München:1500 Euro Geldstrafe für Konzertbesucher von Andreas Gabalier

ANDREAS GABALIER Volks Rock n Roller live beim Open Air im Olympiastadion München 01 07 2017

Im Juli 2017 trat Andreas Gabalier im Olympiastadion auf. Die beiden angeklagten Brüder bekamen von dem Konzert nicht viel mit.

(Foto: imago/Stefan M. Prager)
  • Ein Richter am Amtsgericht München hat einen Besucher eines Konzerts von Andreas Gabalier zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt.
  • Dem Mann wurden Beleidigung und Widerstand vorgeworfen.
  • Sein schwieriges Verhältnis zur Polizei begründete er damit, dass sein Vater bei einem Polizeieinsatz ums Leben kam.

Von Susi Wimmer

Sie wollten "Hulapalu" hören und "I sing a Liad für di" und sauber mit dem Alpenrocker Andreas Gabalier im Olympiastadion absingen. "Außerdem sollte die Geburt meiner Zwillinge noch gefeiert werden", sagt der eine. Doch für die zwei Brüder aus Tuttlingen endete der Volksmusikabend im Juli 2017 mit heftigem Ohrensausen: Der eine wurde bereits vor dem Konzert wegen Beleidigung des Stadions verwiesen, der andere, der 38-jährige Matthias K., bekam nur die ersten Lieder in der Arena mit - und nun steht er wegen Beleidigung und Widerstand vor dem Amtsgericht München.

Das Verhältnis des gelernten Kochs Matthias K. zur Polizei kann man nicht gerade unbeschwert nennen. Als ihn zwei Polizisten nach seiner Beleidigung im Stadiongang gegen die Wand drückten, so sagt er, sei ihm nur durch den Kopf geschossen: "Jetzt bloß ruhig bleiben, jetzt bloß ruhig bleiben." Denn der gebürtige Baden-Württemberger musste als achtjähriger Bub mit ansehen, wie sein Vater starb. Bei einem Polizeieinsatz, wegen Ruhestörung. "Die Polizei hatte Zwang angewendet, ein Beamter kniete auf dem Kehlkopf des Vaters. Er ist ganz langsam vor den Augen seiner Familie erstickt", erzählt der Anwalt des Angeklagten, Alexander Spanier.

Auch der Anlass am jenem 1. Juli im Olympiastadion war ein geringer. Die Brüder hatten schon im Biergarten vorgeglüht und warteten auf ihren Plätzen im Stadion. Vermutlich angestachelt durch den Alkohol, beleidigte der Bruder von Matthias K. eine Frau in der vorderen Reihe. Die verständigte einen Ordner und "wir wurden rausgezogen". Während der Bruder die Polizei zur Anzeigenaufnahme begleiten musste, wurde der Koch frei gelassen und kehrte auf seinen Konzertsitz zurück. Gabalier hatte schon losgelegt, da kamen erneut zwei Polizisten auf den Tuttlinger zu.

Die 25-jährige Beamtin und ihr 21-jähriger Kollege wollten eine so genannte Gefährderansprache bei dem "sichtbar Betrunkenen" machen, wie sie im Zeugenstand sagen. Die Polizistin erklärte ihm, sein Bruder sei des Stadions verwiesen worden und er solle die Frau vor ihm in Ruhe lassen. "Er hat sich aufgeregt, dass das Geld für die Karten umsonst war und laut rumdiskutiert", sagt die Polizistin.

Da sich die Konzertbesucher gestört fühlten, habe man dem Mann erklärt, er solle sich ruhig hinsetzen oder mitkommen, wenn er weiterreden wolle. Matthias K. sagt, er habe mitgehen müssen, "ich wusste auch nicht, warum". An dem Punkt jedenfalls sei der Abend für ihn "durch" gewesen.

Auf dem Weg über die steile Treppe nach oben habe der Koch dann die Beamten mit einem unflätigen Satz beleidigt, wirft ihm Staatsanwalt Johannes Rochner vor. Außerdem landete der Inhalt des Bierbechers von Matthias K. auf der Hose der Beamtin. Als ihn die Polizisten deshalb an die Wand drückten und fesselten, habe er Widerstand geleistet. Matthias K. gesteht alles und entschuldigt sich. Der 21-jährige Polizist quittiert das mit einem Lächeln und der Bemerkung: "Is okay. Passiert."

Passiert ist dem Tuttlinger in seinem Leben übrigens schon einiges. 13 Vorstrafen stehen im Register, von Gewaltdelikten über Drogen, Trunkenheit, Diebstahl. Nach dem Tod des Vaters sei auch der Bruder gestorben, erzählt er. "Da bin ich völlig abgestürzt." Doch seit 2003 sei er nach einer Therapie clean, heute verheiratet und obendrein stolzer Vater. "Ich denke, der Alkohol ist bei Ihnen der Auslöser", meint Richter Vincent Mayr und verhängt eine Geldstrafe von 1500 Euro. "Man kann verstehen, warum Sie sich aufgeregt haben", sagt er im Urteil. Den Tod des Vaters will er heute nicht mehr als Begründung gelten lassen.

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