Nationalsozialismus:So half die Münchner Polizei bei der Ermordung von Sinti und Roma

Nationalsozialismus: Von der Münchner Familie Höllenreiner überlebten nur wenige Angehörige das NS-Regime.

Von der Münchner Familie Höllenreiner überlebten nur wenige Angehörige das NS-Regime.

(Foto: Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma)
  • Im März 1943 wurden mindestens 141 Münchner Sinti und Roma nach Auschwitz deportiert.
  • Schon vor der NS-Herrschaft drangsalierten die Behörden sie; in Bayern betrieb man eine besonders repressive "Zigeunerpolitik".
  • Während des Nationalsozialismus wurden die Sinti und Roma als "Fremdrasse" deklassiert und vom SS- und Polizeiapparat systematisch erfasst.

Von Wolfgang Görl

Elisabeth Schneck-Guttenberger, geboren 1926, hat die Verfolgung der Sinti und Roma durch die Nazis überlebt. So konnte sie später berichten, was im März 1943 in München geschehen war: "Wie die Tiere haben sie uns in die Güterwaggons gepfercht, dass wir uns kaum rühren konnten. Zusammen mit meinen Eltern, vier Geschwistern, einer dreijährigen Nichte, mit meiner achtzigjährigen Großmutter und vielen anderen Verwandten wurde ich nach Auschwitz deportiert. ( ... ) Unterwegs hatten wir kaum etwas zu essen und zu trinken."

Und Sofie Dina Fischer (1894-1988) sagte nach dem Krieg als Zeugin vor Gericht aus: "Am Tage der Abfahrt erhielten wir ein Stück Brot und verdorbene Wurst. Während der ganzen Fahrt erhielt ich für jedes Kind ein kleines Glas Milch. Die Erwachsenen erhielten etwas Suppe, dann zwei oder drei mal Kaffee oder Tee." Das war alles. Die Fahrt im Eisenbahnwaggon ins Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau dauerte mehrere Tage.

Die Deportation von mindestens 141 Münchner Sinti und Roma nach Auschwitz begann am 8. März 1943. Unter den Deportierten waren 35 Kinder, die das zehnte Lebensjahr noch nicht erreicht hatten. Der Leiter der "Dienststelle für Zigeunerfragen" August Wutz und Kriminalsekretär Josef Zeiser begleiteten den Todeszug. Vor der Abfahrt waren die meisten der Opfer einige Tage im Polizeigefängnis an der Ettstraße eingesperrt gewesen. Die Gefangenen wurden gezwungen, ein Verzeichnis zu unterschreiben, das ihr Bankguthaben, Schmuck, Häuser, Grundstücke sowie andere Wertsachen auflistete.

Was damit geschah, ist im Katalog der Ausstellung "Die Verfolgung der Sinti und Roma in München und Bayern" nachzulesen, die 2016 im NS-Dokumentationszentrum zu sehen war: "Bereits kurz nach der Deportation wurden die ersten Stücke der Deportierten zugunsten der Staatskasse verkauft. An der Beschlagnahmung, Einziehung, Verwaltung und Verwertung war ein ganzes Netzwerk von Profiteueren beteiligt. Der größte Vorteilsnehmer war die Reichsfinanzverwaltung. Doch auch Privatpersonen konnten Teile des Besitzes meist kostengünstig erwerben."

Ursprünglich stammen die Sinti und Roma aus Indien, vor etwa 600 Jahren sind sie nach Europa gewandert. Dort wurden sie von Anfang an mit Misstrauen betrachtet, sie galten als gefährlich und blieben in der Regel Außenseiter. Nach der Reichsgründung wurden die ansässigen Sinti und Roma zu deutschen Staatsbürgern. Gleichwohl wurden sie von den Behörden drangsaliert, wobei man in Bayern eine besonders repressive "Zigeunerpolitik" betrieb. So verabschiedete der Landtag 1926 ein "Gesetz zur Bekämpfung von Zigeunern, Landfahrern und Arbeitsscheuen".

Noch schlimmer wurde es, als die Nationalsozialisten im Januar 1933 an die Macht kamen. Die Sinti und Roma wurden als "Fremdrasse" deklassiert, aus der "Volksgemeinschaft" ausgegrenzt und vom SS- und Polizeiapparat systematisch erfasst. Ein entscheidende Rolle spielte dabei die Münchner Dienststelle, von der ein Teil 1938 zur "Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens" in das Reichskriminalpolizeiamt nach Berlin wechselte.

Deren Beamte hatten die Aufgabe, die Mitglieder der Minderheit komplett zu registrieren, um, so formulierte es der Reichsführer-SS Heinrich Himmler, die "rassische Absonderung des Zigeunertums vom deutschen Volkstum" durchzusetzen. Wer als "Zigeuner" im Verfolgungsapparat der Nazis verzeichnet war, hatte kaum eine Chance, der NS-Rassenpolitik zu entgehen.

Zu den Opfern der Verfolgung gehörte auch die weitverzweigte Münchner Familie Höllenreiner. Über die nach 1933 einsetzende Beraubung der Lebensgrundlage berichtete Peter Höllenreiner (1902-1968) kurz nach dem Krieg: "Ich war mit einer Arierin verheiratet und hatte ein eigenes Fuhrgeschäft in München. ( ... ) Nachdem die Nazis die Macht übernommen hatten und die ihre neuen Gesetze geschaffen hatten, wurde ich mit der sogenannten ,Asozialen-Steuer' belegt, d.h. dass wir ,rassisch Minderwertigen' doppelte Steuern zahlen mussten." Nur wenige Mitglieder der Familie Höllenreiner haben die Vernichtungspolitik der Nazis überlebt.

Die Diskriminierung setzte sich auch in der Bundesrepublik fort

Die, wie es hieß, "endgültige Lösung der Zigeunerfrage" trieb Himmler nach Kriegsbeginn mit Nachdruck voran. Mit seinem "Auschwitz-Erlass" vom 16. Dezember 1942 gab er das Signal zur reichsweiten Deportation der Sinti und Roma in das Vernichtungslager Auschwitz. Nur wenige blieben verschont, wobei die Zustimmung zur Sterilisation oder die Ehe mit einem "Deutschblütigen" eine Rolle spielen konnten. Die genaue Zahl der Opfer lässt sich nicht mehr ermitteln. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma schätzt, dass in Deutschland und den im Zweiten Weltkrieg besetzten Gebieten insgesamt etwa 500 000 Sinti und Roma von den Nazis ermordet wurden.

Nur in wenigen Fällen wurden die Täter nach dem Ende der NS-Herrschaft bestraft. Stattdessen setzte sich die Diskriminierung der Sinti und Roma auch in der Bundesrepublik fort. In Sachen Entschädigung argumentierten Behörden und Gerichte in den Fünfzigerjahren, die Sinti und Roma seien bis 1943 nicht aus "rassistischen Gründen" verfolgt worden, sondern weil sie asozial oder kriminell waren.

Noch 1956 formulierte der Bundesgerichtshof in einer Urteilsbegründung: "Sie neigen, wie die Erfahrung zeigt, zur Kriminalität, besonders zu Diebstählen und Betrügereien, es fehlen ihnen vielfach die sittlichen Antriebe der Achtung vor fremden Eigentum, weil ihnen wie primitiven Urmenschen ein ungehemmter Okkupationstrieb zu eigen ist." Zu dieser Art von Rechtsprechung sagte 2016 Andreas Mosbacher, Richter am Bundesgerichtshof: "Die Entscheidungen des BGH erfordern ( ... ), dass man sich bei den Betroffenen - jedenfalls symbolisch - entschuldigt. Dies sei hiermit, viel zu spät, getan."

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: