Probleme im KVR:Alle Bürgerbüros geschlossen

  • An diesem Freitag geht gar nichts in den Service-Außenstellen des Rathauses: Sie kämpfen mit einer neuen Software, die für noch mehr Bürokratie sorgen wird.
  • Münchner müssen dann nach einem Umzug persönlich beim Kreisverwaltungsreferat (KVR) vorsprechen.

Von Dominik Hutter

Anmelden per Post, das war einmal. Künftig müssen die Münchner nach einem Umzug persönlich beim Kreisverwaltungsreferat (KVR) vorsprechen - und auch noch ein neues Formular mitbringen: die Wohnungsgeberbestätigung, die vom Vermieter ausgefüllt werden muss. Die Regelung ist Teil des neuen Bundesmeldegesetzes, das am 1. November in Kraft tritt und bei den Behörden erst einmal für ordentlich Aufwand sorgt.

Weil es mehrere Stunden dauert, bis die neue Software auf die KVR-Rechner aufgespielt ist, bleiben die städtischen Bürgerbüros an diesem Freitag geschlossen. In der kommenden Woche ist dann mit längeren Warte- und Bearbeitungszeiten zu rechnen. Wieder einmal.

Das bisherige, sehr unbürokratische Vorgehen gab es seit 2002. Damals wurde das Papier abgeschafft, das nun wieder zurückkehrt: eine Bescheinigung des Vermieters, dass der An- oder Ummelder tatsächlich an der Adresse wohnt, die er offiziell eintragen lässt. Die Sicherheitsbehörden hatten in den vergangenen Jahren zunehmend Probleme mit "Scheinanmeldungen", von denen Wohnungseigentümer gar nichts wussten. Die falschen Wohnsitze wurden etwa für Kreditkartenbetrug genutzt. Dies soll nun durch die Bestätigung und das persönliche Vorsprechen erschwert werden.

Was der Mieter künftig beim Umzug erledigen muss

Das erhöht freilich auch den Aufwand - für Mieter, Vermieter wie auch die städtischen Mitarbeiter. Wer das Papier nicht vorlegt oder sich zu spät ummeldet, muss mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro rechnen. Zu spät bedeutet: länger als zwei Wochen nach dem Einzug in die neue Wohnung. Noch teurer wird das Ausfüllen (oder Anbieten) einer falschen Wohnungsgeberbestätigung. Das ist verboten und kann bis zu 50 000 Euro kosten.

Immerhin: Das Abmelden bleibt vergleichsweise unkompliziert. Wer innerhalb Deutschlands umzieht, muss gar nichts unternehmen. Geht es ins Ausland oder wird eine Zweitwohnung aufgegeben, reicht ein per Post verschicktes Formular. Für Auskünfte aus dem Melderegister, die für die Werbebranche wie auch im Adressenhandel attraktiv sind, gelten künftig strengere Richtlinien. Die Behörde darf die Daten nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen weitergeben. Daten dürfen zudem nur für die Zwecke genutzt werden, für die sie auch erhoben wurden. Einen besonderen Schutz genießen Bewohner von Kliniken, sozialen Einrichtungen (etwa der Suchthilfe), Gefängnissen oder Pflegeheimen. Deren Adressen werden mit einem Sperrvermerk versehen.

Im Kreisverwaltungsreferat bedeutet das neue Gesetz wieder einmal Mehrarbeit: Zwar spielt es für die Mitarbeiter keine große Rolle, ob sie die neuen Adressen in An- oder in Abwesenheit des Betroffenen in den Computer tippen. Der Zwang zur persönlichen Vorsprache bedeutet aber, dass nun noch mehr Münchner in den Wartehallen des Bürgerbüros auftauchen. Einige davon werden wohl unverrichteter Dinge wieder abziehen, weil sie keine Bestätigung des Wohnungsgebers eingeholt haben. Es sei denn, sie bewohnen ihre eigene Immobilie: Dann sind sie selbst Wohnungsgeber.

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