Nach Beschwerden:Touristen unerwünscht

Verschleierte Frauen in Maximilianstraße

Zahlreiche Araber kommen nach München, um sich hier in Krankenhäusern behandeln zu lassen.

(Foto: Leonhardt/dpa)

Gericht untersagt kurzzeitige Vermietung von Wohnungen

Von Ekkehard Müller-Jentsch

"Alle hier im Arabellapark sind wahnsinnig froh über diese Entscheidung", sagte am Donnerstag ein Bewohner und Mitglied des Verwaltungsbeirats der Elektrastraße, als das Urteil des Verwaltungsgerichts mittags in den Wohnanlagen die Runde machte. Die 9. Kammer hatte gerade die Klage eines Münchners mit arabischen Wurzeln gegen die Stadt München abgewiesen: Das Gericht betrachtet das Geschäftsmodell des Klägers, die kurzzeitige Vermietung von Wohnungen an arabische Medizin-Touristen, als Zweckentfremdung.

Zufriedenheit auch bei Sozialreferentin Brigitte Meier: "Wir freuen uns, dass das Gericht unserer Rechtsauffassung gefolgt ist. Der mündlichen Verhandlung konnten wir bereits entnehmen, dass unsere Linie und damit auch unsere Arbeit bestätigt wird, konsequent gegen gewerbliche Überlassung von Wohnraum als Feriendomizile vorzugehen. Eine eingehende Prüfung werden wir vornehmen, wenn uns die schriftliche Begründung des Urteils vorliegt."

Das zu ihrem Referat gehörende städtische Amt für Wohnen und Migration hatte gegen den Vermieter eine Nutzungsuntersagung verfügt. Dass der Mann in der Verhandlung behauptet hatte, die Miete, die er von seinen Landsleuten verlangt, sei "kostenneutral" und er lebe nicht davon, hatte bei den zuhörenden Mitbewohnern Kopfschütteln ausgelöst. Zumal er gleich anhängte, das müsse er aber nicht beweisen.

Der Verwaltungsbeirat sagte am Donnerstag, dass in dieser Anlage rund 30 Wohnungen entsprechend zweckentfremdet würden: "Leute, die schon 20 oder 30 Jahre hier wohnen, ziehen deshalb weg, weil sie es nicht mehr aushalten." Bewohner, die sich beschwert hatten, seien mit Fotos von IS-Kämpfern mit abgeschlagenen Köpfen eingeschüchtert worden, die Bilder hätten sie in ihren Briefkästen vorgefunden, berichtet der Beirat, der deshalb nicht genannt werden will. Die Eigentümergemeinschaft hat daher einen privaten Sicherheitsdienst engagiert, Täter konnten aber noch nicht identifiziert werden.

Das Gericht hat sein Urteil zwar noch nicht schriftlich begründet. Aber es ist der Auffassung, dass eine regelmäßige und normalerweise kurzzeitige Vermietung einer Privatwohnung an wechselnde Personen, die sich vorübergehend zur medizinischen Behandlung in München aufhalten, gegen das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in München verstößt.

Gemeinden mit Wohnraummangel dürfen durch eine Satzung die Zweckentfremdung grundsätzlich verbieten - wie in München geschehen. Zur Zweckentfremdung gehört nach Meinung des Gerichts unter anderem, wenn Wohnraum an solche Personen vermietet wird, "die an einem anderen Ort eine Wohnung haben und am Beherbergungsort nur vorübergehend unterkommen", wie es schon in der mündlichen Verhandlung hieß. Das ist nach Meinung der 9. Kammer nicht nur bei Ferienwohnungen, sondern stets auch in den Fällen des sogenannten Medizin-Tourismus so (Az.: M 9 K 14.5596). Gegen das Urteil kann noch Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragt werden.

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