Dominik Brunner starb, weil sein Herz versagte. Trotz der neuen Erkenntnisse war und bleibt der 50-Jährige ein mutiger Mann. Und die beiden Täter waren und bleiben Täter. Die Verhandlung findet vor Gericht statt - nirgendwo sonst.
Von einer Wende im Fall Brunner ist die Rede, gar von einer völligen Neubewertung der furchtbaren Tat: Der "Held von Solln", der sich schützend vor Kinder gestellt hat, sei ja nicht an den Tritten gestorben, nicht an den 22 schweren Verletzungen, die ihm die Schläger beigebracht haben, sondern an Herzversagen. Ist er jetzt kein Held mehr? Dominik Brunner hat, das ergibt sich aus der Obduktion des Toten, ein zu großes Herz gehabt. Es ist dies von fast ergreifender Symbolik. Viele Zeugen haben die Attacke der Schläger gegen die Kinder beobachtet und, anders als Brunner, nicht eingegriffen. Sie waren herzlos, obwohl sie wohl ein normales Herz hatten.
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S-Bahnhof Solln in München: An einer Säule der Haltestelle, an der am 12. September 2009 der 50-jährige Dominik Brunner zu Tode geprügelt wurde, zeigten die Münchner im vergangenen Herbst ihre Anteilnahme. (© ddp)
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Herzversagen also: Nun wird so getan, als habe sich die Staatsanwaltschaft schuldig gemacht, weil sie das der Öffentlichkeit bisher nicht mitgeteilt hat. Dabei ändert dieses Faktum an der juristischen Bewertung des Verbrechens an Brunner gar nichts oder wenig. Tötung bedeutet, den Tod eines anderen zu verursachen, gleichgültig auf welche Weise. Die Schläger haben das Herzversagen des Dominik Brunner verursacht.
Der eine Mensch hat einen schlechten Kreislauf, der andere hat ein schwaches Herz oder leidet an Epilepsie. Wer auf einen Menschen einschlägt, kann nicht darauf vertrauen, dass sein Opfer völlig gesund ist. Wer einen Menschen mit Stiefeln traktiert, muss damit rechnen, dass sein Tun schreckliche Folgen hat, unmittelbar oder mittelbar. Es gibt das Wort, dass ein Mensch zu Tode erschreckt wird. Wenn das Herz nach Schlägen stehen bleibt, ist das eine besonders brutale Art des Erschreckens. Die Juristen sagen es so: "Die Herbeiführung jeder Beschleunigung des Todeseintritts ist Tötung."
Hätte die Staatsanwaltschaft das Obduktionsergebnis längst bekanntgeben müssen? Verhandelt wird in der Verhandlung. Und die Verhandlung beginnt nicht mit der Veröffentlichung von Fotos in der Zeitung, sie beginnt auch nicht mit dem Vorabdruck von Gutachten in den Medien, sondern mit dem "Aufruf zur Sache" im Gerichtssaal. Die Verhandlung findet vor Gericht statt: Das gilt für den Fall Kachelmann, und das gilt für den Fall Brunner. Vor Gericht zählt nicht das, was in den Akten steht, sondern das und nur das, was die Beweisaufnahme in der Verhandlung ergibt. Es passiert immer wieder, dass die Tat dann in einem anderen Licht erscheint als vorher auf dem Papier. Ansonsten könnte man ja "nach Aktenlage" entscheiden.
Im Fall Brunner hat die bisherige Verhandlung etwas Neues ergeben: Vieles deutet jetzt darauf hin, dass Brunner in der Bedrohungssituation zugeschlagen und damit die aggressiven Täter womöglich noch mehr gereizt hat. Das ändert nichts daran, dass er in Nothilfe für die Kinder gehandelt hat und sich selbst in Notwehr sah. Seine Tat bleibt der mutige, aber tödliche Versuch, Bedrohte zu schützen. Nicht das Herzversagen, sondern diese neuen Erkenntnisse über das Verhalten Brunners in hochgefährlicher Lage beeinflussen die bisherige Qualifizierung der Tat als Mord - weil sich die Gesamtwürdigung womöglich so verändert, dass sich das Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" nicht mehr aufdrängt.
Die Bewertung der Tat wird nun eher auf Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge hinauslaufen. Auf Totschlag steht Gefängnis nicht unter fünf, auf Körperverletzung mit Todesfolge Gefängnis nicht unter drei Jahren. Beide Taten sind Verbrechen. Am verbrecherischen Charakter der Tat ändert der juristische Name, den das Verbrechen trägt, nichts. Und vom Respekt, den der Mut Brunners verdient, ist nichts abzustreichen.
In die Mediendebatte aber hat sich ein beleidigter Ton eingeschlichen - so, als müsse man einen Schuldigen dafür finden, Brunner vermeintlich zu viel gelobt, seine Schläger aber zu sehr verdammt zu haben. Manche meinen, diesen Schuldigen in der Staatsanwaltschaft entdecken zu können. Gut, dass nicht ein Mediengericht, sondern die Justiz das Urteil fällt.
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(SZ vom 19.07.2010/sonn)
Umstrittenes Anti-Piraterie-Abkommen
Wiesn-Nachrichten
mit den richtigen rechtsanwälten werden täter zu opfern.
"die herren rechtsanwälte" wachen dann erst auf, wenn es um ihr kinder geht...
jugendgewalt ist ein thema, das uns alle betrifft, aber eben erst dann, wenn "wir" die opfer sind... was für ein irrsinn!
Sehr gegehrter Herr Prantl, es nicht das Problem, dass die Staatsanwaltschaft mit den neuen Fakten hinter den Berg gehalten hat, sondern das Problem ist, dass Sie als Journalist es nicht geschafft haben diese Informationen in einem Zeitraum von 10 Monaten ans Licht zubringen. In ihrem Kommentar hört man auch nicht ansatzweise ein Bedauern dieser schlampigen Recherchearbeit. Desweiteren könnten Sie ihre Leserschaft doch offensiver darüber aufklären, dass Sie selbst einmal Staatsanwalt waren und dieses vielleicht ein Grund dafür ist, dass Sie so offensiv die Meinung der Staatsanwaltschaft vertreten. Dies wäre auf jeden Fall eine interessante Information für den Leser bei der Bildung einer Meinung zu ihrem Kommentar. Auch ihr regelmäßiges Eintreten für einen starken und häufig überfinanzierten Staatsbetrieb erscheint dann in einem anderen Licht, wenn der Leser weis, dass Sie zu der topverdienenden Gilde des Öffentlichen Dienstes gehörten und ihr Eintreten für tolle Lohnsteigerungen in den oberen Gehaltsklassen des Öffentlichen Dienstes, dem geschuldet sein könnte, da ihre Sozialisation in der Kaste der topverdienenden Staatsdiener stattgefunden hat. Ihr Einsatz für immer neue Lohnzuwächse dieser Personengruppen, wäre dann auch erklärbarer, obwohl die Allgemeintheit das längst nicht mehr finanzieren kann. Schön, dass einem zur Wahrung dieser Interessen, eine der größten Meinungsplattformen in Deutschland zur Verfügung steht. Wie gesagt, wie im Fall Brunner geht es um das Erfahren von Hintergrundinformationen, das interessiert den Leser und hilft bei der Bildung einer unabhängigen Meinung und auf der Suche nach Helden.
alles sehr suspekt.
im merkur heisst es "In Solln sei Brunner schnellen Schrittes ausgestiegen, habe Gepäck und Jacke abgelegt: „Er rief laut zum S-Bahn-Fahrer: Jetzt gibt’s Ärger!“ Erst jetzt sei ihr aufgefallen, dass sich Markus und Sebastian ihm näherten. Brunner sei sofort in den Gegenangriff übergegangen."
http://www.merkur-online.de/nachrichten/muenchen/schlag-kick-schlag-kick-844006.html?cmp=defrss
Wenn sie die situation im zug auf dem weg nach solln bei der die kinder abgezockt werden sollten meinten - die darf man - da die situation im zug noch deeskaliert war- nicht vermischen mit der zweiten aktion in solln auf dem bahnsteig. Es hätte ein recht gegeben die mutmaßlichen erpresser "festzusetzen" bis die polizei eintrifft da ja eine straftat vorlag. Das aber hatte das opfer brunner wohl nicht im sinn als er rief "jetzt gibts ärger" und sich seiner jacke und gepäck entledigt hat und in kampfstellung ging.
zitat "Belastend dürften sich auch die Beratung und der Einsatz von Hilfsmittel beim Angriff auf das spätere Opfer auswirken."
2x klares ja, das wird sich auswirken in der beurteilung sofern das gericht zum ergebnis kommt dass die notwehrreaktion krass überzogen wurde. siehe gefährliche körperverletzung bei wikipedia:
(1) Wer die Körperverletzung
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht....
http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperverletzung#Gef.C3.A4hrliche_K.C3.B6rperverletzung
einfach dort nachlesen,es ist haarklein definiert was "waffe" ist, was "gefährdende behandlung", was "gemeinschaftliche beteilligung".
Es ist also m.e. davon auszugehen, dass die beschuldigten nicht "ungeschoren" davonkommen da sie ihr notwehrrecht deutlich überzogen haben (spätestens ab dem zeitpunkt wo sie auf den am boden liegenden nachgetreten haben) und nicht nur wegen des raubversuchs verurteilt werden.
Den mord den die staatsanwaltschaft sieht, sehe ich nach jetzigem kenntnisstand aber nicht.
tinididi schreibt @sk8erBLN
zitat "mein Kommentar in Bezug auf Vergesslichkeit bezog ich auch in erster Linie auf den kompletten Tathergang, denn dieser hatte seinen Anfang vor der finalen S-Bahnstation Solln."
ja, das ist natürlich klar und wird vom gericht ganz sicher nicht "vergessen" werden.
Auch wenn ich kein Jurist bin, so beinhaltet eine Drohung und eine Verfolgung einen gewissen Vorsatz.
Raub oder räuberische erpressung ist immer mit vorsatz, ja.
zitat "Einen Mordvorsatz sehe ich hier auch nicht, aber man hat billigend schwere Verletzungen in Kauf genommen."
den mordvorsatz sieht aktuell noch die staatsanwaltschaft. Worauf sie sich da genau stützen will in ihrer argumentation ist mir ein rätsel nach dem was öffentlich bekannt ist.
zitat "Ich weis auch nicht, wie man das spätere Aggressionsverhalten der Angeklagten nach dem einen geführten Schlag vom Opfer werten sollte."
Das opfer hat wohl nicht nur einen geschlagen sondern wie ein kampfsoportler schlag und trittkombinatíonen gegen _beide_ beschuldigte unmittelbar hintereinander angewendet. Da wird genau zu rekonstruieren/prüfen sein:
1. war der angriff durch brunner gerechtfertigt? (möglicherweise nein)
2. war die reaktion der beschuldigten notwehr? (ja, wenn unter 1. nein zutrifft)
3. war die notwehrreaktion der beschuldigten verhältnismäßig? (nein, sie mag anfangs berechtigt gewesen sein, in der ausführung war sie deutlich nicht verhältnismäßig und wird konsequenzen haben).
zitat "Einige führen dies als entlastend an, aber ist es auch nicht belastend, denn wer sich mit Drohungen und Erpressung gegen Mitmenschen aufführt, kann doch nicht bei einer Gegenreaktion dies zu seinem Vorteil und somit zur Entlastung nutzen."
Wo haben sie jetzt das mit den starken drohungen der tatverdächtigen her? Die juristin und zeugin hat das jedenfalls nicht behauptet, bei der situation in solln gedroht hatte da brunner nicht die jugendlichen....
weiter in teil II
Paging