Für die Verteidiger steht ein Freispruch für Benedikt T. schon jetzt fest, der Ankläger ist anderer Meinung.
Seit 22 Monaten sitzt Benedikt T. in Untersuchungshaft, erst vor kurzem feierte er hier seinen 33. Geburtstag. Nun scheint sich ein Ende seines Prozesses im Schwurgericht München I abzuzeichnen. Am 63. Verhandlungstag im Verfahren um den Mord an der Parkhaus-Millionärin Charlotte Böhringer erklärte Verteidiger Peter Witting am Donnerstag, aus seiner Sicht bestehe kein Bedarf mehr für eine weitere Beweisaufnahme: "Die Entscheidung ist längst klar, dass der Angeklagte freigesprochen werden muss." Die Staatsanwaltschaft sieht dies anders, die Kammer hat noch Termine bis zum 2. Mai angesetzt.
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Rund 80 Zeugen vernommen
Die Anklage wirft Benedikt T. vor, seine vermögende Tante am 15. Mai 2006 in ihrer Penthouse-Wohnung über der Parkgarage in der Baaderstraße mit einem stumpfen Gegenstand erschlagen zu haben. Als Motiv vermuten die Ermittler Habgier. Böhringer soll nach wiederholtem Streit damit gedroht haben, ihren Neffen zu enterben. Der Angeklagte bestreitet die Tat, die Ankläger stützen sich daher auf Indizien.
Seit Prozessbeginn am 2. Mai vorigen Jahres und der Vernehmung von rund 80 Zeugen haben die Verteidiger eine Vielzahl von Beweisanträgen gestellt und wiederholt die Aufhebung des Haftbefehls gefordert. Dass die Kammer diesem Antrag bislang nicht nachkam, lässt nach Ansicht von Beobachtern einen Freispruch zunehmend unwahrscheinlich erscheinen.
Ein aus Sicht der Staatsanwaltschaft zentrales Indiz für die Schuld des Angeklagten sind zwei 500-Euro-Geldscheine, die bei der Festnahme von Benedikt T. am 18. Mai 2006 in seiner Geldbörse gefunden wurden. An den Scheinen wurden Blutanhaftungen und DNS-Material von Böhringer und dem Angeklagten entdeckt. Nach dem Gutachten einer Rechtsmedizinerin ist aber nicht feststellbar, um wessen Blut es sich handelt.
Wollte er Spuren beseitigen?
Für Verteidiger Peter Witting ist dieses Indiz daher wertlos. Er verwies am Donnerstag auf einen weiteren Geldschein, der in einer verschlossenen und (vom Täter wohl) unberührten Geldbörse Böhringers gefunden wurde. Auch an diesem Geldschein wurden Blutanhaftungen entdeckt. Wittings Schlussfolgerung: Wenn an allen diesen Geldscheinen Blutanhaftungen waren, müssen sie schon vor der Tat dort gewesen sein, ergo haben diese Spuren keine Beweiskraft.
Energisch wendet sich die Verteidigung auch gegen die Annahme, der Angeklagte sei von seiner Wohnung in der Georgenstraße mit einem Fahrrad zum Tatort gefahren. Am Tag nach der Tat wurde Benedikt T. jedenfalls dabei beobachtet, wie er in der Parkgarage sein Rad mit einem Hochdruckstrahler reinigte. Wollte er also mögliche Spuren beseitigten? Mitnichten, widerspricht Anwalt Witting. Es sei doch geradezu "absurd" anzunehmen, dass ein Täter mit einem blutverschmierten Rad in die Parkgarage radele und es vor aller Augen reinige. "Bei einigermaßen klarem Täterverstand macht das keinen Sinn", so Witting.
Die Verteidiger wollen sich nun überlegen, welche Beweisanträge sie noch stellen. "Wir sind aber nicht dazu da, die Unschuld unseres Mandanten zu beweisen, sondern es ist Sache der Staatsanwaltschaft, eine Schuld zu beweisen", erklärte Witting apodiktisch. Staatsanwalt Martin Kronester ließ sich indes nicht aus der Reserve locken. Er werde jedenfalls keine Beweisanträge stellen, erwiderte er lakonisch.
- Mordfall Böhringer Showdown im Gerichtssaal 30.10.2007
- Mordfall Böhringer Grinsender Angeklagter 27.09.2007
(SZ vom 04.04.2008/sma)
Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld
Die neueste Antwort
Ich denke, das Sie als Zuschauer während des gesamten Prozesses anwesend waren?
Wenn das so ist, kann ich nur Ihrem Schreiben zustimmen, denn selbst die Infos, die über SZ zu Lesen waren, werfen doch einige Fragen auf!
Über Schuld oder Unschuld kann man nur Vermuten, wieder besseres Wissens, aber die
Vorgehensweise der Ermittler lässt schon sehr tief blicken....
Sieht in der Tat so aus, als müßte der Bundesgerichtshof einer bayerischen Strafkammer wieder einmal die Leviten lesen.
... heißt es im Lateinunterricht.
In diesem Fall gibt es aber keinen Zweifel. Das Opfer hat sich offensichtlich mit vielen Menschen angelegt, die Ermittlungsbehörden vom ersten Tag aber an nur den Neffen im Auge gehabt. Es gab Indizien, dass es Streit gegeben haben soll. Diese Indizien sind widerlegt, CB war ein cholerischer Mensch mit extremen Gemütsschwankungen. Den Leiter des Parkhauses wollte sie entlassen, dubiose Geldgeschäfte sind an die Öffentlichkeit geraten. Nur eines gibt es nicht: Einen Beweis. Es gab immer nur Indizien und die sind widerlegt. Warum bedarf es mehr als 60 Verhandlungstage? Warum ist es nötig zu wissen, wieviele Stunden Ursula Herrman nach ihrem letzten Essen gestroben ist, wenn man nicht weiß, wann sie das letzte mal aß? So traurig die beiden Fälle auch sind, eine Ahnung hat man weder in Augsburg nach annähernd 30 Jahren noch in München nach annähernd 2 Jahren.
Nur eines steht fest: Die Ermittler haben Fehler gemacht, die kein Columbo-Zuschauer je gemacht hätte: Tatverdächtigenbefragung am Telefon (1 Jahr nach der Tat). Die Zigarettenkippen aus CBs Aschenbecher sind ein Jahr später ins Labor geschickt worden. Internationale Telefonnumern aus CBs Telefobuch ohne Ländervorwahl irgendwelchen Leuten in Deutschland zugeordnet.
Erst heute hat man erfahren, dass Blutspuren in der Tatwohnung auf Fotos vom Mai 2006 zu sehen sind, auf Fotos vom Oktober 2006 aber fehlen, da sie (im Gegensatz zu anderen) entfernt wurden ohne deren Herkunft zu kennen. Das klingt nicht nach Versehen oder Unwissenheit sondern nach Manipulation - und das im großen Stil. So wie viele Zeugen berichteten, dass in der Polizeiakte Gesprächs-Protokolle ergänzt bzw. gekürzt wurden.
In Dubio Pro Reo ... so heißt es im Lateinischen. Zweifel hat man nur an den Ermittlern, nicht beim Angeklagten!