München: Fall Dominik Brunner Haftstrafe für den Freund der Schläger

Im ersten Prozess zum Mordfall Dominik Brunner ist das Urteil da. Nur wenn Christoph T. seine Therapie fortsetzt, kann er auf Bewährung hoffen.

Von A. Krug und B. Kastner

Das erste Verfahren im Zusammenhang mit dem gewaltsamen Tod des Münchner Managers Dominik Brunner ist abgeschlossen. Das Jugendschöffengericht verurteilte am Dienstagnachmittag den 18-jährigen Christoph T., wegen gefährlicher Körperverletzung, versuchter räuberischer Erpressung, Bedrohung, Beleidigung, Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und öffentliche Aufforderung zu Straftaten zu einer Jugendhaftstrafe von 19 Monaten.

Diese steht unter einer sogenannten Vorbewährung. Damit befindet sich der Verurteilte unter Beobachtung. Sollte er seine bereits begonnene Drogentherapie erfolgreich fortsetzen, kann er darauf hoffen, dass er die Strafe nicht antreten muss, sondern auf freiem Fuß bleibt. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig. Der Angeklagte, der von Tom Heindl und Christian Steinberger verteidigt wurde, hatte im Prozess ein umfassendes Geständnis abgelegt.

Obwohl der Prozess gegen Christoph T. unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, war der Medienandrang enorm. Fast ein Dutzend Kamerateams und unzählige Fotografen drängelten sich um die Absperrgitter vor dem Sitzungssaal A 177 - zu sehen bekamen sie allerdings nichts.

Durch den Nebeneingang in den Sitzungssaal

Denn der Angeklagte wurde in einem weißen VW-Transporter in die Tiefgarage des Strafjustizzentrums gefahren, von dort gelangte er durch einen Nebeneingang in den Sitzungssaal. Der mittlerweile 18-Jährige ist nach einem halben Jahr Untersuchungshaft seit gut einem Monat wieder auf freiem Fuß. Sein Haftbefehl wurde vom Amtsgericht außer Vollzug gesetzt, allerdings gegen die Auflage, eine Drogen- und Alkoholtherapie zu beginnen.

Vor dem Absperrgitter hatten sich zur Information der Öffentlichkeit gleich drei Vertreter der Justiz eingefunden: Der Präsident des Amtsgerichts, Gerhard Zierl, seine Sprecherin Ingrid Kaps sowie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I, Barbara Stockinger. Sie betonten unisono, dass Christoph T. "aus strafrechtlicher Sicht" nichts mit dem Tod Brunners zu tun habe.

Über etwaige moralische Fragen sei die Strafjustiz nicht zuständig. Der Ausschluss der Öffentlichkeit sei "keine Schikane", sondern vom Gesetz bei Jugendlichen vorgeschrieben.

Die Angeklagten sollten "ohne öffentlichen Druck" aussagen, andernfalls bestünde die Gefahr einer Beeinflussung oder Stigmatisierung, betonte Kaps. "Jeder Mensch benimmt sich vor Publikum anders als ohne", der eine gebe sich cool, der andere werde nervös. "Beides dient nicht der Erforschung der Persönlichkeit", so Kaps, die selbst früher als Jugendrichterin arbeitete. Jugendliche Straftäter müssten nach Verbüßung ihrer Strafe auch wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden. Der Erziehungsgedanke stehe im Jugendstrafrecht immer an erster Stelle.

Am Nachmittag des 12. September vorigen Jahres hatte Christoph T. mit seinen Freunden Sebastian L. (zur Tatzeit 17 Jahre alte) und Markus Sch. (zur Tatzeit 18) am S-Bahnhof Donnersbergerbrücke vier Schüler im Alter von 13 bis 15 Jahren unter Androhung von Schlägen die Herausgabe von 15 Euro verlangt.

Christoph T. schlug dann einem Jungen mit der Faust ins Gesicht und versetzte einem anderen einen Tritt gegen den Oberschenkel. Bevor er anschließend alleine in die S 6 Richtung Tutzing einstieg, soll er seine Freunde noch aufgefordert haben, es den Schülern "zu zeigen".