Gemeinde Aschheim:Karriere einer "Tellerwäscherin"

Nach einjährigem Rechtsstreit darf die Aschheimer Rathaus-Sekretärin wieder arbeiten - direkt unter den Augen des Geschäftsleiters.

Ines Alwardt

Die Berufung der Gemeinde Aschheim ist vom Tisch: Die 54-jährige Martha Welsch bekommt ihren Arbeitsplatz zurück und eine Gehaltsnachzahlung von knapp 40.000 Euro. Ob die Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde und ihrer so genannten Tellerwäscherin nach dem langen Streit vor dem Arbeitsgericht noch funktioniert, bleibt allerdings fraglich.

Villeroy & Boch - Produktion von Geschirr

Eine Rathaussekretärin wurde gefeuert, weil sie abgespült und eine Auszubildende zur Lüge angestiftet hat. Nun darf sie wieder an ihren Arbeitsplatz zurück.

(Foto: dpa)

In 17 Tagen kehrt die langjährige Mitarbeiterin der Gemeinde ins Rathaus zurück. Wieder will die Kommune Welsch, die fast 13 Jahre lang in der Abteilung Tiefbau arbeitete, in der Geschäftsleitung einsetzen - an der Seite ihres Vorgesetzten Manfred Durner, mit dem es zuletzt zu Streitigkeiten gekommen war. "Frau Welsch wird nach meinen Anweisungen Arbeiten übertragen kriegen", beschreibt der Geschäftsleiter auf Nachfrage der Süddeutschen Zeitung die künftige Zusammenarbeit. Hauptsächlich sei sie - an seiner Seite - dafür zuständig, elektronisch Daten zu erfassen.

Im August 2009 hatte Welsch gegen die Anweisungen eines Vorgesetzten gehandelt: Sie spülte Geschirr, obwohl dies Aufgabe der Auszubildenden gewesen wäre. Weil diese Angst vor einer Rüge hatte, sagte Welsch der jungen Kollegin, sie könne ja sagen, sie habe das Geschirr selbst gespült - für die Gemeinde weit mehr als eine Bagatelle: Der Arbeitgeber wertete das als Anstiftung zur Lüge.

Bereits vor diesem Vorfall hatte Welsch eine Abmahnung, eine Änderungskündigung und eine ordentliche Kündigung von ihrem Arbeitgeber erhalten, weil im Juni drei Ordner für kurze Zeit nicht aufzufinden waren und die Angestellte krank war. Mit der Änderungskündigung versetzte die Gemeinde Welsch in die Geschäftsleitung, wo sich die 54-Jährige nach eigenen Angaben unterfordert fühlte.

Welsch wollte deshalb zurück an ihren Arbeitsplatz in die Abteilung Tiefbau. Nach dem Willen der Gemeinde wird daraus jedoch nichts. "Im Moment sieht unsere Planung vor, dass sie in unmittelbarer Nähe bei mir arbeitet", sagt Geschäftsleiter Durner. "Das ist eine Aufgabe, die ich mir selbst stelle."

Die Entscheidung des Gerichts hält er noch immer für fragwürdig. "Frau Welsch hat eine Auszubildende zum Lügen angestiftet und damit bei ihr einen Gewissenskonflikt ausgelöst", sagt er. Man müsse nun aber mit den Fakten leben, sowohl Welsch als auch die Gemeinde müsse sich um einen neuen Anfang bemühen. "Trotzdem bleibt die Frage: Schaffen wir das?" , sagt Durner.

Durch den ein Jahr währenden Rechtsstreit ist das Arbeitsverhältnis belastet. Bereits im Mai dieses Jahres hatte das Arbeitsgericht München die fristlose Kündigung der Gemeinde für unwirksam erklärt. Alexander Greulich, Rechtsanwalt von Martha Welsch, sagt: "Es ist uns klar, dass das nicht einfach wird." Sein Ziel sei gewesen, den Arbeitsplatz zu erhalten. Seine Mandantin habe eingesehen, dass sie künftig nur noch das tun dürfe, was ihr aufgetragen wird.

Einen Anreiz, sich zu bemühen, haben sowohl Welsch als auch die Gemeinde: Nach dem Tarifvertrag ist Welsch seit diesem Jahr unkündbar.

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