Der gewaltsame Tod von Dominik Brunner am S-Bahnhof Solln wird wohl in zwei getrennten Prozessen aufgearbeitet. Zwei Angeklagte stehen unter Mordverdacht.
Nach SZ-Informationen plant die Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen Christoph T. abzutrennen. Anders als die beiden mutmaßlichen Haupttäter, die unter Mordverdacht stehen, war T. nicht am Geschehen in Solln beteiligt. Ihm werfen die Ermittler versuchte räuberische Erpressung vor.
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Gedenken an Dominik Brunner am S-Bahnhof Solln. (© Foto: dpa)
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T. soll am 12. September am S-Bahnhof Donnersbergerbrücke mit seinen beiden Freunden von vier Schülern Geld erpresst und einen von ihnen geohrfeigt haben. Kurz bevor T. in die S 6 stieg, soll er seine Freunde angestachelt haben, die Schüler zu berauben. Diese wiederum versuchte Brunner wenig später in der S7 zu beschützen, was ihm zum Verhängnis wurde.
T.s Verteidiger Tom Heindl und Christian Steinberger sehen in der Tat ihres Mandanten lediglich eine gefährliche Körperverletzung. Sein Ablassen von den Schülern sei als strafbefreiender Rücktritt zu werten. Nach SZ-Informationen werden die Anklagen gegen die jungen Männer frühestens kommende Woche fertig. Die Staatsanwaltschaft bestätigte die Abtrennung nicht, schloss sie aber auch nicht aus. Sollte Christoph T. als Erster des Trios verurteilt werden, müsste er später im Prozess gegen seine Freunde als Zeuge aussagen. Er hätte kein Zeugnisverweigerungsrecht mehr. Seine separate Verhandlung wäre nicht-öffentlich, da er erst in Untersuchungshaft volljährig wurde.
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(SZ vom 28.01.2010/wib)
Rauswurf durch Merkel
Die neueste Antwort
Dominik Brunner hat ein Zeichen gesetzt!
Er hat gezeigt, daß kriminelle Zustände wie Einschüchterung, Erpressung und Gewalt nie akzeptiert werden dürfen. Er hat nicht weggesehen, sondern geholfen. Leider bezahlte er seinen Mut mit dem Leben.
Gesellschaft, Politik und Staat fordern uns alle täglich auf, niemals wegzuschauen wenn Unrecht geschieht, sondern einzugreifen.
Jetzt kann der Staat mit angemessener Strafe - durch die Justiz -
ebenfalls ein Zeichen setzen.
Dem Beschuldigten T. wird ja versuchte räuberische Erpressung vorgeworfen. Wer die Tat vor ihrer Vollendung freiwillig aufgibt, kann strafbefreiend zurücktreten. Das wollen die Verteidiger sagen. Die StA wird dem in ihrer Anklage sicher nicht folgen. Davon abgesehen bleibt noch die gefährliche Körperverletzung (Ohrfeige).
Es bleibt zu hoffen, daß die Täter für dieses Verbrechen die Höchststrafe erhalten.
Darüber hinaus wäre es an der Zeit, bei solch schweren Bluttaten das Jugendstrafrecht zu überdenken und in solchen Fällen das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden.
???
Wieso, weshalb, warum? Wer nicht fragt bleibt dumm!
Sein Ablassen von den Schülern sei als strafbefreiender Rücktritt zu werten.
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Na ja - so besonders freiwillig war der wohl nicht.