Der Neonazi war wegen Rädelsführerschaft einer terroristischen Vereinigung zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Wiese hatte den Richterspruch als "Fehlurteil" bezeichnet, innerhalb der zulässigen Frist jedoch keinen Einspruch erhoben.
Das Urteil gegen den Neonazi Martin Wiese wegen eines vereitelten Bomben-Anschlags auf das Jüdische Zentrum in München ist rechtskräftig. Weder Staatsanwaltschaft noch Angeklagte hätten innerhalb der zulässigen Frist Revision eingelegt, teilte das Oberlandesgericht München mit.
Anzeige
Wiese war Anfang Mai wegen Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie mehrerer Waffendelikte zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Drei Mitangeklagte wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Auch diese Urteile seien nun rechtskräftig.
Die Männer hatten sich nach Auffassung des Gerichts Sprengstoff besorgt, um damit Anschläge zu verüben. Dabei sei es auch um einen Bombenanschlag bei der Grundsteinlegung für das Jüdische Zentrum am 9. November 2003 gegangen, dem Jahrestag der Pogromnacht von 1938.
Die Anschlagpläne waren durch den Einsatz eines V-Manns vom Verfassungsschutz sowie durch einen Lauschangriff rechtzeitig bekannt geworden.
(sueddeutsche.de/dpa)
Endgültiger DFB-Kader für EM
Die neueste Antwort