Nach Rettungseinsatz:Schlauchbootfahren bei Isar-Hochwasser gehört verboten

Nach Rettungseinsatz: Auf Höhe der Großhesseloher Brücke beobachtete eine Studentin, wie Männer in einem Schlauchboot kenterten.

Auf Höhe der Großhesseloher Brücke beobachtete eine Studentin, wie Männer in einem Schlauchboot kenterten.

(Foto: lks)

Betrunken im Discounter-Schlauchboot auf einem Fluss? Das geht nicht. Und schon gar nicht, wenn Rettungskräfte die Paddler am Ende aus dem Wasser ziehen müssen - ohne Folgekosten.

Kommentar von Tom Soyer

Jene vier Engländer, die sich am Samstagabend bei Dunkelheit von einem Großaufgebot gutwilliger Profis und Ehrenamtlicher aus der reißenden Isar retten ließen, haben sich gewaltigen Zorn zugezogen: Kann es wirklich sein, dass sich Menschen mit lächerlichen Schlauchbooten, bestenfalls bewehrt mit einem Kasten Bier, derart mutwillig in Gefahr begeben und sich absolut gratis retten lassen können? Kann es sein, dass diese Ignoranz ohne jede Konsequenz bleibt, weil es keine Regelung der zuständigen Behörden (Landratsamt, Kreisverwaltungsreferat) gibt, die wenigstens zu einer Geldbuße wegen Ordnungswidrigkeit führt?

Die erschütternd eindeutige Antwort lautet: Ja. Und wenn dieselben Menschen tags darauf wieder ihr Schicksal herausforderten - die Retter müssten wieder auf Steuerzahlerkosten ran, und wieder kämen die schwimmenden Narren ungeschoren davon. Für alle, die sich am Samstag wegen jener Engländer in ihre Rettungsmontur geworfen haben, ist das eine schwer erträgliche Provokation. Und für organisierte Kanuten und Kajakfahrer, die bei Hochwasser nur mit Neoprenanzug, Schwimmweste und Rettungsgerät und dem Wissen um lauernde Gefahren aufs Wasser gehen, ebenso. Denn die befürchten längst, dass ihnen irgendwann jene grob fahrlässigen Paddler pauschale Verbote einbrocken.

Der "Genuss der Naturschönheiten", insbesondere das "Befahren der Gewässer", steht als Grundrecht in der bayerischen Verfassung und sollte allen, die das vernünftig angehen, offen bleiben. Aber wer meint, die Gefahren eines Wildflusses ignorieren zu können und mit dem Discounter-Badeboot loszieht und andere - die Retter nämlich - in Gefahr bringt, der sollte durch eine gut dosierte Verordnung ausgeschlossen werden. Allein durch eine formale Schwimmwestenpflicht ließe sich die Spreu vom Weizen trennen. Und warum nicht auch festlegen, dass bei Dunkelheit niemand was auf der Isar verloren hat und dann einen möglichen Rettungseinsatz selbst bezahlen muss? Da ist die Politik am Zug.

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