Nach Entscheidung der Justiz:Rigide Regelung auf dem Prüfstand

Nach Entscheidung der Justiz: Große Gärten, viele Bäume: Der Gartenstadtcharakter soll erhalten bleiben, auch wenn Gräfelfing sein komplexes Baurecht jetzt nachjustieren muss.

Große Gärten, viele Bäume: Der Gartenstadtcharakter soll erhalten bleiben, auch wenn Gräfelfing sein komplexes Baurecht jetzt nachjustieren muss.

(Foto: Catherina Hess)

Strittige Mindestgrundstücksgröße: Ein vom Gericht abgelehnter Bebauungsplan wird überarbeitet

Von Annette Jäger, Gräfelfing

Das Gräfelfinger Baurecht soll transparenter werden. Derzeit überarbeitet ein Nürnberger Planungsbüro einen Bebauungsplan für die sogenannte Waldsiedlung in Lochham. Das Verwaltungsgericht hatte den Plan für ungültig erklärt - das Gebot der Gleichbehandlung nach Artikel 3 des Grundgesetzes sei nicht ausreichend beachtet worden, hieß es in dem Urteil. Der überarbeitete Plan soll die Grundlage bilden für zwei weitere Bebauungspläne, die aus denselben Gründen für unwirksam erklärt wurden. Die Grundzüge der neuen Planung stellte das Büro in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses vor.

Das Gräfelfinger Baurecht ist komplex und für den Laien kaum nachzuvollziehen. Um den Gartenstadtcharakter mit den großen Gärten und dem alten Baumbestand zu bewahren, gelten je nach Wohnquartier innerhalb eines Bebauungsplanes unterschiedlich große Mindestgrundstücksgrößen. Erst ab der doppelten Mindestgrundstücksgröße darf ein Grundstück geteilt werden - eine rigide Regelung, die so manche Erbengemeinschaft schon schmerzlich getroffen hat. An der Mindestgrundstücksgröße orientiert sich auch die erlaubte Größe des Baukörpers. Bei der Verteilung dieser Mindestgrundstücksgrößen sind Fehler unterlaufen im Plan 1F. Zum Teil kam es zu so prekären Situationen, dass benachbarte, aber vergleichbar große Grundstücke unterschiedliches Baurecht erhalten haben.

Die Nürnberger Stadtplaner haben das Gebiet zwischen Lochhamer Straße, Paul-Diehl-Park und Bahnlinie mit seinen 280 Grundstücken durchstreift und in Bereiche unterschiedlicher städtebaulicher Prägung unterteilt. Das Ziel, die Gartenstadt zu erhalten, wird beibehalten, sagte Matthias Fleischhauer zur SZ. Allerdings muss der Plan auch einer Novelle des Baugesetzbuches von 2013 Rechnung tragen, in der das Nachverdichtungsgebot verschärft wurde. Das wird im neuen Plan umgesetzt, aber in Grenzen, sagte Fleischhauer. Künftig sollen die Mindestgrundstücksgrößen an städtebaulichen Kriterien festgemacht werden und nicht an einem mathematischen Modell wie bisher. Auch soll es mehr Möglichkeiten zur Teilung von Grundstücken geben. Eines wird Grundstückseigentümer erleichtern: Alle sollen gleichbehandelt werden. Auf gleich großen Grundstücken dürfen Eigentümer künftig gleich viel bauen und zwar über das gesamte Bebauungsplangebiet hinweg. Nun wird das Planungswerk in den Fraktionen diskutiert, bevor es wieder im Bauausschuss landet. Wie groß die Mindestgrundstücksgrößen sein sollen, wird zentraler Gegenstand der Debatte sein.

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