Alternative zu "Street View":Münchner Straßen im Netz

Hausbesitzer in München und Umgebung wehren sich gegen Google Street View. Was die wenigsten wissen: Eine Kölner Firma bietet schon jetzt virtuelle Rundgänge.

Marco Völklein und Marlene Weiss

Noch im Herbst will der Internetriese Google sein Angebot "Street View" starten, das viele Hausbesitzern und Kommunen im Großraum München ablehnen. Wie berichtet, wollen viele Immobilienbesitzer die Darstellung ihres Hauses im Internet stoppen. Was die wenigsten aber wissen: Ein Anbieter aus Köln hat ähnliche Bilder bereits veröffentlicht. Unter www.sightwalk.de können Internetnutzer durch sieben Städte wandern - darunter auch München.

Alternative zu "Street View": Noch im Herbst will Google sein "Street View" starten - durch Münchner Straßen kann man aber jetzt schon virtuell spazieren, und zwar unter sightwalk.de.

Noch im Herbst will Google sein "Street View" starten - durch Münchner Straßen kann man aber jetzt schon virtuell spazieren, und zwar unter sightwalk.de.

(Foto: dpa)

"Von der Dimension her ist das Angebot zwar nicht ganz so gravierend wie der Google-Ansatz", sagt Rudolf Stürzer vom Münchner Haus- und Grundbesitzerverein. Denn die Kölner bilden im Internet großteils nur den Bereich innerhalb des Mittleren Rings ab. Aber wer dort wohnt, findet sein Haus im Internet. "Und da stellt sich eine ähnliche Problematik wie bei Google", findet Stürzer. Er rät Hausbesitzern, die nicht wollen, dass ihr Heim dort auftaucht, der Internetdarstellung zu widersprechen. Dazu bietet der Verband einen Musterbrief an, "bei dem nur der Adressat getauscht werden muss", erklärt Stürzer. Der Sightwalk-Anbieter Panogate war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Unterdessen geht die Diskussion um das Google-Angebot weiter. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hält die von Google angebotene Widerspruchslösung für unzureichend. Und auch um Widersprüche von Kommunen gibt es Streit. Viele Städte und Gemeinden rund um München wollen verhindern, dass Schulen und Kindergärten im Netz auftauchen - unter anderem haben Starnberg und Wolfratshausen dies beschlossen. Ob das rechtlich möglich ist, ist aber unklar. Google weist die Forderungen zurück: "Der Abbildung von Firmengebäuden oder öffentlichen Gebäuden können keine Persönlichkeitsrechte entgegenstehen", sagt eine Sprecherin. Es sei im allgemeinen Interesse, dass diese Gebäude gefunden werden könnten.

Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner sieht das anders. Sie beruft sich auf die Google-Zusage, wonach Eigentümer gegen die Darstellung ihrer Häuser Widerspruch einlegen können - auch wenn im Zusagenkatalog nicht explizit von öffentlichen Gebäuden die Rede ist. "Aus meiner Sicht ist die Situation zwischen einem Kindergarten und einem Wohnhaus vergleichbar", sagt die Verbraucherschutzministerin. "Eigentümer bleibt Eigentümer - ob Gemeinde, Kirche oder Privatperson."

Dem widersprechen jedoch die bayerischen Datenschützer. "Beim Datenschutz geht es um das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das natürlichen Personen zusteht, nicht aber juristischen Personen des öffentlichen Rechts", sagt Regierungsrätin Heike Dümmler vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht. Eine Löschung ihrer Gebäude könnten also nur einzelne Bürger verlangen, nicht aber Kommunen: "Eine Kommune hat kein Persönlichkeitsrecht und damit auch keinen Rechtsanspruch." Gegen die Darstellung von öffentlichen Einrichtungen sei aus Sicht des Datenschutzes wohl nichts einzuwenden. Allenfalls bei Einrichtungen wie Frauenhäusern könnte es Sicherheitsaspekte geben, ansonsten sei es eine Frage der Kulanz, ob Google auf die Darstellung öffentlicher Gebäude verzichte.

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