Es ist ein spätes Geständnis, mit - um genau zu sein - 19 Jahren Verzögerung. Im Prozess um den mutmaßlichen Sexualmord an der Rentnerin Sophie Geiger im Jahr 1986 hat sich Reinhard S., 41, gestern am zweiten Prozesstag im Schwurgericht doch noch zu der Tat bekannt, wenn auch nicht mit der vom Gericht geforderten Deutlichkeit.
"Ja, ich hab' das Handtuch zugezogen", gestand der Angeklagte. Er habe 19 Jahre lang mit dieser Tat gelebt und sie nie verdrängen oder wegschieben können. "Ich will endlich meine Ruhe, ich pack's einfach nicht mehr", stöhnte Reinhard S.
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Der gelernte Schreiner ist angeklagt, im September 1986 die Witwe Sophie Geiger in deren Wohnung in der Konrad- Dreher-Straße mit einem weißen Frotteehandtuch erdrosselt zu haben. Die beiden hatten sich zufällig in einer Gastwirtschaft kennen gelernt, wo sie beide ausgiebig dem Alkohol zugesprochen hatten.
Die Witwe soll schon öfters junge Männer mit in ihre Wohnung genommen haben. Dort kam es zwischen dem damals 23-Jährigen und der 77-Jährigen zum Geschlechtsverkehr. Er habe zunächst nicht realisiert, dass "die Frau so alt ist", meinte der Angeklagte.
Später habe er "Ekel" empfunden, an eine "Befriedigung kann ich mich nicht erinnern". Er habe noch das Bild vor sich, wie er das Handtuch zugezogen habe. "Die Lust ist über mich gekommen", sagte der Angeklagte an dieser Stelle seiner Schilderung. Ob es die Lust am Töten war, wollte der Richter wissen. "Nein", wiegelte Reinhard S. ab. Er wisse bis heute nicht, warum er damals so gehandelt habe. Es sei da so ein Gefühl, und wenn er trinke, "dann bricht das auf".
Zweifel an Erinnerungslücken
Eineinhalb Flaschen Schnaps und acht Flaschen Bier will er damals getrunken haben. Wie er sich so genau an diese Menge erinnern könne, nicht aber an andere Details der Tat, hakte der Richter nach. Auch darauf wusste der Angeklagte keine Antwort. Er sei heute "stinkwütend" auf sich und empfinde Traurigkeit über den Tod seines Opfers. "Das ist eine Schuld, die trage ich für immer mit mir herum."
Staatsanwalt und Richter bezweifeln die Erinnerungslücken des Angeklagten ebenso wie dessen Trinkangaben. Ob er nicht den Alkohol als Vorwand benutzte, anstatt sich mit seiner Persönlichkeit auseinander zu setzen, lautet der Vorwurf.
Schwer wiegen dabei zwei Vorfälle, die sich kurz vor seiner Verhaftung im September 2004 ereigneten. Reinhard S. hatte damals seine Freundin mit Schlägen zu Sexualpraktiken zwingen wollen, die sie ablehnte. Die Frau erstattete Anzeige, was letztlich zur Aufklärung des Mordes von 1986 führte. Denn Reinhard S. musste eine Speichelprobe abgeben - und das daraus gewonnene DNS-Muster passte mit dem einer Zigarettenkippe überein, die damals am Tatort gefunden wurde. Der Prozess dauert an.
(SZ vom 20.07.2005)
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