überhaupt für Radfahrer geeignete Verkehrsflächen zu schaffen. An der Rosenheimer Straße, zwischen der Orleans- und Steinstraße etwa, fahren Radler immer noch mit dem Verkehr mit. Aber wenn man hier eine Radstrecke abtrennen würde, ginge das eben zu Lasten der Autofahrer oder der Parker.
SZ: Klarer formuliert wurde auch die sogenannte Benutzungspflicht bei Radwegen. Kann sich der Radler jetzt aussuchen, ob er lieber auf dem Radweg oder der Straße fährt?
Schmitz: Nach wie vor muss man dort, wo es einen gekennzeichneten Radweg gibt, diesen auch benutzen. Nur wenn keines der drei Schilder - Radweg, gemeinsamer Geh- und Radweg oder getrennter Geh- und Radweg - angebracht ist, hat der Radfahrer die Wahl.
SZ: Im Hirschgarten, wo vor kurzem ein fünfjähriger Junge von einem Radfahrer angefahren wurde, ist der Hauptweg als gemeinsamer Radfahrweg gekennzeichnet. Was bedeutet das für den Radfahrer?
Schmitz: Er hat seine Geschwindigkeit den Fußgängern anzupassen, nach alter wie nach neuer Rechtslage. Sind Kinder, ältere oder gebrechliche Menschen unterwegs, muss er besonders vorsichtig fahren. Und immer bremsbereit sein. Den Eltern kann man in diesem Fall also wirklich keinen Vorwurf machen, dass sie nicht achtsam genug gewesen wären. Im immer dichter werdenden Verkehr müssen wir alle aufpassen - schon im Interesse unserer eigenen Gesundheit.
- Thema
- Stadtleben RSS
- Polizei kontrolliert Radfahrer Rotsünder im Visier 07.09.2009
- Münchner Frühlingsgefühle Sonne auf der Haut 27.04.2010
- 851. Stadtgeburtstag Liebes München! 20.04.2010
- Gewinner der Konzertkarten Karten für Phillip Boa 20.04.2010
- Joggen in München München läuft ... aber wo? 06.04.2010
- Nackte Tatsachen über München Busen bedecken! 10.03.2010
- Stadtplan München Highlights auf der Karte 30.11.2010
(SZ vom 08.09.2009/wib)
Die neueste Antwort
Macht nichts, denn ich habe auch erwartet, dass nun betroffene Aufheulen. Es ändert aber auch nichts an den von mir aufgeführten Tatsachen. Es ist so und da können Sie schreiben was Sie wollen. Steuer und Verkehrsschulung kommen eines Tages. Da Sie möglicherweise noch zur Schule gehen, werden Sie es noch erleben. Übrigens Schilder können gar nicht sprechen.Als Verkehrsteilnehemer wird man ernst genommen, wenn man die Regeln einhält und nicht wen man 100 zahlen muss. Eine schöne Woche wünsche ich.
@dietel40:
Ich gehe davon aus, dass Sie etwas älter sind.
Falls Sie so schusselig fahren wie sie schreiben, gehe ich davon aus, dass Sie nicht mehr in der Lage sind den Stadtverkehr zu meistern und Sie sollten auch in Ihrem Interesse nicht mehr mit dem Auto fahren.
Dass in München jeder einfache Baugehilfe Schilder für den Radverkehr aufstellen darf finde ich auch etwas seltsam. Oft widersprechen sich die Schilder oder sie stehen mitten auf dem Radweg. Wenn man für das Missachten einer Ampel als Radfahrer über 100 Euro zahlen "darf", so sollte man als Verkehrsteilnehmer ernst genommen werden.
Schmitz: "Das Problem des Toten Winkels besteht aber auch beim Radfahrstreifen. Überall, wo der Radfahrer vom Fahrzeug, speziell vom Lastwagen aus, nicht gesehen werden kann, lebt er gefährlich."
Und genau deswegen sind Radwege so gefährlich, wie die hohe Anzahl der Unfälle, die durch unachtsame Rechtsabbieger verursacht werden, belegt.
Und genau deswegen ist das Radfahren auf der Fahrbahn immer noch am sichersten.
Sicherer als Radwege, sicherer als gemischte Geh- und Radwege und auch sicherer als die Radfahrstreifen.
Letztere markieren meistens nur den Sicherheitsraum, den der Radfahrer als Sicherheitsabstand zu parkenden Autos und zum Fahrbahnrand einhalten muß (sonst bekommt er eine Teilschuld bei einem Unfall), dies aber nicht mehr darf.
In der Blumenstraße wird der rot markierte Radfahrstreifen auf der Fahrbahn gern von den Autofahrern als zusätzliche Abbiegespur benutzt.
Aber so viele Radfahrer können auf Radwegen gar nicht sterben, daß das in den Straßenverkehrsbehörden und leider auch bei der Polizei (hier dachte ich bisher, es wäre anders) eingesehen wird.
Noch dazu kommt, wie ich heute z. B. an der Baustelle Münchner Freiheit feststellen konnte, daß Baufirmen bei Schilderaufstellen (Radweg, gemeinsamer Radweg, oder doch getrennter, beidseitig verpflichtend, oder doch nicht) würfeln und das KVR nicht fähig ist dies zu überwachen oder zu kontrollieren.
Über die rechtswidrig aufgestellten mag ich gar nicht anfangen, das würde zu lange dauern.
In den für die Verwaltung bindenden Verwaltungsvorschriften zur StVO steht folgendes, der Stadt München (KVR) ist dieser Absatz wohl unbekannt:
"Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden."
Zunächst erst einmal, nichts gegen Radfahrer u. Radfahrer im Allgemeinen. All diese Regeln, sowohl die alten, als auch die Neuregelungen provozieren regelrecht Verkehrsunfälle und unnötige Schäden für Alle.
Halten wir doch einmal fest, dass wir eine Verkehrsordnung haben. Darin gibt es durchaus Bewährtes, aber seit einiger Zeit Ausnahmeregelungen eben für Radfahrer, die diese mehr gefährden als schützen. Der Teil der älteren Radfahrer hält sich vor allem an den §.1 Vorsicht u. gegenseitige Rücksichtnahme, dann gibt es den Teil, der die neuen u. z.T. alten Rgeln rücksichtslos durchzieht und Provozierend für alle anderen Teilnehmer fährt bzw. sich verhält. Nach dem Motto - Ich bekomme sowieso Recht.
Radfahrer sind Verkehrsteilnehmer auf Rädern, also mit anderer Geschwindigkeit als Fußgänger, sie Zahlen keine Steuern, obwohl unendlich viel Geld für Radwege etc. ausgegeben wird, sie nehmen an keiner Verkehrsschulung teil, sie fahren auf Fußwegen links wie Rechts gegen die Verkehrsführung, auf vielen Straßen dürfen sie die Einbahnstraßenordnung verletzen, indem sie gegn die Richtung fahren dürfen und das schlimmst, aber auch gefährlichste ist, sie dürfen rechts übeholen und haben darüber hinaus noch das Vorfahrtsrecht für einen abbiegendes Auto etc. Ein Großteil fährt nicht mal gut beleuchtet in den Abendstunden. Ein Fußgänger der z.B. ganz normal läuft, kann ein Rechtsabbieger relativ gut wahrnehmen, einen Radfahrer der blitzschnell den abbiegenden Autofahrer rechts überholt und überwiegend das auch regelrecht provoziert, kann ein Autofahrer, der sich aufs Abbiegen, auf Fußgänger etc. konzentriert. zum Verhängnis werden, Das hat mit Verkehrsrecht überhaupt nichts mehr zu tun. Hier werden Radfahrer, die nichts zum Verkehr beitragen klar bevorteilt, in der Endkonsequens nicht nur zu ihrem Nachteil, sondern zum Nachteil aller anderen Verkehrsteilnehmer.
Die neue Regelung zu den Ampeln wird in meinen Augen falsch von der Polizei dargestellt. Der neu gefasste Abschnitt in §37 StVO heißt: "Radfahrer haben die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend haben Radfahrer auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für Radfahrer zu beachten." Von der Fußgängerampel steht da erst einmal nix.
Nun hat der Bundesrat bei der Verabschiedung eine mit heißer Nadel gestrickte Übergangsregelung beschlossen. In §53 heißt es: "An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Radfahrer müssen Radfahrer bis zum 31. August 2012 weiterhin die Lichtzeichen für Fußgänger beachten.". Was heißt "weiterhin"? Es gab bis zum 31.08.09 viele Ampeln in München, wo auch für Radfahrer auf dem Radweg das Fahrbahnsignal und nicht das Fußgängerlicht galt. Tja, was nun?
Paging