"Ich wollte niemals, dass so etwas passiert": Zum Prozessauftakt um den Mord an Dominik Brunner bitten die beiden Angeklagten um Verzeihung - und geben dem Manager eine Mitschuld an der Tat.
Markus S. trägt ein viel zu weites Hemd, es lässt ihn schmächtig erscheinen. Den Blick hat er nach unten gesenkt, er ist blass. Die Augen hat er geschlossen, nun öffnet er sie kurz und sagt mit stockender Stimme: "Ich weiß, dass das, was ich getan habe, nicht zu entschuldigen ist und dass ich absolut falsch reagiert habe. Mir tut der Tod des Herrn Brunner so unendlich leid, ich kann es nicht beschreiben."
Angeklagte Sebastian L. und Markus S. (rechts) im Landgericht München I: Die Anklage lautet: Mord. (© dpa, getty)
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Er habe zu keinem Zeitpunkt der Auseinandersetzung mit dem Tod Dominik Brunners gerechnet und ihn auch nicht gewollt, sagt der 19-Jährige beim Prozessauftakt vor dem Landgericht München I. Er wisse, dass er absolut falsch reagiert habe.
Der andere Angeklagte, Sebastian L., hält den Blick gesenkt, nervös reibt er die Hände aneinander. Er trägt ein kurzärmeliges, weißes Hemd, modische Jeans und neue, schwarze Turnschuhe. Am rechten Arm hat er ein buntes Bändchen um. Es soll wohl Glück bringen. Hat es aber nicht. Auch er sagt: "Ich wollte niemals, dass so etwas passiert. Ich weiß, dass es dafür keine Entschuldigung gibt."
Zehn Monate nach der tödlichen Attacke auf Dominik Brunner hat der Prozess gegen seine mutmaßlichen Mörder vor dem Münchner Landgericht begonnen. Um 10.30 Uhr verliest Staatsanwältin Verena Käbisch die Anklage. Sebastian L. und Markus S. wird vorgeworfen, einen Menschen aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben. Oskar Brunner, der Vater von Dominik Brunner, sitzt im Gerichtssaal. Er muss mehrmals schlucken.
Laut Anklageschrift hatte sich der Vorfall folgendermaßen ereignet: Am Nachmittag des 12. September 2009 bedrohten Markus S.,18, Sebastian L.,17, und Christoph T.,17, an der S-Bahn-Station Donnersbergerbrücke eine Gruppe von vier Jugendlichen zwischen 13 und 15 Jahren, sie forderten 15 Euro. Als die S 7 Richtung Wolfratshausen einfuhr, stiegen Markus S. und Sebastian L. mit den vier Jugendlichen ein und bedrohten sie weiter.
Der Manager Dominik Brunner bekam demnach den Streit mit - schritt ein und alarmierte die Polizei. Am S-Bahnhof Solln stieg Brunner der Anklageschrift zufolge mit den vier Schülern aus und stellte sich schützend vor sie.
Die beiden Angeschuldigten seien über Brunners Eingreifen sehr verärgert gewesen, sagt die Staatsanwältin. Sie seien der Gruppe mit etwas Abstand und gefolgt und hätten darüber gesprochen, dass sie die Gruppe angreifen würden. Brunner sagte demnach einem Passanten, dass es jetzt Ärger geben werde. Er zog seine Jacke aus und legte den Rucksack ab, um sich besser verteidigen zu können. Die beiden Angeklagten gingen in Angriffsstellung.
Das Geschehen am Bahnsteig, das die Anklageschrift in Details beschreibt, ist grausam. Wer zuerst zuschlug, ist bislang nicht klar. Brunner soll die Jugendlichen noch aufgefordert haben, sich nicht einzumischen. Zunächst konnte er noch einen Schlag von Markus S. ins Gesicht abwehren. Die Angeklagten sollen daraufhin kurz innegehalten haben, um sich zu beraten. Doch dann schlugen sie mit aller Härte zu, heißt es in der Anklageschrift. Markus S. benutzte demnach einen Schlüsselbund, um die Schlagkraft zu erhöhen. Beide sollen auf Brunner eingeprügelt und nach ihm getreten haben, bis er zu Boden ging. Auch als Brunner nicht mehr bei Bewusstsein war, ließen die Angeklagten nicht ab. Sie beschimpften den Manager als "Dreckschwein", "Sau", "Bastard", "Arschloch" und "Motherfucker".
So schildern die Angeklagten das Geschehen
Die Verteidigung beschreibt Markus S. als schüchternen, zurückhaltenden, gar ängstlichen Menschen, der noch sehr jugendlich wirkt. Zu einer Befragung sieht er sich nicht in der Lage, lässt deshalb stattdessen eine Erklärung durch seinen Verteidiger vorlesen.
Dieser stellt das Geschehen anders dar. Demnach sei der erste Schlag von Dominik Brunner gekommen, dieser sei auf dem S-Bahnsteig um die beiden Angeklagten mit erhobenen Fäusten herumgetänzelt. Markus S. lässt erklären: "Ich bekam einen Faustschlag von dem Mann ins Gesicht. Damit hatte ich nicht gerechnet. Ich weiß nur noch, wie ich richtig wütend wurde und muss völlig die Kontrolle über mich verloren haben." An die Ereignisse danach könne er sich nicht erinnern.
Auch Sebastian L. sagt. "Ich habe gesehen, wie Herr Brunner seinen Rucksack und seine Jacke weggelegt hat und eine Art Boxhaltung eingenommen hat." Sie seien zu diesem Zeitpunkt zwei bis drei Meter von dem 50-Jährigen entfernt gewesen. Sie beide hätten dann "ein paar komische Sprüche" in Richtung Brunner gesagt: "Du bist ein ganz ein Harter" zum Beispiel. Dann habe Brunner Markus S. mit der Faust ins Gesicht geschlagen.
Sein Freund blutete aus der Nase, hatte Tränen in den Augen, berichtet Sebastian L. Markus S. habe dann zurückgeschlagen. "Es kam mir so vor, als ob Markus unterlegen wäre", sagt Sebastian L. "Deswegen bin ich auch auf den Herrn Brunner losgegangen." Mit der Faust, fünf oder sechs Mal. "Es wurde eine richtige Schlägerei daraus." Die Stimme von Sebastian L. ist kaum zu hören, so leise spricht er.
Einer von den vier Jugendlichen habe dann versucht, Sebastian L. wegzuziehen. Er habe diesen weggeschubst. Als Sebastian L. sich wieder umdrehte, sei Brunner bereits auf dem Boden gelegen. Brunner habe mit den Füßen um sich geschlagen, Markus S. habe ihn getreten. Er habe seinen Freund weggezogen und gesagt: "Hör auf, übertreib's nicht!" Richter Reinhold Baier fragt genau nach. "Wie hat Markus getreten?", "Nach vorne?", "Wie viele Schläge haben Sie gesehen?" Sebastian L. antwortet meist: "Ich kann mich nicht erinnern."
Während sein Freund berichtet, sitzt Markus S. regungslos da, die Hände auf dem Tisch gefaltet, der Blick nach unten, der Mund offen.
Laut Anklageschrift soll ein Zeuge im Anschluss noch versucht haben, Markus S. und Sebastian L. wegzuziehen. Daraufhin trat Markus S. noch einmal mit voller Wucht auf Brunner ein. Dann flüchteten die beiden Angeklagten. Das Tatgeschehen am Bahnsteig dauerte eine Minute. Der 50-jährige Brunner erlag wenig später im Klinikum Großhadern seinen 22 schweren Verletzungen.
Auch die Ereignisse, die zu der tödlichen Bluttat in Solln führten, schildern die Angeklageten, Der Anwalt von Markus S. sagt, die beiden Angeklagten hätten bei ihrem Freund Christoph T. getrunken und gekifft. Sie hätten dort auch übernachtet. "Anstelle eines Frühstücks tranken wir Wodka mit Orangensaft", heißt es in der Erklärung. Anschließend seien sie in einen Park gegangen. S. hat demnach "fünf Flaschen Bier und eine halbe Flasche Wodka getrunken".
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Und nochmal zu den Einlassungen von Tätern und Aussagen von Zeugen. Natürlich wird vor Gericht auch gelogen, dass sich die Balken biegen. Und dass in Fällen wie dem vorliegenden die Angeklagten versuchen, sich selbst in ein besseres Licht zu rücken, ist doch klar (das habe ich sogar ausdrücklich und für jeden gut lesbar gesagt!). Was ich auch gesagt habe (und das kann Ihnen jeder Richter, Staatsanwalt, Verteidiger wie auch Psychologe oder Hirnforscher bestätigen) ist, dass verschiedene Zeugen (Angeklagte sind keine Zeugen!) eine vollkommen andere Wahrnehmung haben können. Ich selbst habe bei der Staatsanwaltschaft in einem Verfahren mit einem Fall von (angeblich) gefährlicher Körperverletzung zu tun gehabt. Obwohl außer der Mutter des Angeklagten und den angeblichen Opfern alle 8 weiteren Zeugen nichts mit dem Angeklagten oder den Opfern zu tun hatten, weil die sich zufällig auf der Straße begegnet waren, gab es vollkommen verschiedene Wahrnehmungen, die auf verschiedene örtliche Standpunkte etc. zurückzuführen waren. Eine Zeugin, die ca. 10 Meter hinter dem Angeklagten stand, sagte aus, der Angeklagte habe mit einer Eisenstange nach zwei Männern geschlagen. Die beiden Zeugen, die auf der anderen Straßenseite standen, sagten hingegen aus, dass der Angeklagte mindestens 3 Meter von den beiden Männern entfernt war und sie mit seinen rudernden Schlägen nur auf Distanz halten wollte. Obwohl die Zeugin nicht gelogen hatte und es auch keine bewusste Falschaussage war, hatte sie die Situation einfach vollkommen anders wahrgenommen.
denn auch ich bin natürlich wie jeder Mensch schockiert, wie man überhaupt auf die Idee kommen kann, mit der Faust die Schlüsselspitze zu umfassen und mit der Spitze dann zuzuschlagen. So etwas käme mir nie in den Sinn.
Und wenn Sie meinen, mir anhand von „Begrifflichkeiten“ Tatsachenverdrehung vorzuwerfen, wollen Sie entweder nicht meinen Ansatz verstehen, oder Sie können es nicht. Deshalb noch einmal zur Erläuterung: Mein Ausgangspunkt ist „Ein Mensch ist gestorben“! Und jetzt muss gefragt werden, wie es dazu kam. Dass die beiden Angeklagten für den Tod verantwortlich sind, haben sie selbst zugegeben und steht außer Frage. Das macht das Ganze aber noch nicht zu einer Totschlag oder Mord. Dafür muss nämlich Tötungsvorsatz nachgewiesen werden. Ansonsten ist die richtige rechtliche Terminologie „Körperverletzung mit Todesfolge“. Ich selbst bin der Meinung, dass jeder, der gegen den Kopf tritt, den Tod des Opfers in Kauf nimmt. Erstaunlich finde ich deshalb zum Beispiel die Aussage des Schülers, den Herr Brunner schützen wollte, dass er nicht erwartet hätte, dass das Opfer durch die Tritte und Schläge lebensgefährlich verletzt worden wäre. Was ich damit sagen will: Was für uns als Nichtbeteiligte aufgrund der uns bekannten Schilderungen so klar erscheint (mehr als 20 schwere Verletzungen, davon viele im Kopfbereich, sind tödlich), war für den Zeugen, der das Geschehen hautnah erlebt hat, eben nicht so klar. Ich verharmlose nicht, sondern bin nur dagegen, eine rechtliche Gesamtbewertung vorzunehmen, ohne alle Umstände zu kennen. Moralisch habe ich natürlich längst eine Wertung vorgenommen, s.o.
Die Verdrehung von Tatsachen beginnt mit der Verwendung der falschen Begriffe. Mit falschen, z.B. unangemessenen und verharmlosenden Begriffen wird nicht die Wahrheit gefördert, sondern die Unwahrheit. Es besteht ein erheblicher Unterschied zwischen den beiden Aussagen: „Ein Mensch ist gestorben.“ und „Ein Mensch wurde getötet.“ Was jetzt schon feststeht ist, dass die beiden Angeklagten in massiver Weise gegen geltendes Recht verstoßen haben. Das Ausmaß ihrer kriminellen Tat ist ihnen vom Gericht im Einzelnen nachzuweisen und dafür müssen sie in einem Rechtsstaat bestraft werden.
Die Möglichkeit, dass Angeklagte lügen, um für sich ein milderes Urteil herauszuholen, muss man zumindest in Betracht ziehen. Wenn Sie das für „dämlich“ halten, ist das Ihre Sache. So wie Sie reden – nämlich an der Sache vorbei – reden meist nur Leute, die einen Teil der Realität ausblenden.
wie wenig ein Begriff wie „Gutmensch“ an inhaltlicher Aussagekraft hat. Da ich an anderer Stelle mehrfach gesagt habe, dass die beiden auch dann nicht in Notwehr gehandelt haben, wenn das Opfer zuerst zugeschlagen hat, kann ich mich von dem Vorwurf recht gut freisprechen.
Wenn ich sage "So blöd wie es klingt, Fakt ist eigentlich nur eins: ein Mensch ist an diesem Tag gestorben!", dann ist das keine Tatsachenverdrehung, sondern schlicht und einfach richtig. Natürlich bin ich überzeugt davon, dass die Angeklagten Herrn Brunner getötet haben, nur wie das ganze Geschehen tatsächlich und rechtlich einzuordnen ist (Körperverletzung mit Todesfolge, Totschlag, Mord), ist noch vollkommen offen, und das ist gut so. Wer das nicht versteht, hat grundsätzlich Sinn und Zweck vom Strafprozess nicht verstanden. Egal wie offensichtlich etwas ist oder scheint, alles muss bewiesen werden. Meine Einschätzung bisher ist Körperverletzung mit Todesfolge (ist und bleibt ein Verbrechen) bei dem einen, Mord bei dem anderen, aber ich vertraue einfach auf das Gericht.
Die Aussage, ich würde bewusst Tatsachen verdrehen und „Natürlich wird in solchen Prozessen von manchen auch bewusst gelogen“ ist selten dämlich. Dass in Prozessen gelogen wird, ist natürlich richtig. Ein Angeklagter hat sogar ausdrücklich das Recht zur Lüge, bei Zeugen sieht es natürlich anders aus. Dass verschiedene Aussagen aber oft doch eine Frage verschiedener Wahrnehmung sind, habe ich selbst oft genug erlebt. Wir müssen hier gar nicht die Fähigkeit des Gehirns ansprechen, Wahrnehmungslücken durch gedachte Abläufe zu ersetzen (der Zeuge meint tatsächlich, etwas gesehen zu haben, dabei war dies tatsächlich gar nicht möglich, weil zum Beispiel die Sicht für kurze Zeit verdeckt war; Zeugen wirken richtig erstaunt, wenn man ihnen zeigt, dass sie gar nichts gesehen haben können, das sind gerade keine Fälle von bewusster Lüge, sondern einfach die Funktionsweise des Gehirns). Nehmen wir mal den Fall hier als Beispiel. Der eine Zeuge hat alles mitbekommen, von dem Pöbeln der Täter bis zur tödlichen Schlägerei. Er wird wohl aussagen, dass die Aggressionen von den beiden Angeklagten ausgegangen sind. Eine ältere Zeugin hat wohl nur gesehen, wie Brunner den einen Angeklagten geschlagen hat und die beiden sich darauf zunächst zurückgezogen haben. Wer wird wohl aus ihrer Wahrnehmung der Aggressor sein? Richtig, das Opfer! Aufgabe des Gerichts ist es, aus allen Aussagen den Geschehens
"So blöd wie es klingt, Fakt ist eigentlich nur eins: ein Mensch ist an diesem Tag gestorben!"
Das klingt nicht nur blöd, das ist - die bewusste Verdrehung einer Tatsache. Ein Mensch wurde gewaltsam getötet. Eine solche Verdrehung der Fakten ist deshalb abwegig, weil die beiden Täter sonst ja nicht vor Gericht ständen. Unglaublich! Das ist Gutmenschentum in Reinkultur.
"Wir alle, die den Prozess über diverse Kanäle verfolgen, werden noch sehen, wie unterschiedlich Aussagen von Zeugen sein werden, die allesamt doch eigentlich dasselbe hätten sehen müssen. Und das heisst nicht, dass jemand falsch aussagt, sondern es gibt schlichtweg verschiedene Wahrnehmungen. Und um das alles beurteilen zu können, braucht es fundierte Kenntnisse und Erfahrung!"
Auch das klingt nicht nur blöd! Wieder eine bewusste Verdrehung der Tatsachen. Natürlich wird in solchen Prozessen von manchen auch bewusst gelogen. Es ist eben kein Problem unterschiedlicher Wahrnehmung. Es ist klar, dass für die Täter viel auf dem Spiel steht - und dass sie allen Grund haben, die Tatsachen zu beschönigen oder gänzlich abzustreiten.
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