Im Zusammenhang mit dem grausamen Mord an dem neunjährigen Peter fordert Justizministerin Merk, Sexualverbrecher wieder in Haft zu nehmen, wenn diese nach der Entlassung eine Therapie verweigern.
Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) hat schärfere Gesetze für entlassene Straftäter verlangt. Es müsse Möglichkeiten geben, Sexualverbrecher wieder in Haft zu nehmen, wenn diese nach der Entlassung eine Therapie verweigern, sagte Merk in einem Interview.
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Auch Verstöße gegen Weisungen wie ein Kontaktverbot mit Kindern müssten strafbewehrt sein. Ihr fehle jedes Verständnis dafür, dass das Bundesjustizministerium keinen Grund zur Nachbesserung der Gesetze sehe. "Wir brauchen für extreme Fälle mehr Flexibilität, um die Sicherheit der Menschen gewährleisten zu können", sagte Merk.
Merk forderte ferner eine Anhebung der Höchststrafe im Jugendstrafrecht auf 15 Jahre. Zehn Jahre Haft als derzeitige Maximalstrafe im Jugendstrafrecht seien bei Extrem-Verbrechen keine Abschreckung.
Familienministerin Christa Stewens (CSU) hatte bereits an die Gerichte appelliert, "den Täter als Gefahr für die Allgemeinheit aus dem Verkehr zu ziehen". Hier müsse "die Maxime gelten: Null Toleranz!".
Warnung blieb ungehört
Der Sexualmörder und Wiederholungstäter Martin Prinz hatte gestanden, den neunjährigen Peter sexuell missbraucht, erstickt und die Leiche in einen Müllcontainer geworfen zu haben.
Die Tat geschah wenige Monate nach der Haftentlassung des 28-Jährigen, der 1995 schon einmal wegen Sexualmordes an einem Jungen nach Jugendstrafrecht verurteilt worden war. Prinz hatte 1994 in Regensburg einen Elfjährigen mit 70 Messerstichen getötet. 1995 war er dafür zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt worden, im April 2004 wurde er aus der Haft entlassen.
Seine Bewährungshelferin hatte im Januar 2005 dem Münchner Jugendamt mitgeteilt, dass er Auflagen wie das Kontaktverbot zu Kindern nicht einhielt und auch bei der Familie des Opfers regelmäßig ein und aus ging. Das Jugendamt sah keinen Anlass, einzugreifen.
(sueddeutsche.de/dpa)
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