Von Alexander Krug

Richter ordnen die härteste Sanktion an: Angeklagter Andreas T. muss wohl für immer in Haft bleiben - obwohl er seine Strafe bereits abgesessen hat.

Mit einem Eklat endete der spektakuläre Prozess um einen Mörder, der trotz Verbüßung seiner Strafe weiter hinter Gittern bleiben muss. Der 49-jährige Andreas T. sprang während der Urteilsbegründung auf und brüllte: "Ich hör' mir diesen Schwachsinn nicht länger an." Mehrere Beamte waren nötig, um ihn zu bändigen.

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Andreas T. verbüßte seit 1995 in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Straubing eine 14-jährige Haftstrafe wegen Mordes. Am 22. März 1994 hatte er in Harlaching einen 71-jährigen Rentner mit einem Elektrokabel erdrosselt und die Leiche geschändet (die SZ berichtete). Wegen seines Alkoholkonsums wurde er damals als vermindert schuldfähig eingestuft.

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