München:Rote Karte für die Spielhallen

Bezirksausschuss fordert härtere Linie gegen Glücksspielbetriebe

Obergiesing - Offene Türen eingerannt haben die Grünen mit ihrem Antrag, den sie am Dienstagabend im Bezirksausschuss (BA) 17 Obergiesing-Fasangarten gestellt haben: Alle im Gremium vertretenen Parteien unterstützen nachdrücklich die Forderung, die neuen Regeln für den Betrieb von Spielhallen in Giesing umzusetzen. Anlass für diese Initiative sind die seit 1. Juli geltenden Änderungen des Glücksspielstaatsvertrags, insbesondere in Hinblick auf Standorte und Betrieb von Spielhallen. Der Gesetzgeber versucht auf diesem Weg deren Zahl - auch im Bestand - deutlich zu verringern. Der Bezirksausschuss will, dass die Stadtverwaltung zu diesem brisanten Thema einen Sachstandsbericht gibt und das weitere Vorgehen erläutert. Ergänzend sei darzustellen, inwieweit die Stadt die erforderlichen Abstände von Spielhallen zum Beispiel zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie zu Einrichtungen der Suchtberatung konkretisiert. Zweitens fordert der BA die Verwaltung auf, ihm für seine Arbeit eine aktuelle Karte mit den Standorten der Spielhallen zur Verfügung zu stellen, einschließlich eines Radius mit den Mindestabständen, die zu den einschlägigen Kinder- und Jugendeinrichtungen einzuhalten sind. Zur Begründung des Antrags heißt es, dass Spielhallen seit dem 1. Juli dieses Jahres nur noch unter strengeren Anforderungen als bisher betrieben werden dürfen. So müssten Mindestabstände zueinander und zu Schulen eingehalten werden. Mehrfachkonzessionen seien verboten, und ein Zusammenschluss von mehreren Spielhallen zu einem sogenannten Multiplex sei nicht mehr möglich. Auch dürften Geldautomaten nicht mehr in der Nähe der Spielhallen stehen und die Bezeichnung "Casino" nicht mehr verwendet werden. Zugleich sind laut Grünen-Fraktion die Bußgelder gegen Verstöße erhöht worden. Auf Anregung der SPD wurde der Antrag noch ausgeweitet: Die Forderungen der Lokalpolitiker beziehen sich nun außer auf Spielhallen auch auf Wettbüros, die man ebenfalls zurückdrängen möchte.

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