München:Stadtrat will Bäume retten

Was "ortsbildprägend" ist, soll trotz Käfer-Risiko stehen bleiben

Von Margarethe Gallersdörfer

Die Dorflinde soll am Leben bleiben: Der Stadtrat möchte bei der Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers (ALB) im Stadtgebiet die Möglichkeit schaffen, für sogenannte "ortsbildprägende Bäume" eine Einzelfallprüfung durchführen zu lassen. Ein entsprechender Änderungsantrag der Fraktion Grüne/Rosa Liste zu einer Beschlussvorlage über die Konsequenzen aus dem Käferbefall von Bäumen im Stadtgebiet wurde in der Vollversammlung des Stadtrates am Mittwoch einstimmig angenommen.

Der Laubholzbockkäfer ist ein Schädling, der die Forstämter rund um die Landeshauptstadt bereits seit Jahren in Angst und Schrecken versetzt: Er befällt kerngesunde Bäume und lässt sie vollständig absterben. Außerdem verbreitet er sich rasend schnell, auch über große Distanz. Die einzig bisher bekannte Bekämpfungsmethode ist die Kettensäge - werden die charakteristischen runden Ausbohrlöcher des Käfers gefunden oder schlägt ein speziell ausgebildeter Suchhund an, müssen im Radius von 100 Metern rund um den befallenen Baum alle potenziellen Wirtsbäume gefällt, zerkleinert und verbrannt werden. Diese Maßnahme wurde im Münchner Stadtgebiet bisher nur einmal ergriffen, als im Riemer Wäldchen Ende Mai ein vom Käfer befallener Feldahorn gefunden wurden. Eine weitere Fällung beginnt dieser Tage zwischen Waldperlach und Putzbrunn.

Durch den 100-Meter-Radius könnten die Schneisen, die wegen nur weniger befallene Bäume durch Münchens Baumbestände geschlagen werden müssten, schnell gewaltig werden. Denn ein rechtskräftiger EU-Durchführungsbeschluss hat die Liste der potenziellen Wirtsbäume von acht auf 16 Gattungen und Arten erweitert: Neben Ahorn, Weide, Pappel, Birke, Esche, Kastanie, Baumhasel und Eberesche müssen nun auch Platane, Kuchenbaum, Erle, Linde, Ulme, Buche, Hainbuche und Seifenbaum abgeholzt werden.

Dieser strenge Beschluss ist es allerdings auch, der nach Ansicht der Grünen-Fraktion im Stadtrat den Spielraum für einzelne Ausnahmen lässt: Eine "ortsbildprägende" gesunde Ulme beispielsweise könnte künftig verschont bleiben, wenn die zuständigen Behörden des Freistaates auf eine Fällung zugunsten anderer präventiver Maßnahmen verzichten.

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