Mordprozess in München:"Geprägt von der Gier nach Geld und Macht"

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Muss lebenslang ins Gefängnis: Das Landgericht München hat Rentner Emrullah C. wegen Mordes verurteilt. (Foto: dpa)

Er genießt das Leben mit einer jungen Geliebten. Als seine Frau sich scheiden lässt und Geld einklagt, ersticht der Rentner sie und seine Schwester. Heimtückischer Mord aus Habgier, lautet nun das Urteil des Schwurgerichts.

"Der Angeklagte handelte heimtückisch und aus Habgier", sagt der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. "Seine Persönlichkeit ist geprägt von der Gier nach Geld und Macht." Wegen heimtückischen Mordes an seiner geschiedenen Frau und an seiner Schwester ist ein Rentner in München zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

"Aus Gewinnstreben um jeden Preis" habe der 63-jährige Mann die beiden Frauen am 1. Dezember 2012 mit zahlreichen Messerstichen umgebracht. Zum Schluss habe er beiden einen tiefen Nackenstich gesetzt, wie ein Jäger bei Wild, erklärte das Schwurgericht am Dienstag und schloss wegen der besonderen Schwere der Schuld seine Freilassung nach 15 Jahren aus.

Nach monatelanger Beweisaufnahme gab es für die Richter "nicht den geringsten Zweifel" mehr an der Schuld des Angeklagten. Er hatte die Bluttat bei der Polizei gestanden, im Prozess aber geschwiegen und nur im Schlusswort seine Unschuld beteuert. Seine Verteidiger kündigten Revision an.

Der Türke hatte 27 Jahre in Deutschland gearbeitet und 1999 ein mehrstöckiges Haus in Istanbul gebaut, wo er schon zwei Wohnungen und einen Laden besaß. Dort lebte er mit seiner Freundin, während seine Frau und Cousine mit den Söhnen in München blieb. Um sie scherte sich der 63-Jährige laut Urteil auch bei seinen regelmäßigen, ausländerrechtlich bedingten Besuchen an der Isar keinen Deut, nicht einmal nach einem Schlaganfall der Ehefrau mit der Folge einer halbseitigen Lähmung.

Die Immobilien schenkte er zum Schein seiner neuen Lebensgefährtin. Die Ehefrau ließ sich scheiden und klagte anschließend in der Türkei ihren Anteil am Vermögen ein - mit Erfolg, der Ex-Mann sollte über 50 000 Euro zahlen. Auch mit einer seiner Schwestern lag der Angeklagte in Fehde. Sie hatte die Genehmigung zum Verkauf einer Eigentumswohnung beantragt, um die Pflegekosten für ihre demente Mutter aufzubringen.

Fußabdruck am Tatort

Mit Mord habe der Mann mehrfach offen und versteckt gedroht, sagte der Vorsitzende Richter: "Verzichtet auf eure Klagen, sonst werde ich euch besuchen und töten." Der Mann sei nach München gereist, "um entweder einen Zahlungsverzicht der Frauen zu erreichen oder sie umzubringen". Nach einem Vollstreckungsurteil in der Türkei am 27. November 2012 aber "war das Todesurteil endgültig gesprochen".

Nach der Bluttat gestand der 63-Jährige sie einem seiner Schwager und bat ihn um sein Auto für die Flucht. Der überredete ihn jedoch, sich der Polizei zu stellen. Den Beamten teilte er dann "freiwillig, ungefragt und unaufgefordert" mit, er habe die beiden Frauen umgebracht.

Dieses "Spontangeständnis" biete keinen Raum für Interpretationen und lasse "auch im Ansatz keinen Zweifel an seiner Verwertbarkeit", so der Richter. Die Verteidigung hatte argumentiert, das Geständnis dürfe nicht berücksichtigt werden, weil der Angeklagte nicht ordnungsgemäß belehrt worden sei. Ein Fußabdruck des Angeklagten wurde am Tatort gefunden, an seiner Jacke haftete Blut seiner Schwester.

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