Im Solln-Prozess unterscheiden sich die Aussagen der Zeugen erheblich. Richter Wilfried Dudek erklärt, wie er damit umgeht und warum Zeugen widersprüchliche Angaben machen.
Ein Zeuge meint, Dominik Brunner sei der Angreifer gewesen, andere haben offenbar gesehen, wie die zwei Angeklagten auf ihr Opfer zustürzten. Im Prozess um die Bluttat von Solln unterscheiden sich die Aussagen der Zeugen zum Geschehen am Bahnhof erheblich. Wilfried Dudek ist seit 17 Jahren Richter am Amtsgericht München. Der 50-Jährige erklärt, wie ein Richter in solchen Situationen erkennen kann, was wahr ist und was nicht.
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Ein Geschehen, widersprüchliche Zeugenaussagen: Die Zeugen im Brunner-Prozess machen unterschiedliche Angaben. (© getty)
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sueddeutsche.de: Warum kommt es in einem Prozess zu derart unterschiedlichen Zeugenaussagen?
Wilfried Dudek: Entscheidend ist oft, ab wann ein Zeuge eine Situation beobachtet. Wenn jemand erst aufmerksam wird, wenn etwas schon im Gange ist, macht sich das Gehirn Gedanken, wie es dazu gekommen sein könnte. Man interpretiert etwas hinein, obwohl man es gar nicht gesehen hat. Bei der Aussage vor Gericht ist man dann überzeugt, dass man das Richtige berichtet. Es gibt also eine subjektive und eine objektive Wahrheit. Deswegen kann ich Zeugen oft nicht wegen einer Falschaussage verurteilen, weil sie ja davon ausgehen, dass ihre Version richtig ist.
sueddeutsche.de: Kommen in Ihren Prozessen solche widersprüchlichen Aussagen häufig vor?
Dudek: Allerdings. Bei manchen Oktoberfestschlägereien glaubt man als Richter gar nicht, dass die Zeugen bei der gleichen Schlägerei gewesen sind! Da nehmen sie einen Freund in Schutz oder sagen: Der ist ja nur provoziert worden. Obwohl es anders war.
sueddeutsche.de: Wie erkennt man, welche Aussage näher an der Wahrheit liegt?
Dudek: Man muss sich natürlich fragen, welchen Grund ein Zeuge haben könnte, eine Falschaussage zu machen. Eine bewusste, aber auch eine unbewusste. Wichtig ist auch: Wie detailliert berichtet der Zeuge einen Sachverhalt. Je weniger er auf Details eingeht, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zurechtgelegt oder erfunden ist. Kann er sich dagegen an ganz spezielle Kleinigkeiten erinnern, spricht das dafür, dass es auch tatsächlich so war. Man denkt sich ja so etwas nicht aus.
sueddeutsche.de: Wie wägen Sie am Ende als Richter ab?
Dudek: Man sollte als Richter nicht sagen: Der eine schildert es so, der andere so, also spreche ich den Angeklagten frei. Man muss versuchen herauszubekommen, wem zu glauben ist.
sueddeutsche.de: Beeinflusst beim Brunner-Prozess auch die Berichterstattung der Medien die Wahrnehmung der Zeugen?
Dudek: Das könnte durchaus eine Rolle spielen. Wenn man ständig mit Aussagen anderer konfrontiert wird, dann fängt man sofort an zu überlegen: Bekomme ich das irgendwie in Übereinstimmung mit dem, was ich gesagt oder gesehen habe? Und schon rückt man von seiner ursprünglichen Wahrnehmung ab.
sueddeutsche.de: Haben Sie Tricks, wie Sie erkennen, ob jemand die Unwahrheit sagt?
Dudek: Ich fixiere den Zeugen und schaue ihm in die Augen. Wenn er dann wegschaut oder verlegen lacht, dann können Sie davon ausgehen, dass er gelogen hat. Das ist ein Anhaltspunkt, um zu überprüfen, ob das mit dem Ergebnis, zu dem man gekommen ist, übereinstimmt.
sueddeutsche.de: Das geht natürlich nur, wenn die Zeugen bewusst lügen.
Dudek: Unbewusste Falschaussagen sind schwieriger zu erkennen. Dann gilt es, objektive Beweismittel zu berücksichtigen - wie das Sachverständigengutachten, eine Ortsbegehung oder eine Skizze. Und zu vergleichen. Wenn ein Zeuge sagt, der Angreifer war total betrunken und konnte kaum laufen, laut Sachverständigem jedoch lediglich 0,8 Promille hatte, dann ist die Aussage mit Vorsicht zu genießen.
sueddeutsche.de: Haben Sie einen Rat für Zeugen, wie sie falsche Wahrnehmungen oder Aussagen vermeiden können?
Dudek: Wenn man ein Verbrechen oder einen Unfall beobachtet, sollte man sich auf nur einen Handlungsstrang konzentrieren - also nur den Schläger mit der Baseballkappe beobachten und nicht auch noch die fünf anderen Angreifer. Sonst geht immer etwas durcheinander. Und danach sollte man sich das Geschehen unbedingt sofort aufschreiben - sonst vergisst man es, interpretiert es um oder wird von anderen beeinflusst.
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"Trotzdem ist der ganze Tathergang zu klären und im Urteil zu berücksichtigen und nicht NUR ein, wenn auch gravierender Teilaspekt."
Was meinen Sie genau, hoffentlich nicht den Totschlag durch die Tritte, den ich glaube schon, das dass genau der entscheidende Punkt des Prozesses ist.
Natürlich sind die BEGLEITUMSTÄNDE die dazu führten, für die Bemessung der Strafe relevant und genau zu Prüfen.
Ich stimme mit Ihnen überein und freue mich darüber, das es hier auch sachlich argumentierende Schreiber gibt.
... und nicht NUR ein, wenn auch gravierender Teilaspekt.
Trotzdem ist der ganze Tathergang zu klären und im Urteil zu berücksichtigen und nicht ein, wenn auch gravierender Teilaspekt.
Außerdem ging es in dem Interview um nichts anderes als den Aspekt der schwierigen Wägbarkeit von Zeugenaussagen. Die Tritte sind ja gutachterlich nachzuvollziehen, weshalb zu diesem Aspekt, der hier nicht Thema war, die Zeugenaussagen ohnehin nachvollziehbar sind.
Man sollte doch nicht von jedem Artikel oder Interview hier erwarten, dass der Prozess jeweils in seiner ganzen Breite dargestellt werden kann.
dieses Interviews ist für mich nur :
Es ist schwierig, den Wahrheitsgehalt eine Zeugenaussage herauszufinden und es bedarf dazu ziemlicher richterlicher Praxis und Erfahrung. Punkt.
Je nach vorgefertigtem Standpunkt kann man nun die Zeugenaussage des Lokführers oder des Zeugen von gestern anzweifeln, der behauptet hat, das Herr S. mit einem Schlüssel angegriffen hat.
Daneben gibt es aber unwiderlegbare Fakten, nämlich die Tritte an den Kopf. Ob es nun zweiundzwanzig waren oder nur zwölf, spielt für die Tötungsabsicht keine Rolle. Ein "Zufallstritt" war es jedenfalls nicht. Das steht fest.
Paging