Nach Facebook-Post:Polizei durchsucht Wohnung eines IS-Sympathisanten in München

Über seine Facebook-Posts zu den Anschlägen von Paris sind Beamte auf den 45-Jährigen aufmerksam geworden.

Von Martin Bernstein

Nur wenige Stunden nach den Anschlägen von Paris hat ein 45-jähriger Münchner im Internet seine Sympathien mit den IS-Terroristen bekundet. Kurz darauf erhielt der Mann, der einen deutschen Namen trägt, Besuch von der Polizei.

Der Mann war den Staatsschützern beim "Social Monitoring" aufgefallen. Er hatte auf Facebook nicht nur die Anschläge relativiert und verharmlost und einen Zusammenhang mit dem Palästina-Konflikt hergestellt, sondern zudem für jedermann sichtbar das schwarze Banner, die Flagge des verbotenen sogenannten Islamischen Staates (IS) gepostet.

Was bei der Hausdurchsuchung sichergestellt wurde

Auf Beschluss eines Richters durchsuchten Polizisten bereits am Samstag die Wohnung des Mannes in der Altstadt und stellten den Computer des IS-Unterstützers sicher. Außerdem fanden sie eine Dose mit Haschisch. Der Mann muss sich wegen eines Verstoßes gegen Paragraf 20 des Vereinsgesetzes verantworten, der das Verbreiten von Kennzeichen verbotener Vereine unter Strafe stellt. Dafür drohen ihm eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Das Staatsschutzdezernat des Polizeipräsidiums hat die weiteren Ermittlungen aufgenommen.

Die Münchner Polizei verfolgt volksverhetzende Posts und sonstige strafrechtliche relevante Einstellungen auch in den sozialen Netzwerken seit geraumer Zeit. Und hat dabei jede Menge zu tun. Als die Polizei im Herbst Glückwünsche zum muslimischen Opferfest veröffentlichte, erntete sie dafür zahllose Kommentare, überwiegend aus der islamfeindlichen und rechten Ecke und von militanten Tierschützern - sechs davon waren strafrechtlich relevant.

Volksverhetzung im Internet ist eine Straftat

Bereits Ende August hatte Polizeipräsident Hubertus Andrä im Zusammenhang mit der Flüchtlingsdebatte gewarnt: "Nichts, aber auch gar nichts gibt mir das Recht, andere zu beleidigen, gegen sie zu hetzen, sie zu bedrohen oder gar anzugreifen. Das gilt auch im Internet. Volksverhetzung bleibt auch im Web eine Straftat. So, wie die Androhung von Straftaten oder Beleidigungen auch."

Das Netz sei kein rechtsfreier Raum. Auch, wer so etwas "liked", kann laut Andrä belangt werden - wegen Billigung von Straftaten. Das Amtsgericht München hat bereits mehrfach wegen Volksverhetzung auf Facebook Geldstrafen verhängt und auch schon eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten ausgesprochen.

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