Neonazi-Kundgebung:NPD verstößt gegen Auflagen

Trotz striktem Verbot der Stadt hielten die Neonazis auf dem Karlsplatz Plakate hoch, die eindeutig auf den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß anspielen. Gegen die Mahnwache protestierten etwa 800 Münchner.

Berthold Neff

Etwa 800 Münchner haben am Freitagabend gegen eine Kundgebung von rund hundert Neonazis am Stachus demonstriert. Die Polizei war mit einem Großaufgebot vertreten und nahm mehr als ein Dutzend Personen aus dem linken Spektrum und einen Rechtsextremisten fest.

Ein Polizist wurde durch einen Flaschenwurf am Hinterkopf verletzt. Obwohl die Stadt es den NPD-Anmeldern untersagt hatte, den Namen des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß auch nur zu erwähnen, hielten die Demonstranten etwa eine halbe Stunde lang ein Spruchband mit der Aufschrift "Mord verjährt nicht - Im stillen Gedenken" hoch. Damit wurde klar auf Heß angespielt, der vor 20 Jahren im Militärgefängnis Spandau starb.

Die für den Marienplatz geplante andere NPD-Demo sollte dem Gedenken von Rudolf Heß gewidmet sein und wurde am Donnerstag von der Stadt verboten. Das Verbot wurde am Freitag vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bestätigt. Nach Auffassung des Gerichts diene die Person von Rudolf Heß nur als "Aufhänger", um über seine Person die NS-Gewaltherrschaft in ein positives Licht zu rücken.

Dies lasse einen Verstoß gegen den Strafgesetzbuch-Paragraphen 130 befürchten. Danach wird bestraft, wer in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt oder verherrlicht. Außerdem nahmen die Richter an, dass ein erheblicher Zustrom der rechtsradikalen Szene zu erwarten sei. (Beschluss vom 17. August 2007, Az. 24 CS 07.2063).

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