Nach Dreharbeiten:Stadt entschuldigt sich für Bußgeldbescheid

Nach Dreharbeiten: Am 23. August drehte der selbstständige Kameramann mit zwei Schülerpraktikanten in der Theatinerstraße.

Am 23. August drehte der selbstständige Kameramann mit zwei Schülerpraktikanten in der Theatinerstraße.

(Foto: Alessandra Schellnegger)
  • Ein Kameramann, der für das Fernseh-Magazin "Galileo" in der Innenstadt drehte, hat einen Bußgeldbescheid erhalten.
  • In einem städtischen Leitfaden heißt es, dass man bei aktueller Berichterstattung keine Drehgenehmigung brauche. Die Polizisten, auf die der Mann traf, empfanden die Straßenumfrage aber nicht als journalistische Arbeit.
  • Die Stadt widerspricht nun und hat sich bei dem Kameramann entschuldigt.

Von Martin Bernstein

Kamera ist nicht gleich Kamera, zumindest gilt das für Filmaufnahmen in München. Immerhin 27 Seiten umfasst der städtische "Leitfaden für die Filmwirtschaft bei der Einholung von Drehgenehmigungen". Und das ist nur ein Teil des Regelwerks, in das sich jüngst ein Münchner Kameramann, zwei Polizisten der Altstadtwache und ein Sachbearbeiter des Kreisverwaltungsreferats verheddert haben.

Der selbständige Kameramann drehte am 23. August mit zwei Schülerpraktikanten des Senders Pro Sieben in der Theatinerstraße sogenannte Vox-Pops. Weniger filmdeutsch formuliert: Das Trio machte eine Straßenumfrage für die vor allem bei Jugendlichen beliebte Sendung "Galileo". Eigentlich eine Wissenssendung, freilich eine mit ziemlich weit gefasstem Wissensbegriff. Worum es bei der Umfrage ging, daran will der Filmer sich nach gut einem halben Jahr nicht mehr erinnern können. "Ist zu lange her", sagt er.

"Irgendein" Video zu "irgendeinem aktuellen Thema" fische die Redaktion immer am Morgen aus dem Netz. Dieses Fundstück halten die Praktikanten dann Passanten unter die Nase und die sollen sagen, ob sie das Netzvideo für echt oder für einen Fake halten. Der beauftragte Kameramann dokumentierte das mit seiner Schulterkamera, als zwei Polizeiobermeister auftauchten und nach einer Drehgenehmigung fragten.

Tatsächlich heißt es im städtischen Leitfaden: "Für Aufnahmen im Rahmen der aktuellen journalistischen Berichterstattung ist in der Regel keine Drehgenehmigung erforderlich." Die offenbar "Galileo"-kundigen Polizisten befanden, bei dem Format handle es sich aber nun einmal mitnichten um eine Nachrichtensendung, bei den Dreharbeiten also auch nicht um genehmigungsfreie aktuelle journalistische Berichterstattung.

Das KVR schickte dem Kameramann vergangene Woche einen Bußgeldbescheid über 128,50 Euro wegen eines Verstoßes gegen das Bayerische Straßen- und Wegegesetz mit der bemerkenswerten Begründung, es habe sich um "Interviews für ein Infotainmentmagazin, welches regelmäßig erscheint", gehandelt.

Die Frage, ob die Stadt entscheiden darf, was Journalismus ist und was nicht, beschäftigt die sozialen Netzwerke. Am Montag machte die Stadt dem Geraune ein Ende. Mit einer Entschuldigung nach außen und einem Machtwort nach innen: Die Stadt habe bewusst keine abschließenden Kriterien für Art, Format oder Inhalt von "journalistischer Berichterstattung", schreibt Stefan Hauf, der Leiter des Presse- und Informationsamts im Rathaus, dem Kameramann. Das müsse im freien Ermessen der Medien stehen. Hauf weiter: "Leider mussten wir feststellen, dass in der Vergangenheit offenbar in städtischen Dienststellen gleichwohl Arbeitsdefinitionen erstellt worden sind, deren Opfer jetzt leider Sie geworden sind."

Auf Twitter ergänzt die Stadt: "Selbstverständlich sind Magazine wie Galileo auch journalistische Formate." Selbstverständlich? Die Polizei twitterte gestern ihre Sicht der Dinge: "Es ist zwischen aktueller Berichterstattung und planbaren Drehterminen zu differenzieren. Bei einer Drehgenehmigung geht es nicht darum, was gedreht wird." Dann verweist die Polizei auf die Internetseite der Stadt. Dort jedoch ist der Zusatz "aktuell" verschwunden.

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