Streit um Brotnamen:Auch Lidl hat ein Recht auf "Sonne"

Sommerserie, Produktion der Hofpfisterei in der Kreittmayrstraße 5

Beim Brot der Münchner Hofpfisterei ist nicht nur der Geschmack wichtig, sondern auch der Name.

(Foto: Florian Peljak)

Die Hofpfisterei wacht streng über den Markennamen ihrer beliebten Brotsorte - doch gegen den Discounter kassieren die Münchner vor Gericht eine Niederlage.

Von Stephan Handel

Die Hofpfisterei legt sich seit einigen Jahren regelmäßig mit anderen Unternehmen aus der Bäckerbranche an: 1977 hat sich die Firma ihre Brotsorte "Sonne" als Marke eintragen lassen, und nun wacht sie eifersüchtig darüber, dass niemand anderer die Sonne für sich beansprucht. Sonnenkorn, Dinkel-Sonne und zahlreiche andere Kombinationen des Wortes wurden abgemahnt, die Konkurrenz kann das auch ohne Gerichtsverfahren schnell ein paar hundert Euro kosten.

Bislang fahndete die Hofpfisterei großteils unter Mit-Bäckern nach unrechtmäßiger Verwendung ihrer Marke. Nun aber legt sie sich mit einem Großen an: Vor dem Landgericht wurde am Montag die Sache Hofpfisterei gegen Lidl verhandelt - mit 3200 Filialen in Deutschland und mehr als 10 000 weltweit zumindest nach dieser Messgröße der größte Discounter der Welt. Der bietet in seinen Läden Backwaren der "Landbäckerei Ihle" an - und in diesem Sortiment haben die Hofpfister ein Produkt mit Namen "Nuss-küsst-Sonne" entdeckt.

Über den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung, Lidl den Verkauf dieses Produkts unter diesem Namen zu verbieten, wurde also am Montag verhandelt - per Videokonferenz, die 4. Handelskammer unter dem Vorsitz der Richterin Monika Rhein saß in einem Gerichtssaal des Justizpalasts, der Hofpfister-Anwalt in seiner Münchner Kanzlei, sein Gegner war aus Berlin zugeschaltet.

Die Hofpfisterei hatte geltend gemacht, dass die Vitrinen in den Lidl-Filialen, die Brot und Semmeln anbieten, so ähnlich aufgemacht seien wie ihre Läden: Grundfarbe Blau, ländliche Anmutung. Richterin Rhein allerdings bezweifelte, dass allein durch diese Ausstattung in Verbindung mit dem Wort "Sonne" jedermann sofort an den Hofpfister und seine beliebteste Brotsorte denken würde.

In die gleiche Kerbe hieb der Lidl-Anwalt: "Gehen Sie mal hier in Berlin an den Alexanderplatz und fragen Sie nach der Pfister-Sonne. Kennt kein Mensch." Er gestand zwar zu, dass das in Bayern anders sein möge - aber von einem überragenden Bekanntheitsgrad der Marke könne ja wohl keine Rede sein. Nur dann aber könne beim Kunden eine Verwechslungsgefahr bestehen.

Es entspann sich nun eine Diskussion wie unter Linguisten: Der Hofpfister-Anwalt führte aus, dass in der Kombination "Nuss-küsst-Sonne" das Wort Nuss den Inhalt, also eine Zutat beschreibe, das Wort Sonne jedoch nicht, woraufhin der Lidl-Anwalt anmerkte, in der Pfister-Sonne sei ja auch keine Sonne drin. Richterin Rhein brachte die Angelegenheit wieder auf den Boden zurück: Es gehe im Grunde darum, ob der durchschnittliche Kunde beim Blick auf das Verkaufsschild auf die Idee kommen könne, das Brot könne aus Hofpfisters Ofen stammen. Oder ob etwa jemand meinen könne, Ihle beziehungsweise Lidl verwendeten den Begriff als Zweitmarke, also sozusagen unter Lizenz von Hofpfister. "Das ist aber bei Bäckereien im Gegensatz zu manchen anderen Branchen kaum vorstellbar", so die Richterin: "Wir tun uns ein bisschen schwer damit, dass da jemand anfängt, an die Hofpfisterei zu denken."

Ein bisschen ging's noch hin und her, unter anderem drohte der Hofpfister-Anwalt an, man werde sich auch künftig "gegen Sonnenverletzungen zur Wehr setzen". Dann aber beendete Monika Rhein die Verhandlung, ging mit ihren beiden Handelsrichter-Kollegen in die Beratung, aus der sie mit einer eindeutigen Entscheidung herauskam: Es gebe keine Verwechslungsgefahr zwischen Lidls "Nuss-küsst-Sonne" und Hofpfisters Sonnen-Brot, weshalb die Einstweilige Verfügung (EV) nicht erlassen wurde.

Gegen diese Entscheidung kann der Münchner Bäcker nun noch in Berufung zum Oberlandesgericht gehen, außerdem kann er noch in das Hauptsache-Verfahren einsteigen, wo ohne die Eilbedürftigkeit des EV-Verfahrens ausführlicher verhandelt wird.

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