München:Das Geld liegt auf der Straße

Straßenzustand Schittgablerstraße Lerchenau

Kassensturz: Der Ausbau der Schittgablerstraße wird für Anlieger teuer.

(Foto: Peljak)

Anlieger müssen zahlen, wenn Verkehrswege vor der Tür aufgemöbelt werden. Der Stadtrat votiert für Rabattregelung

Von Thomas Kronewiter

Der Fall an der Schittgablerstraße in der Lerchenau muss die Münchner Experten in Politik und Verwaltung doch ganz schön erschreckt haben. Von rund 100 000 Euro war die Rede, die ein einzelner Anlieger der Straße im Münchner Norden hätte zahlen sollen - dafür, dass ein jahrzehntelanger Schandfleck endlich ausgebaut werden sollte. Denn die sogenannte erstmalige Herstellung, daran ließen der Bundesgesetzgeber und die Rechtsprechung nie Zweifel, zahlen neben der Kommune vor allem die Anlieger, aufgeteilt nach der jeweiligen Größe des Grundstücks und dem dortigen Baurecht.

Der Schock aus dem krassen Einzelfall, der sich aus einem besonders großen, aber kaum bebauten Areal im Münchner Norden ableitete, hat das Umdenken im Hinblick auf die Erschließungsbeitragssatzung zumindest befördert, der Stadtrat hat dies nun ausdrücklich bestätigt. Ermöglicht hat das eine Gesetzes-Novelle, die Teile des Gesetzeskomplexes in Landesrecht überführt. Damit ist in einer Übergangszeit ein Rabatt möglich, der betroffenen Anliegern viel Geld sparen kann. Der Eigentümer an der Schittgablerstraße dürfte zwar immer noch einen stattlichen fünfstelligen Betrag zu zahlen haben, aber eben nicht mehr (fast) sechsstellig.

Als endgültig hergestellt gelten Straßen, sobald sie in ihrer Gänze dem städtischen Standard entsprechend ausgebaut sind. Das setzt insbesondere eine funktionierende Frostschutzschicht und die Oberfläche auf einer geeigneten Tragschicht, befestigte Gehwege, gesetzte Randsteine, Entwässerung und Beleuchtung voraus. Nur wenn dies erreicht ist, gilt eine Straße als hergestellt - selbst wenn sie schon seit Jahren genutzt wird. Mit der Aktualisierung des Kommunalabgabengesetzes hat der bayerische Landtag das Recht der Kommune, die Anlieger für die Finanzierung heranzuziehen, nun auf 25 Jahre begrenzt - beginnend mit dem ersten Spatenstich zur ordnungsgemäßen Herstellung. Damit die Städte nicht schlagartig Millionen Euro verlieren, weil sie nicht in der Lage sind, für ihr komplettes, noch nicht abgerechnetes Straßennetz Beiträge zu verlangen, gilt diese Novellierung erst von April 2021 an.

Dadurch für die Anlieger entstehende Härten können bis zu diesem Tag unter bestimmten Voraussetzungen gemildert werden - durch den Erlass von bis zu einem Drittel des jeweiligen Anteils. Die Anlieger der Schittgablerstraße werden davon profitieren. Und sie können mit einer weiteren Reduzierung um circa 26 Prozent rechnen, weil die Gewofag an der Schittgablerstraße eine Anlage für das städtische "Wohnen-für-alle"-Programm errichtet. Damit muss auch die Gewofag ihren Anteil am Straßenneubau tragen - für alle anderen Anlieger wird es entsprechend billiger. Die im Raum stehende nahezu sechsstellige Summe des Anwohners der Schittgabler-straße reduziert sich um fast 60 Prozent.

Schon seit 2011 werden betroffene Bürger vor Beginn der jeweiligen Straßenherstellung über die voraussichtlich entfallenden Kosten informiert. Die voraussichtliche Bandbreite dieser Bürgerbeiträge wird künftig auch dem Stadtrat mitgeteilt. Dann können die Stadträte schon bei der Projektgenehmigung die finanziellen Folgen für die Stadt, aber auch ihre Bürger besser abschätzen.

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