Der mutmaßliche Mörder der Münchner Patentanwältin Susanne T. lässt nichts aus, um sich bloßzustellen.
Es gibt Angeklagte, die zu ihren Taten stehen und sie ohne Umschweife einräumen. Rick T. gehört nicht zu dieser Spezies. Zum Prozessauftakt um den Mord an der Münchner Patentanwältin Susanne T. ließ er am Montag im Schwurgericht verlauten, "derzeit" nicht zur Sache aussagen zu wollen.
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Im übrigen verwies er auf sein "Schreiben" an das Gericht. In dem (noch nicht im Prozess eingeführten Brief) liefert er eine weitere obskure Tatversion, wonach er von einem ominösen Drogendealer zur Tat verleitet worden sein will. Die Ermittler halten diese Darstellung für ebenso unglaubwürdig wie seine vorige.
Rick T. wird in Handschellen in den Sitzungssaal geführt. Er trägt ein graues T-Shirt und eine blaue Häftlingshose. Schmal und jugendlich wirkt er auf den Beobachter, seine 35 Jahre jedenfalls sieht man ihm nicht an. Konzentriert folgt er jedem Wort des Staatsanwaltes und macht sich Notizen. Sein emotionsloses Auftreten steht im krassen Gegensatz zu dem Entsetzen, das sich im vollbesetzten Gerichtssaal angesichts der Anklagevorwürfe breit macht.
Erdrückende Beweislast
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich der arbeitslose und von Sozialhilfe lebende Rick T. die Patentanwältin gezielt als Opfer aussuchte, um sich in den Besitz eines von ihr benutzten roten Maseratis zu bringen. Am 19. Dezember 2005 überfiel er die 39-Jährige und fesselte sie im Keller ihrer Wohnung in Trudering. Irgendwann muss Rick T. dann seinen Plan geändert haben. Der Anklage zufolge vergewaltigte er sein wehrloses Opfer mehrfach, drosselte es und erstach es schließlich mit einem Küchenmesser.
Die Beweislast gegen Rick T. ist erdrückend. Doch bei den ersten Vernehmungen zog er sein Opfer in den Schmutz. Danach will er ein längeres Verhältnis mit Susanne T. gehabt haben. Sie habe von ihm perverse Sexspiele verlangt, dabei sei die Sache "aus dem Ruder gelaufen". Auch dem psychiatrischen Gutachter Bela Serly gegenüber hatte sich Rick T. ähnlich geäußert.
Von diesen Versionen immerhin rückte der Angeklagte am Montag endgültig ab. Seine damaligen Schilderungen seien nur auf "Anweisung" erfolgt, erklärte er auf Nachfrage. Was es mit dieser "Anweisung" auf sich hat, soll sich aus dem Brief ergeben, der dem Gericht vorliegt.
Danach will Rick T. von zwei Drogendealern namens "Boris" und "Stefan" zu der Tat erpresst worden sein. Die beiden hätten ihn als Mitwisser ihrer Drogengeschäfte zunächst umbringen wollen, dann aber entschieden, ihn am Leben zu lassen und ihn als willfährigen Handlanger einzusetzen. Ein Motiv für den Mord bleibt der Brief aber offensichtlich schuldig.
"Hort der Tyrannei"
Was Rick T. mit diesen Angaben erreichen will, ist unklar. Fest steht hingegen, dass er sich als Opfer seiner Umwelt sieht. Seine Eltern beziehungsweise späteren Bezugspersonen seien "asozial" und "hochkriminell" gewesen, erzählt er dem Gericht. Sie hätten ein "unproduktives" Leben geführt, und "dies habe ich als Kind so gelernt".
Er sei von einem Heim zum nächsten gezogen, die meisten seien ein "Hort der Tyrannei" gewesen, wo man ihn geschlagen und teilweise auch sexuell missbraucht habe. Mit 17 Jahren sei er erstmals in Strafhaft gekommen, insgesamt habe er rund zehn Jahre hinter Gittern verbracht. Einen Beruf habe er nie erlernt, für Geld will er sich angeblich "nie interessiert" haben.
Dafür will der zweifache Vater (die Kinder leben bei Pflegeeltern) Drogen und Alkohol im Übermaß konsumiert haben. Wenn Rick T. seine Angaben so fortsetzt, dann scheint das Urteil nur noch eine Formsache.
(SZ vom 13.2.2007)
Partyzone Flußufer
Die neueste Antwort
Mord-Prozess oder Opfergedenktage?
Mordangeklagte haben in unserem Rechtsstaat uneingeschränkten Anspruch, sich vor Gericht zu verteidigen. Die Rechtspflege des strafrechtlichen Alltags ist nicht nur zur vordergründigen Aufklärung des Sachverhalts, sondern auch zur kritischen Prüfung anderweitiger Beweisergebnisse angewiesen.
Fragwürdig scheint daher, inwieweit der Gerechtigkeit gedient ist, wenn der Richter dem Angeklagten Versprechen abringt, von diversen Schilderungen seiner Aussagen während der Verhandlung abzurücken, welche seiner Ansicht nach die Würde der toten Juristin verletzen könnten.
Sicherlich ist es angenehmer für alle Beteiligten davon auszugehen, dass das Opfer zu Lebzeiten ebenso so unschuldig war, wie es von der Staatsanwalt dargestellt wird. Doch sei hier auch nicht zu vergessen, dass diverse sexuelle Neigungen durchaus in allen Gesellschaftsschichten und Regionsangehörigkeiten anwesend sind.
Des Weiteren fiel nicht nur die Tote dem Angeklagten zum Opfer, sondern sowohl ihre Angehörigen, als auch die Angehörigen des Täters. Abwertende Äußerungen über den Sonderschulabschluß der Lebensgefährtin und Mutter der Kinder des Angeklagten tragen nur zur weiterer Voreingenommenheit gegenüber geistig Benachteiligter bei. Einen Mörder und eine Hilfsschülerin in einen Topf zu werfen, zeugt nicht nur von hoher Ignoranz und schürt systematische Diskriminierung Lernbehinderter, sondern ist für diese und deren Angehörigen zweifellos nachteilig. Wohl aber dienen solche Äußerungen und Zusätze wie: "Hier haben sich zwei Elendsgestalten gesucht und gefunden", als Spiegelbild einer selbsteingenommenen, abgestumpften Gesellschaft, für die Deutschland bis heute noch weit über die Landesgrenzen hinaus bekannt ist.
Dass der Angeklagte Rick T. ein erfahrener Liebhaber gewesen sein musste, der Vorlieben für außergewöhnliche sado-masorchistische Sexpraktiken hatte, und dass es genügend Anhänger solcher Sexpraktiken gibt, steht außer Frage. Liebhaberinnen, über die er in den letzten Jahren vor seiner Verhaftung verfügen konnte, bestätigten dies per Zeugenaussage.
Rick T. wird als jungenhaft aussehender, charmanter, sowie gefährlicher Psychopath beschrieben, der selbst die Leiterin des Münchner Institutes für Vermittlungs-Coaching noch im Jahre 2002 zu einer dauerhaften Liebschaft mit ihm überzeugen konnte.
Daher drängt sich zunehmend der Eindruck auf, dass die Aussage des Angeklagten, sein Opfer bereits vor der Tat intim gekannt zu haben, von der Wahrheit nicht allzu abwägig sein könnte.
Die Mutmaßung, dass Rick T. den Mord geplant hätte, erscheint einerseits schwer vorstellbar, da der Angeklagte nicht nur die blutige Mordwaffe im Badezimmer des Opfers zurückließ, sondern anschließend mit dem auffälligen Maserati vom Tatort flüchtete.
Des Weiteren hätte laut Aussage des Ehemannes der Getöteten der Maserati zur Tatzeit am Flughafen stehen, und nicht im Besitz des Opfers sein sollen.
Woher sollte Rick T. vorher gewusst haben, dass das Opfer am Morgen der Tat mit dem Maserati in der Tiefgarage ihrer Arbeitsstelle erscheinen würde?
Andererseits erscheint es nicht ganz abwägig, dass eventuell doch einer oder mehrere Täter mit im Spiel gewesen sein könnten. Laut Aussage seiner damaligen Lebensgefährtin war Rick T. nach der Tat mit dem gestohlenen Maserati zum Flughafen unterwegs gewesen, um dort einen oder mehrere Komplizen zu treffen. Somit wäre die überstürzte Handlungsweise des Täters nach dem Mord und der darauffolgende Autounfall durchaus auf eine Schockreaktion zurückzuführen.
Zunächst erscheint es wie ein Missgeschick, dass der Ehemann Unterlagen für seine Dienstreise zu Hause vergessen hätte und somit seine Frau frühmorgens zum Flughafen bitten mußte, um ihm die Dokumente auszuhändigen.
Vielleicht handelte sich danach der plötzliche Sinneswandel des Ehemanns, seinen Wagen doch nicht mehr am Flughafen parken zu wollen, um einen weiteren Planungsfehler.
Dass der Ehemann seine Frau jedoch mit dem Taxi zum Flughafen kommen ließ, anstatt mit dem Zweitwagen des Ehepaares, mit dem das Opfer anderweitig zur eigenen Arbeitsstelle gefahren wäre, ist rätselhaft.
Ungewöhnlich erscheint außerdem der Tatbestand, dass der Ehemann nach der Rückkehr seiner Dienstreise lediglich auf Grund eines schlechten Gefühls seinen Taxifahrer als Zeugen mit ins Haus nahm. Auch fand er seinen Maserati zu Hause nicht vor, sodass die Ehefrau damit durchaus unterwegs hätte sein können.
Um etwaige Zweifel auszuschließen, wäre daher nicht nur Aufschluß über das Eheleben des Opfers von Bedeutung, sondern auch Ergebnisse von Nachforschung über Schuldlasten des Ehepaares, sowie eventuelle Lebensversicherungspolicen zu Gunsten des Ehemannes und ggf., wie hoch diese waren.
Dass der Täter Beziehungen zu Drogenhändlern gehabt haben mag, scheint ebenfalls glaubwürdig, zumal seine damalige Lebensgefährtin Sylvia Z. aussagte, dass Rick T. diese mehrfach in die gemeinsame Wohnung gebracht und selbst am Vorabend der Tat einen Joint geraucht hatte.
Von einem ursprünglichen Plan des Angeklagten, den Maserati stehlen zu wollen, wusste Sylvia Z. laut eigener Aussage ebenfalls, da Rick T. in den Monaten vor der Tat vergeblich versucht hatte, sie anzustiften, sich als Zugehfrau im Hause des Opfers zu bewerben, um die Schlüssel des Wagens für Rick T. zu entwenden.
Auch ist davon auszugehen, dass Rick T. für einen Plan, den Maserati zum Weiterverkauf zu stehlen, die Abnehmer des Wagens vorher gekannt haben mußte.
Allein zum Schutz der Gesellschaft wäre es von Interesse, auch in diesem Zusammenhang nach eventuellen Mittätern zu ermitteln, um diese ggf. zur Rechenschaft ziehen zu können.
Um den Fall baldmöglichst abzuschließen, ist es sicherlich für Polizei, Anwälte, Vorsitzende und Steuerzahler lukrativer, sämtliche Aussagen des Angeklagten als unglaubwürdig abzuqualifizieren und den Täter eines solch abscheulichen Mordes so schnell wie möglich hinter Gittern zu wissen.
Möglicherweise wird hier jedoch etwas zu einseitig ermittelt, während sich eventuelle Drahtzieher weiterhin auf freiem Fuß befinden könnten.
Ich stimme meinem vorigen Kommentator zu 90% überein und teile auch die Feststellung ''Niemals hat sich eine erfolgreiche Frau auf so etwas eingelassen''. Jedoch ist hier dann zu berücksichtigen, dass wirklich andere auch im Spiel waren bzw. sind. Es bestand definitv eine Verbindung zwischen dem Opfer und den angeblichen Drogendealern, das ist der Schlüsselpunkt...vielleicht haben die den Angeklagten wirklich nur ausgenutzt, wer weiss..
Als einige Journalisten die Reporterplätze schon verlassen hattem, kam die erste Zeugin zur Vernehmung. "Es dauert" meinte der Vorsitzende, "wird zugeführt". Die Mutter seiner Kinder, Absolventin der Sonderschule und ohne Berufsabschluß, wurde von Polizisten ebenfalls über den Hintereingang in den Schwurgerichtssaal gebracht. Auf die Frage nach Tätigkeit und Wohnsitz gab sie an: "Hausfrau, z. ZT. JVA Neudeck".
Hier haben sich zwei Elendsgestalten gesucht und gefunden.
Die Aussagen der jungen Dame wichen auch stark von dem ab, was sie vorher bei der Kripo zu Protokoll gegeben hatte. Nachdem die Zeugenvernehmung beendet war, ging die Verhandlung bis weit nach 17.00 Uhr weiter.
Der Angeklagte äußerste sich wieder über die getötete Anwältin und tischte erneut eine bizarre Story über angebliche Sexualpraktiken auf, die der Drogendealer Boris gefilmt haben sollte. Es hätte Befehle gegeben, die Boris auf Kassetten gesprochen hätte. Diese habe er, der Angeklagte, im Englischen Garten vergraben.
Das Publikum amüsiert sich. Der Vorsitzende bittet barsch um Ruhe. Der Verteidiger winkt entfernt ab und verdreht die Augen. Nach einigem Hin und Her ist erneut Verhandlungspause. Eines scheint klar - die Juristebn und Gutachter glauben die krude Story von den beiden Drogendealern wahrnscheinlich kaum. Trotzdem scheint der Angeklagte seine detaillierten Aussagen zu genießen. In aller Ausführlichkeit berichtet er über Intimitäten, die er mit "Boris" und der Anwältin, die sein Mordopfer ist, erlebt haben will. Der Richter läßt durchblicken, daß es ungehörig ist, die Würde der Toten so zu verletzen und erinnert an das Versprechen in der Mittagspause, davon abzurücken.
Trotzdem geht die Sache weiter. Das Publikum - auch draußen bei einer Zigarettenpause -ist sich einig:
Niemals hat sich eine erfolgreiche Frau auf so etwas eingelassen.
Im Gefängnis will der Täter über 4000 Bücher gelesen haben, kann aber mit Mühe nur zwei Titel nennen. Das Gefängnispersonal habe ihn daran gehindert, Fachabitur zu machen - eine unglaubwürdige Story jagt die nächste.....