Richter ordnen die härteste Sanktion an: Angeklagter Andreas T. muss wohl für immer in Haft bleiben - obwohl er seine Strafe bereits abgesessen hat.
Mit einem Eklat endete der spektakuläre Prozess um einen Mörder, der trotz Verbüßung seiner Strafe weiter hinter Gittern bleiben muss. Der 49-jährige Andreas T. sprang während der Urteilsbegründung auf und brüllte: "Ich hör' mir diesen Schwachsinn nicht länger an." Mehrere Beamte waren nötig, um ihn zu bändigen.
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Andreas T. verbüßte seit 1995 in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Straubing eine 14-jährige Haftstrafe wegen Mordes. Am 22. März 1994 hatte er in Harlaching einen 71-jährigen Rentner mit einem Elektrokabel erdrosselt und die Leiche geschändet (die SZ berichtete). Wegen seines Alkoholkonsums wurde er damals als vermindert schuldfähig eingestuft.
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Sollte es die Meinung von "paprazzoberlin.de" zu dem Kommentar von "Winterwoods" sein, so pflichte ich bei. Wenn er oder sie dies aber als einen Kommentar zum Artikel verstanden wissen will, so kann ich nur sagen: warte, bis Du oder Menschen, die Dir nahe stehen, selber Opfer asozialen, gewalttätigen Verhaltens wirst, dann sieht die Sache blitzartig völlig anders aus.
Es ist notwendig, die Gesellschaft zum einen vor Gewalt zu schützen, aber eben auch sinnvoll im Umgang mit asozialen Verhalten zu sensibilisieren. Wir müssen lernen einander zu achten, respektvoll miteinander umzugehen, zusammenzustehen, wenn wir drohen Opfer abweichenden Verhaltens zu werden.
Besonders in Film und Fernsehen wird aus Verkaufsgründen (Quote) sehr stark mit dem dramaturgischen Mittel von der "guten" Gewalt (der Böse tut viel böses und dafür darf er mit viel aufgestauter Aggression getötet werden) gearbeitet. Das führt zu der falschen Annahme, es gebe gute, also gerechtfertigte und schlechte, also ungerechtfertigte Gewalt.
Gewalt ist immer schlecht, nur leider nicht immer vermeidbar.
Endlich zusätzliche juristische Möglichkeiten, die Gesellschaft vor Tätern zu schützen, und, in manchen Fällen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weitere Opfer zu verhindern - entspr. Befähigung der Gutachter vorausgesetzt, an welchen alles liegt.
Leider gab es auch hier in der Vergangenheit schon schwerste Fehler - sowohl was frühzeitge Haftentlassungen angeht als auch die Verwahrung nachträglich als unschuldig rehabilitierter.
recht hat der mann