Eon mit Kundendaten erpresst:Gefängnisstrafen für Eon-Erpresser

Das Landgericht München hat das Urteil gegen die vier Eon-Erpresser verkündet: Drei müssen in Haft, einer erhält eine Bewährungsstrafe.

Christian Rost

Der Versuch, den Münchner Eon-Konzern mit unterschlagenen Kundendaten zu erpressen, hat sich für einen Studenten und seine drei Komplizen nicht ausgezahlt. Die 20. Strafkammer am Münchner Landgericht verhängte am Freitag gegen drei Angeklagte Haftstrafen zwischen zweieinhalb und knapp drei Jahren, ein Helfer erhielt eine Bewährungsstrafe.

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Die vier Männer hatten den Energiekonzern Eon mit entwendeten Kundendaten erpresst und 800.000 Euro gefordert. Das Landgericht München verurteilte sie zu Gefängnisstrafen.

(Foto: dpa)

Der Vorsitzende Richter Stephan Kirchinger begründete die empfindlichen Strafen mit dem hartnäckigen und raffinierten Vorgehen der Täter und der hohen Erpressungssumme.

800.000 Euro wollten die Männer von Eon für einen USB-Stick mit Informationen zu 700.000 Kunden der Konzern-Tochter "E wie einfach" in Köln. Werkstudent Simon B. hatte den Datenträger einfach mit nach Hause genommen, als er 2009 aus der Firma ausschied.

Zusammen mit einem Kollegen, der als Vertriebsberater der Eon-Tochter tätig war, heckte der 30-Jährige den Erpressungsplan "in einer Bierlaune" aus. Wie berichtet, drohten sie dem Münchner Stromriesen im Februar dieses Jahres in E-Mails, den Medien Informationen über ein angebliches Sicherheitsleck bei "E wie einfach" und der Konkurrenz die Kundendaten zukommen zu lassen. Eon ging zum Schein auf die Erpressung ein, zahlte aber nicht.

Student Simon B. wurde wegen Unterschlagung und versuchter Erpressung zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Er hatte am ersten Prozesstag die Hauptschuld auf sich genommen. Als Motiv gab er "Frust" über seine vergebliche Jobsuche und seine prekäre finanzielle Situation an. Der Berliner Vertriebsberater Andrej N., 36, wurde wegen versuchter Erpressung zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Er hatte den Kontakt zu einem dubiosen Berliner Eventmanager hergestellt, der nun ebenfalls zweieinhalb Jahre absitzen muss.

David M., 34, stellte für die Tat ein anonymes Online-Konto zur Verfügung und wollte für diese "Dienstleistung", wie er es nannte, ein Drittel der Erpressungssumme. Das Geld hätte er sich mit dem 33-jährigen Christian B. geteilt, der das Konto in einer Berliner Postagentur mit einem falschen Ausweis eröffnet hatte. Der 33-jährige B. kam wegen Beihilfe als Einziger mit einer Bewährungsstrafe davon: ein Jahr und neun Monate, lautet das Urteil.

Die Verteidigung hatte Bewährungsstrafen gefordert, weil die Angeklagten ihre Erpressung nicht bis zum bitteren Ende durchgezogen, sondern allmählich die Lust verloren hatten. Der Student vernichtete den USB-Stick sogar.

Einen sogenannten freiwilligen Rücktritt von einer Straftat konnte die Kammer aber nicht erkennen. Zugunsten der Männer sprachen aber ihre umfassenden Geständnisse, die sie schon bei der Befragung durch die Polizei abgelegt und vor Gericht wiederholt hatten.

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