Landgericht München:Prozess um Tod von Aline K.: Überwacht, getötet, vertuscht

  • Im Prozess um den Mord an der 30-jährigen Aline K. hat ihr Freund die Tat vor dem Münchner Schwurgericht gestanden.
  • ​Sein Anwalt spricht von einer "schrecklichen Kurzschlusshandlung".
  • P. habe noch versucht, seine Lebensgefährtin wiederzubeleben, dafür sei es aber zu spät gewesen.

Von Christian Rost

Der wegen Mordes an seiner Lebensgefährtin Aline K. angeklagte Wachmann hat die Tat am Dienstag vor dem Münchner Schwurgericht gestanden. Der 30-jährige Michael P. erwürgte die ein Jahr ältere Frau, die sich von ihm trennen wollte, in der gemeinsamen Wohnung in Neuperlach, versteckte die Leiche in einer Kellerruine in Lochhausen und legte für die Polizei eine falsche Fährte. Verteidiger Uwe Paschertz sprach von einer "schrecklichen Kurzschlusshandlung".

In einer Erklärung, die Paschertz am ersten Verhandlungstag verlas, hieß es, P. werde die Verantwortung für die Tat übernehmen. Er habe noch versucht, seine Lebensgefährtin wiederzubeleben, dafür sei es aber zu spät gewesen. Der Angeklagte kündigte an, sich bei den Eltern von Aline K., die als Nebenkläger vor Gericht auftreten, zu entschuldigen. Er leide selbst darunter, dass sie nicht mehr da sei, so P. Weihnachten 2014 hätten sie noch über Hochzeit und Kinder gesprochen.

Staatsanwalt Laurent Lafleur bezeichnete die seit zwölf Jahre andauernde Beziehung des Paares - für Michael P. war es die erste feste Bindung - als nicht harmonisch. Der Mann habe Aline K. stets kontrolliert, ihr Mobiltelefon mit einer speziellen Software überwacht und von ihr verlangt, bei ihm zu Hause zu bleiben, anstatt auszugehen.

Wegen des übergriffigen Wesens des Angeklagten habe die Frau schon länger darüber nachgedacht, ihn zu verlassen. Sie scheute davor aber zurück, weil er mit Selbstmord drohte und sie befürchtete, von ihm massiv gestalkt zu werden. Zuletzt hatte sie schließlich eine Affäre mit einem Arbeitskollegen begonnen, was P. anhand ihrer Handykontakte herausfand.

Am Abend des 8. Oktober 2015 kam es deswegen in der gemeinsamen Wohnung zu einem heftigen Streit. In dessen Verlauf teilte sie ihm mit, dass das "Projekt", also ihre Beziehung, gescheitert sei. Ohne Vorwarnung sei P. daraufhin auf Aline K. losgegangen und habe sie mit beiden Händen mindestens drei Minuten am Hals gewürgt, so Lafleur. Dabei habe der Mann beide Daumen gegen ihren Kehlkopf gepresst, bis sie tot war.

Nach der Tat meldete sich Michael P. zunächst telefonisch bei seinem Arbeitgeber krank, transportierte dann die Leiche vom fünften Stock des Mietshauses in die Tiefgarage und legte die Tote in den Kofferraum seines Autos. Ehe er Aline K. zur Ruine eines Hauses in Lochhausen brachte, das er vom Spielen aus Kindertagen kannte, besuchte er noch einen Bekannten in Gröbenzell und erzählte ihm, seine Freundin habe ihn verlassen.

Um die Tat zu vertuschen, schickte P. vom Handy des Opfers überdies eine Nachricht auf sein eigenes Mobiltelefon: "Es tut mir so unendlich leid, dass ich dir das schon wieder angetan habe (...) Ich weiß, dass ich dich tief drin nach wie vor liebe, mach's gut." Mit dieser Nachricht habe der Angeklagte so tun wollen, als habe sich die Getötete von ihm verabschiedet, so der Staatsanwalt. Er wirft P. heimtückischen Mord aus niederen Beweggründen vor. Die Polizei fand die Leiche in der Kellerruine nach einem Hinweis eines früheren Freundes von P., der sich an den gemeinsamen Spielplatz erinnerte.

Michael P. war eifersüchtig, wenn seine Freundin ausgehen wollte

Michael P. war in schwierigen Verhältnissen in Obermenzing aufgewachsen, das Verhältnis zu seinen Eltern und zu seinen Brüdern bezeichnete er als "Krieg". Er sei von Mutter und Vater geschlagen worden und habe wegen Sprachproblemen eine Förderschule besuchen müssen. Schließlich wechselte er auf eine Hauptschule und versuchte sich danach in einer Lehre als Lagerist, die er aber abbrach. Nach der Scheidung der Eltern - P. war 16 Jahre alt - begann er exzessiv zu trinken.

Er litt auch unter Depressionen, weswegen er als untauglich für den Wehrdienst eingestuft worden war und bis 2012 Medikamente einnahm. In den vergangenen Jahren betrank er sich immer dann, wenn Aline K. einmal ausgehen wollte. Der Vorsitzende Richter Michael Höhne fragte, wie oft das der Fall gewesen sei. "Häufig", meinte dazu der Angeklagte, der die meiste Zeit zu Hause verbrachte. Der Richter: "Wie häufig ging sie aus?" P.: "Ein- bis zweimal im Monat."

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