Nach Raub in der Maximilanstraße:Juwelendiebe müssen lange in Haft

Raubüberfall auf das Juweliergeschäft "Chopard" in München, 2014

Polizisten sichern kurz nach dem Überfall den Tatort in der Maximilianstraße: Die Täter zertrümmerten die Vitrinen und flohen nach 67 Sekunden.

(Foto: Robert Haas)
  • Die Juwelenräuber, die im Februar 2014 eine Chopard-Filiale in München überfallen haben, sind zu langen Freiheitsstrafen verurteilt worden.
  • Ob sie zur berüchtigten Pink-Panther-Bande gehören, konnte nicht abschließend geklärt werden.

Von Christian Rost

Ob die Juwelenräuber, die am 12. Februar 2014 die Chopard-Filiale in der Maximilianstraße überfallen haben, zur berüchtigten Pink-Panther-Bande gehören, ließ sich letztlich nicht klären. Die Jugendkammer am Landgericht München I sah am Ende des Prozesses gegen vier junge Männer, die unmittelbar nach der Tat gefasst worden waren, zwar gewisse Indizien für diese Vermutung. Schon das Verschwinden des größten Teils der Beute sprach dafür. Genauso gut könnte es sich aber um Nachahmungstäter handeln, so der Vorsitzende Richter Stephan Kirchinger. Am Dienstag sprach das Gericht die Angeklagten wegen besonders schweren Raubes schuldig und verhängte lange Freiheitsstrafen.

Der 18-jährige Ionel M. muss eine Jugendstrafe von fünf Jahren und drei Monaten absitzen. Der 19-jährige Petre C. bekam fünf Jahre, sein gleichaltriger Komplize Ioan T. fünfeinhalb Jahre Jugendstrafe.

Siebeneinhalb Jahre Haft

Härter traf es den mit 22 Jahren erwachsenen Gabriel I. - er muss siebeneinhalb Jahre in Haft. Alle vier stammen aus ärmlichen Verhältnissen im östlichen Teil Rumäniens, waren arbeitslos und gaben als Tatmotiv finanzielle Gründe an. In ihren Geständnissen bestritten sie, einer Bande anzugehören. Sie hätten nur diese eine Tat begehen wollen.

Der Verteidiger von Ionel M., Werner Kränzlein, sagte, man könne sich nicht vorstellen, in welch ärmlichen Verhältnissen sein Mandant in Rumänien gelebt habe. "Bei der Tat in München hat er sich wohl ein bisschen wie Robin Hood gefühlt", sagte Kränzlein. Gabriel I.s Anwalt Michael Adams bezeichnete den Überfall als "Schnapsidee". Alexander Eckstein, der Verteidiger von Petre C., sagte, dass der Überfall so professionell auch nicht gewesen sei: "Sonst säßen die Täter ja nicht hier auf der Anklagebank." Ioan T.s Anwalt Gerhard Bink schließlich zog in Zweifel, dass es sich bei den Werkzeugen, die beim Raub verwendet worden waren, um Waffen gehandelt habe. Alle vier Verteidiger forderten maximale Freiheitsstrafen von vier Jahren.

Die Angestellten seien "nachhaltig traumatisiert"

Staatsanwalt Nikolaus Lantz hatte zuvor für die bislang nicht vorbestraften Angeklagten deutlich härtere Strafen von sieben bis achteinhalb Jahren Freiheitsentzug gefordert - auch als abschreckendes Signal für andere Kriminelle. "Es gibt wenige Taten, die das Sicherheitsempfinden der Menschen derart beeinträchtigen", sagte der Ankläger, der in seinem Plädoyer an die Folgen für die Mitarbeiter der Chopard-Filiale erinnerte. "Nachhaltig traumatisiert" seien die Angestellten und die Geschäftsführerin.

Die Räuber waren mit einer Axt und einem Vorschlaghammer bewaffnet in das Schmuckgeschäft eingedrungen, hatten einen Wachmann mit einem spitzen Gegenstand bedroht und dann die Vitrinen zertrümmert. Mit Uhren und Schmuck im Wert von 818 000 Euro flüchteten sie. Nur 67 Sekunden dauerte der Überfall. Weil die Täter professionell vorgegangen waren - sie trugen beispielsweise mehrere Schichten Kleidung, derer sie sich bei der Flucht entledigten, und hatten falsche Papiere bei sich - ging die Polizei davon aus, dass es sich um sogenannte "Läufer", also Handlanger, der in 20 Ländern operierenden Pink-Panther-Bande handelt. Die von dieser Bande verübten Raubüberfälle laufen stets nach ähnlichem Muster ab wie die Tat in München.

Während die vier Angeklagten mithilfe von Passanten auf der Flucht zu Fuß durch die halbe Innenstadt gefasst werden konnten, entkam ein fünfter Mittäter mit dem Großteil der Beute im Wert von 566 000 Euro. Er konnte bislang nicht ermittelt werden. Die Angeklagten äußerten sich weder über ihren Komplizen noch über mögliche Hintermänner. In ihren Schlussworten vor Gericht gaben sie an, dass ihnen die Tat "sehr leid" tue. "Ich weiß, dass ich einen Fehler begangen habe", meinte etwa Gabriel I. "Nun werde ich meine Jugend im Gefängnis verbringen. Ich möchte nach Hause", sagte er. Weil es sich um Ersttäter handelt, könnten sie tatsächlich bereits nach dem Verbüßen der Hälfte ihrer Strafen abgeschoben werden.

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