Zwei Jugendliche schlugen an der Münchner Freiheit einen Elektroniker grundlos zusammen. Die Polizei fahndet nun mit Fotos nach den Tätern.
Einer der Täter holt aus, schlägt dem Opfer mit einer Spraydose in der Hand mitten ins Gesicht. Sein Kumpel, ebenfalls mit einer Dose im Anschlag, versetzt dem Mann einen Hieb auf den Hinterkopf, dass die Kopfhaut platzt.
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Lachend verlassen die Jugendlichen nach der Tat den U-Bahnhof Münchner Freiheit. (Die Schläger sind mit uT1 und uT2 markiert, die anderen waren nicht beteiligt.) (© Foto: SWM)
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Der Verletzte flieht, währenddessen klatschen sich die Täter lachend ab. Szenen aus dem U-Bahnhof Münchner Freiheit vom Sonntag, 18. Oktober. In dieser Nacht hatten zwei Jugendliche einen 22-jährigen Elektroniker grundlos zusammengeschlagen. Mit den Bildern der Überwachungskameras fahndet die Polizei nun nach den Tätern.
Eine Platzwunde am Hinterkopf, eine Kinnverletzung, Platzwunden an Ober- und Unterlippe, Zahnschaden, Halswirbelsäulensyndrom, Zerrung am Hals - das sind die Verletzungen, die die beiden Graffiti-Sprüher ihrem Opfer zugefügt haben. "Der Münchner weiß nicht mehr, was sich in den Minuten vor und nach der Tat abgespielt hat", sagt Kriminalhauptkommissar Werner Schellmoser. Der 22-Jährige wisse nur noch, dass er von der Feilitzschstraße aus die Treppen zur U-Bahn hinunterging. Danach sind alle Erinnerungen gelöscht.
Die sieben Überwachungskameras, die an der U-Bahnstation installiert sind, zeigen allerdings ziemlich genau, was sich in dieser Nacht abgespielt hat: Der 22-Jährige steuert gegen 3.30 Uhr auf den Eingang zum Bahnsteig zu, sieht, dass das Rolltor geschlossen ist und keine U-Bahn mehr fährt, geht zurück und setzt sich im Sperrengeschoss auf den Boden, mit dem Rücken an einen Bauzaun gelehnt. Dann telefoniert er mit dem Handy.
Ein paar Minuten später nähern sich vier Jugendliche. Schon im Treppenabgang sprühen sie die Buchstaben "HSB" an die Wand, die laut Polizei für den Stadtteil Hasenbergl stehen. Sie gehen hinter den Bauzaun, zerreißen Folien, sprühen. Jetzt steht der Elektroniker auf, dreht sich zu den Tätern und spricht sie an. Einer von ihnen sprüht ihm kurz ins Gesicht. Der 22-Jährige schubst daraufhin den Bauzaun in seine Richtung, doch der Zaun wackelt nur.
Nun kommen zwei Sprüher hinter dem Zaun hervor, beide mit Graffiti-Dosen in der Hand. Der eine schlägt dem Opfer ins Gesicht, der andere, der an der Seite steht, knallt dem Mann die Dose an den Hinterkopf. 3.32 Uhr und 45 Sekunden zeigt die Überwachungskamera als Tatzeit an. Der 22-Jährige blutet stark und flüchtet. Die Täter klatschen sich ab, der eine wiederholt nochmal großspurig die Schlagbewegung, dann gehen sie Richtung Ausgang Herzogstraße davon.
Genau vier Wochen nach der gefährlichen Körperverletzung hofft die Polizei, mit Hilfe der Fotos die Täter zu identifizieren. Zuvor hatte Werner Schellmoser Zeugen vernommen, die Spurensicherung den Tatort abgearbeitet, allerdings ohne Hinweise zu finden, die zu den Tätern führen könnten. Auch die Graffiti-Spezialisten konnten nicht weiterhelfen.
"Erst wenn alle Ermittlungsansätze abgeklärt und alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, können wir einen richterlichen Beschluss erwirken, um mit den Bildern an die Öffentlichkeit zu gehen", sagt Staatsanwalt Steinkraus-Koch. Und: Es müsse sich um eine "Straftat von erheblicher Bedeutung" handeln. Bei einem Tötungsdelikt beispielsweise könne die Polizei mit mehr Personal diverse erfolgversprechende Ermittlungsansätze abarbeiten - und schneller auf eine Lichtbildveröffentlichung zugreifen.
Steinkraus-Koch erklärt, dass "der Schutz von Persönlichkeitsrechten zugenommen hat". Das Persönlichkeitsrecht sei ein hohes Gut, man müsse immer abwägen, sagt Polizeipressesprecher Peter Reichl. Er fragt sich aber zuweilen, ob dieses "Gleichgewicht zum Nachteil des Opfers" gekippt sei. Und: "Natürlich ist die Arbeit für uns leichter, wenn wir zeitnah zur Tat mit einer Lichtbildveröffentlichung arbeiten können."
(SZ vom 18.11.2009)
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Man darf Videoüberwachung nicht pauschal negativ beurteilen. Sicherlich kommt bei vielen Menschen das Gefühl in einem "Überwachungsstaat" zu leben - wie bei Orwell beschrieben - auf.
Aber allein die Gewalteskalation der letzten Wochen im öffentlichen Nahverkehr beweist, daß auch die Aufklärung von Gewalttaten ein wichtiger Schritt zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ist. Die Beweisaufnahmen helfen der Polizei bei der strafrechtlichen Ermittlungen.
Wer nichts Böses im Schilde führt, hat auch nichts zu verbergen. Insofern würde ich Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln und besonders frequentierten öffentlichen Plätzen durchaus bejahen.
Begrüßenswert wäre bei dieser Form der Überwachung natürlich nicht nur die Aufzeichnung von Straftaten, sondern ein schnelles Auftauchen von Sicherheitskräften am Tatort, um Schlimmstes zu verhindern.
also dass ist schon wieder so ein dünnpfiff was sie von sich geben! Eine Lohnerhöhung/Besoldungserhöhung hat leider nur kurzfristige Wirkung auf die Motivation, und verpufft nach ein paar Wochen oder Monaten, außer es wird eine Leistungsbezogene Besoldung eingeführt, wie etwa pro Verhaftung gibts ne Prämie, was ich allerdings für sehr bedenklich halte!
Dass es allerdings öftermal 15 Minuten dauert bis die Polizei am Tatort ist (wie z.B. in Solln), versteh ich ehrlich gesagt auch nicht!
Ich stimme dir zu dass wenn klar zu erkennen ist, dass es sich um den Täte handelt dass man dann die Aufnahmen veröffentlichen sollte.
Allerdings dass man Videoüberwachte Plätze meiden kann, is wohl eher eine Illusion! In München wäre es eventuell noch möglich, aber schauen sie mal nach London, wo wirklich überall gesammte Straßenzüge überwacht werden... Und dies dauert zwar noch ein paar Jahre, aber wir werden dieses Nivau auch noch erreichen, und dann wird es nicht mehr möglich sein einfach die Plätze zu meiden!
Neben einem weiteren Ausbau der elektronischen Überwachungssysteme (und zwar flächendeckend) gilt es auch die Präsenz und insbesondere die Motivation der Polizeibeamten zu verbessern, die meiner Meinung und Erfahrung nach zu wünschen übrig lässt. Es nützt nichts, wenn es in der Innenstadt mehr als 15 Minuten dauert bis Polizeibeamte nach einem Notruf vor Ort sind, die dann auch eher lustlos agieren, weil sie möglicherweise das Kartenspielen unterbrechen mussten. Vielleicht helfen hier auch finanzielle Anreize weiter. Also besser die Besoldung und die Ausbildung der Beamten verbessern als weiter Milliarden für die Jagd nach Taliban in Afghanistan zu verpulvern.
Bei allem notwendigen Datenschutz (und der Rücknahme von div. unerträglichen Verstößen dagegen):
Es kann ja nicht angehen, dass in solchen Fällen, wo es keinen (!) Zweifel gibt, dass der/diejenige(n) auf dem Video auch die Täter sind, diese Bilder nicht verwendet werden dürfen! Wem es nicht passt, aufgezeichnet zu werden, der kann ja zu Fuß gehen und die U-Bahn meiden, oder eben alle öffentlichen videoüberwachten Plätze. Oder schlicht davon absehen, andere Menschen dort anzugreifen.
Was anderes wäre es, wenn nicht sicher ist, dass jemand auf einem Video eine Straftat begangen hätte, d.h. nur ein mutmaßlicher Täter oder Zeuge war. Da müsste man abwägen. Aber hier isses so eindeutig, dass gelten muss:
Datenschutz ja, Täterschutz (bei erwiesenen Taten und Tatbeteiligung) nein.
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