München:Drogendealer vom Hauptbahnhof verurteilt

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Weil er vor einem Schnellrestaurant am Hauptbahnhof Marihuana verkauft hat, wurde ein 21-jähriger Mann, der in einem Flüchtlingsheim in Aschheim lebt, wegen Handels mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Der Mann war erst kurze Zeit zuvor als Asylbewerber aus Schwarzafrika eingereist. Er ist hier nicht vorbestraft. Das Gericht hat die Strafe wegen einer günstigen Sozialprognose zur Bewährung ausgesetzt.

Der Mann und sein Kunde wurden im Oktober 2015 von zwei Polizisten beobachtet. Diese sahen, wie dem 21-Jährigen ein 20-Euro-Schein übergeben wurde. Der Kunde bekam ein Gramm Marihuana, verpackt in einer Zellophan-Plombe. Daraufhin wurden beide festgenommen und durchsucht. Dabei konnten das Geld und die Drogen sichergestellt werden.

In der Verhandlung gab der Käufer an, dass ihm der Dealer beim U-Bahn-Aufgang am Hauptbahnhof auf Englisch "etwas zum Rauchen" angeboten habe. Vor dem Eingang des Schnellrestaurants sei dann der Preis ausgehandelt worden. In unmittelbarer Nähe hätten noch zwei oder drei weitere Schwarzafrikaner gestanden. Ob der Angeklagte den Stoff von diesen habe, konnte er nicht sagen.

Das Gericht geht in seinem Urteil davon aus, dass der Drogendealer gewerbsmäßig gehandelt hat: "Denn aufgrund zahlreicher anderer Fälle ist gerichtsbekannt, dass im Bereich des Hauptbahnhofs insbesondere aus den Kreisen schwarzafrikanischer Asylbewerber Marihuana verkauft wird", heißt es nun im Urteil. Zwar hätten sich aus der Auswertung der beim Angeklagten sichergestellten Mobiltelefone keine weiteren Hinweise auf weitere Geschäfte ergeben. Doch allein schon aus dem Umstand, "dass der Angeklagte sich im Bereich des Hauptbahnhofs aufhielt und an einen ihm Unbekannten Marihuana verkaufte, das bereits verkaufsfertig in szenetypischer Verkaufsform und Menge verpackt war", schließe das Gericht auf "die Gewerbsmäßigkeit", steht in der Entscheidung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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