Mord im Englischen Garten:Sühne nach 22 Jahren

Das Schwurgericht verurteilt Bernd K., 43, wegen Mordes zu lebenslanger Haft.

Von Alexander Krug

22 Jahre nach dem Mord an der Schülerin Hella Ohr im Englischen Garten kann die Akte mit dem Zeichen Ks 121 Js 11302/04 nun geschlossen werden. Nach zweimonatigem Prozess verurteilte das Schwurgericht Bernd K., 43, wegen Mordes zu lebenslanger Haft.

Von der Verhängung der besonderen Schwere der Schuld sah die Kammer jedoch ab. Damit hat der Verurteilte die Chance, bei positiver Sozialprognose nach frühestens 15 Jahren auf Bewährung aus der Haft entlassen zu werden.

Nach der Diskothek in den Englischen Garten

Bernd K. stammt aus Nordrhein-Westfalen, sein Opfer lebte damals im Mittelfränkischen. Die Wege der beiden kreuzten sich Ende August 1983 zufällig am Münchner Hauptbahnhof. Hella Ohr war auf dem Nachhauseweg von einem Griechenlandurlaub,

Bernd K. lebte vom Betteln und machte "Platte". Der damals 21-Jährige lud sein Opfer in eine Diskothek ein, spät nachts landeten die beiden im Englischen Garten, zwischen Haus der Kunst und Monopteros.

Erwürgt, weil sie sich wehrte

Was genau dort passierte, darüber schwieg der Angeklagte im Prozess beharrlich. Laut Anklage versuchte er sich dem Mädchen sexuell zu nähern. Als er abgewiesen wurde, schlug er die sich verzweifelt wehrende Schülerin brutal nieder und erdrosselte sie schließlich mit deren Büstenhalter. "Sie hatte nicht die geringste Chance", so der Richter. Bei dem Abwehrkampf gelangten Hautpartikel des Angeklagten unter die Fingernägel des Mädchens.

Mehr als 20 Jahre lagen diese Spuren im Archiv, dann wurde mit Hilfe der DNS-Analyse und einem Abgleich der bundesweiten Gendatei Bernd K. überführt. Er hatte nur ein Jahr später, 1984, in München eine weitere junge Frau versucht zu vergewaltigen und mit Messerstichen schwer verletzt. Zehn Jahre saß er deshalb hinter Gittern.

Heirat und ein straffreies Leben

Nach seiner Entlassung führte der Schausteller ein straffreies Leben, schien sich gefangen zu haben und heiratete. Die Vergangenheit holte ihn dann aber 2004 ein. Als vorbestrafter Sexualstraftäter musste er eine Speichelprobe abgeben, im Juli wurde er schließlich an seinem Wohnort im Münsterland verhaftet.

Das damals noch junge Alter des Angeklagten und sein später straffreies und "unauffälliges" Leben waren für die Kammer Anlass, von der Verhängung der besonderen Schwere der Schuld ausnahmsweise abzusehen. Man werde eine vorzeitige Entlassung nach frühestens 15 Jahren aber später "sorgfältig" prüfen, warnte der Richter. "Es liegt also an Ihnen." Bernd K. nahm das Urteil an.

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