Mord in Sendling:Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Mord an junger Frau - Prozessbeginn

In ihrem Hausflur wurde eine 31-Jährige erstochen, nun beginnt der Prozess gegen einen Schüler.

(Foto: dpa)

Eine junge Frau wird in ihrem Hausflur mit 18 Messerstichen getötet. Der Täter soll ein Schüler sein - offenbar wollte er ihre Wohnung haben. Nun muss sich der junge Mann vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hält ihn für hoch gefährlich für die Allgemeinheit.

Vor dem Münchner Landgericht hat am Montagmorgen der Prozess um einen brutalen Mord in Sendling begonnen. Ein Schüler soll vor einem Jahr eine wildfremde Frau im Flur ihres Hausflurs in Sendling mit 18 Messerstichen erstochen haben, um in ihre Wohnung einziehen zu können.

Im Gericht wird zunächst die Anklage verlesen, dann beantragt der Verteidiger den Ausschluss der Öffentlichkeit - und das Gericht gibt dem Antrag statt. Auf der Anklagebank sitzt der junge Mann. Er trägt eine schwarze Lederjacke und ein Kettchen mit einem Kreuz um den Hals. Er sieht älter aus, als er ist - und ziemlich normal. Laut einem Gutachten ist der 20-Jährige schuldunfähig. In dem voraussichtlich fünftägigen Prozess muss nun die Jugendstrafkammer über die Unterbringung des Schülers in der Psychiatrie entscheiden.

Am 4. Januar 2013 hatte der 20-Jährige laut Anklage sein späteres Opfer auf dem Heimweg vom Fitnessstudio gesehen. Er folgte der Frau demnach bis zu ihrem Wohnhaus und stach sie im Hausflur von hinten nieder. Die 31 Jahre alte Verlagsangestellte wehrte sich heftig und wurde immer wieder von dem Messer getroffen. Der Täter ließ erst von ihr ab, als die Messerklinge abbrach.

Drei Wochen später wurde der junge Mann festgenommen und bald in die geschlossene Abteilung einer forensisch-psychiatrischen Klinik nach Straubing gebracht. Die Wohnung, in der er zur Tatzeit mit seinen Eltern lebte, liegt in der Nähe des Tatorts. Der Schüler war allerdings kein unmittelbarer Nachbar des Opfers - und kannte Kathrin M. nicht. "Sie war ein reines Zufallsopfer", sagte ein Sprecher der Polizei. Den Ermittlern erklärte der Angeklagte, dass er bewusst einer Frau nachgestellt habe, weil ein Mann zu viel Gegenwehr geleistet hätte.

Weil die Tat so brutal war, war die Polizei zunächst von einer Beziehungstat ausgegangen. Den entscheidenden Hinweis bekam die Sonderkommission dann von einem Kollegen eines anderen Kommissariats. Der Schüler war zuvor durch Gewaltfantasien aufgefallen. Bereits ein Jahr vor dem Mord soll er zu einem Dritten gesagt haben, er wolle sich eine Waffe besorgen und einen Überfall verüben. Seine Ankündigung hatte sich damals aber als Prahlerei herausgestellt.

Nach dem Mord in Sendling meldete sich der Beamte, der damals Kontakt mit dem jungen Mann gehabt hatte, bei der Soko. Im Kinderzimmer entdeckten die Ermittler schließlich den abgebrochenen Messergriff der Tatwaffe. Der 20-Jährige war bei seiner Festnahme verletzt, seine DNA entsprach den Spuren am Tatort.

Laut dem schriftlichen Gutachten eines Kinder- und Jugendpsychiaters ist der Beschuldigte intellektuell minderbegabt. Er leide an einer seelischen Störung, mutmaßlich an Schizophrenie. Die Staatsanwaltschaft stuft den 20-Jährigen als hoch gefährlich für die Allgemeinheit ein. Ein Urteil könnte Ende Januar fallen.

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