Ein Münchner hat in einer therapeutischen Wohngruppe einen Mitbewohner erstochen. Er halte sich für Hitler und habe jemanden töten müssen, um nicht selbst zu sterben, sagte er nach der Tat.
Bei einer Auseinandersetzung in einer therapeutischen Wohngruppe in einem Wohnhaus an der Lindwurmstraße in Sendling hat ein 29-jähriger Mann einen Mitbewohner mit dem Messer tödlich verletzt. Ein weiterer Bewohner wurde schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht.
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Der mutmaßliche Täter wurde festgenommen. Dr 29-jährige Münchner ist arbeitslos und seit rund einem Jahr in der Wohneinrichtung für psychisch kranke Personen untergebracht.
Der Mann begab sich nach Angaben der Polizei am Sonntag um 19 Uhr zu einer Wohnung im vierten Stock des Anwesens und stach auf einen 25-Jährigen ein, der die Wohnungstür öffnete. Dieser wurde am Oberkörper verletzt.
Sein 29-jähriger Mitbewohner eilte ihm zu Hilfe und wurde ebenfalls mehrfach am Oberkörper mit dem etwa 40 Zentimeter langen Messer verletzt. Die beiden flüchteten sich in ihre Zimmer und sperrten sich ein.
Als die Polizeibeamten und die Rettungskräfte eintrafen, traten sie die Zimmertür des 29-Jährigen ein. Sie konnten jedoch nur noch seinen Tod feststellen.
Das zweite Opfer wurde zur stationären Behandlung in eine Klinik gebracht und befindet sich derzeit nicht mehr in Lebensgefahr.
Der Täter wurde im Treppenhaus von den Beamten widerstandslos festgenommen. Er gab die Tat noch am Tatort zu und räumte diese auch in der Vernehmung bei der Mordkommission ein. Bei der Vernehmung des Beschuldigen ergaben sich Hinweise für psychische Auffälligkeiten. Er gab an, dass er Hitler sei und dessen Geist im Kopf habe und heute jemanden töten musste, sonst würde er selbst sterben.
Die Opfer wählte er nach seinen Angaben zufällig aus. Ein Streit ist, auch laut Zeugenangaben, dem Angriff nicht vorausgegangen. Die Mordkommission München übernahm noch am Tatort die Ermittlungen.
Ob der Beschuldigte möglicherweise unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stand, ist noch nicht bekannt. Eine Obduktion des Opfers wird derzeit im Institut für Rechtsmedizin durchgeführt. Der Beschuldigte wird heute von einem Psychiater begutachtet und anschließend dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der über die Haftfrage entscheiden wird.
(sueddeutsche.de/sonn)
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