München:Dämpfer für Gartenstädte

Bebauungspläne können nicht vor Nachverdichtung schützen

Verhindern, dass Grundstücke in den sogenannten Gartenstädten nahezu restlos zubetoniert werden: Viele betroffene Nachbarn von Neubauprojekten in den dicht begrünten Wohnvierteln rund ums Stadtzentrum hatten Bebauungspläne als Abwehrmöglichkeit gegen eine allzu starke "Nachverdichtung" in ihrem Quartier gefordert. Die Stadt hatte von Anfang an Bedenken geäußert. Wenn nämlich durch Bebauungspläne in bestehendes Baurecht eingegriffen werde, könne die Stadt entschädigungspflichtig werden.

Diese Rechtsauffassung hat nun ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei GSK Stockmann und Kollegen bestätigt. In der Vorlage für den Stadtrat heißt es unter anderem: "Führen die geplanten Festsetzungen zu einer erheblichen Reduzierung der von Rechts wegen zulässigen baulichen Nutzbarkeit eines oder mehrerer Grundstücke, kann dies im Ergebnis zur Unverhältnismäßigkeit und damit zur Ungültigkeit der Planung führen."

Walter Zöller (CSU) begrüßte es, dass durch das Gutachten Klarheit geschaffen worden sei. Das könne jetzt dazu beitragen, dass die teilweise heftig geführten Diskussionen in den Vierteln über das Ausmaß des Bauens sachlicher werden. Auch Christian Amlong (SPD) betonte die zentrale Aussage des Gutachtens: "Bebauungspläne können keine Bauverhinderungspläne sein." Die Stadt habe allerdings weiter die Aufgabe, den besonderen Charakter der Gartenstädte zu schützen, sagte Herbert Danner (Grüne).

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