Braunbären sind durch das Jagdrecht nicht geschützt. Deshalb muss Bayerns Umweltminister nach der von ihm angeordneten Tötung des Bären JJ1 nicht mit einer Anklage rechnen.
Glück gehabt: Der Abschuss des Braunbären Bruno wird für Bayerns Umweltminister Werner Schnappauf (CSU) voraussichtlich keine rechtlichen Konsequenzen zur Folge haben. Wegen der Tötung des Raubtieres werde kein Ermittlungsverfahren eingeleitet, teilte die Staatsanwaltschaft München II mit. Es lägen "keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Straftat" vor.
Anzeige
Straftaten kämen nach dem Jagdrecht nicht in Betracht, da der Braunbär nicht zu den Tierarten zähle, die durch das Jagdrecht geschützt seien.
Auch Straftaten nach dem Naturschutz- und Tierschutzrecht lägen aufgrund der Abschussgenehmigung der Regierung von Oberbayern vom 23. Juni 2006 nicht vor. Ein vorsätzlicher oder sorgfaltswidriger Verstoß gegen Strafnormen scheide daher aus. Dies betreffe auch die Personen, die für den Erlass dieser Verfügung verantwortlich waren.
Bei der Staatsanwaltschaft München II waren nach dem Abschuss Brunos Anfang der vergangenen Woche zahlreiche Strafanzeigen eingegangen. Die meisten Anzeigen richteten sich gegen Umweltminister Schnappauf, Mitarbeiter seines Ministeriums und die drei Jäger, die Bruno abgeschossen haben. Deren Identität wird aber weiterhin von den Behörden geheim gehalten.
(dpa)
Studie zur Beliebtheit der Deutschen
Die neueste Antwort