Fastfood-Streit: KFC gegen München:Ein Maulkorb für die Stadt

Der Fastfood-Konzern Kentucky Fried Chicken verklagt die Stadt München - denn die will Tierschützern Informationen über mögliche Verstöße gegen Lebensmittel-Vorschriften geben. Ein Gericht muss nun klären, wie weit die Auskunftspflicht geht.

E. Müller-Jentsch

Seit Jahren tobt ein erbitterter PR-Krieg zwischen den radikalen Tierschützern von Peta und dem Hühnerbrater-Konzern Kentucky Fried Chicken. Unversehens ist nun die Stadt München zwischen die Fronten geraten. Vor der Eröffnung einer weiteren Filiale in der City wollte das Kreisverwaltungsreferat die Tierschützer über alle Verstöße dieser Münchner Kettenrestaurants gegen Lebensmittelvorschriften informieren. Sofort zog der Chicken-Konzern die Notbremse, indem er die Stadt verklagte. Nun muss das Verwaltungsgericht entscheiden, ob die Gewerbeaufsicht die Auskünfte erteilen darf.

Kentucky Fried Chicken

Die Fastfood-Kette Kentucky Fried Chicken klagt, weil die Stadt München die Tierschützern mit Informationen versorgte.

(Foto: AP)

Das Verbraucherinformationsgesetz soll die Rechte der Bürger stärken: Alle Konsumenten haben Anspruch auf Information über bestimmte Produkte, die den Behörden vorliegen. Deshalb hatte Peta bei der Ordnungsbehörde die entsprechenden Infos über die Münchner KFC-Restaurants angefordert. Bei der Stadt sah man keinen Grund, den Tierschützern diese Auskunft zu verweigern - ganz im Einklang mit der Linie des zuständigen Ministeriums. "Wenn die Lebensmittelüberwachung gravierende Beanstandungen feststellt, dann sollten Verbraucher auch die Möglichkeit haben, davon zu erfahren", hatte erst kürzlich Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) gefordert und sich für eine bundesweit einheitliche Kennzeichnung mit Smileys an Lokaltüren starkgemacht.

Pflichtgemäß hatte die Stadt den Fast-Food-Konzern über die Peta-Anfrage informiert - und auch über die Absicht, die Auskunft zu erteilen. Die Anwälte von KFC beantragten daraufhin bei Gericht, die Behörde zu stoppen: Hier gehe es um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die nicht der Konkurrenz bekannt werden dürften. Die Konzern-Anwälte verlangten dazu sogar ein geheimes "In-camera-Verfahren" vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof, in dem unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Geheimhaltungsbedürftigkeit dieser Informationen überprüft wird. Sie beantragten auch, Peta an diesen Verfahren nicht formal zu beteiligen, damit die Tierschützer keine Akteneinsicht bekommen können.

Doch die Stadt blieb hart: Hier werde über einen rechtmäßigen Antrag von Peta entschieden - also müsse die Organisation zwingend als "Beigeladene" an dem Prozess teilnehmen.

Die Tierschützer werfen dem Konzern vor, dass nur auf Zeit gespielt werden solle, um die Filiale ungestört "mit großem Pomp" eröffnen zu können: "Man will verhindern, dass nachgewiesene Mängel von lebensmittelrechtlicher Relevanz bekannt werden", sagte der wissenschaftliche Berater von Peta, Edmund Haferbeck. Er verweist beispielhaft auf Auskünfte einer anderen bayerischen Stadt, die bei KFC-Betrieben in ihrem Bereich unhygienische Umstände und "für den Menschen ungeeignete Lebensmittel" moniert hatte. Die Organisation wirft KFC weltweit vor, Hühner nicht artgerecht zu halten, und fordert KFC auf, die Zustände in den Schlachthöfen und bei ihren Lieferanten zu ändern. Das Gericht wird am Donnerstag entscheiden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: