Moosach:Rettungsversuch

Ortstermin des Verwaltungsgerichtes wegen Feuerleiter an Flüchtlingsheim

Von Anita Naujokat, Moosach

Am Freitag hat das Sozialreferat als Mieter das Apartmenthaus an der Scharnhorststraße 16 für junge Flüchtlinge, die einen Ausbildungsplatz oder Arbeit haben, übernommen. Zwei von 33 Räumen sind auch bereits belegt, doch noch wird gestritten. Es geht um eine ungenehmigte Fluchtbalkon- und Treppenkonstruktion an der rückwärtigen Fassade, gegen die die Wohneigentümergemeinschaft von Hausnummer 18 vor dem Verwaltungsgericht Klage eingereicht hat. Es geht aber auch um ein altes Geh- und Fahrtrecht aus den Siebzigerjahren durch die Tiefgarage von Nummer 18 zu den Stellplätzen in Nummer 16, das vor einem Zivilgericht anhängig ist, weil Nachbarn dieses Recht bestreiten. Für Eigentümer Knut Schweighöfer von der Projektgesellschaft "My 16" ist ein Teil der Nachbarn gegen die Nutzung - "und jetzt werden formale Gründe herangezogen". Wie zu hören war, wohnen dort aber auch Gegner eines solchen Prozesses.

Die Vorsitzende Richterin der achten Kammer des Verwaltungsgerichtes, Marion Pauli-Gerz, ließ beim Ortstermin und der anschließenden mündlichen Verhandlung im Apartmenthaus gegen die Baugenehmigung der Lokalbaukommission keinen Zweifel daran, dass Bau und Nutzung zur Umgebung passten. Ein Problem sei allerdings die an der Außenseite angebrachte Treppenkonstruktion als zweiter Rettungsweg. Diese hätte nach der Bauvorlagenverordnung in den zu genehmigenden Plänen enthalten sein müssen, was jedoch nicht der Fall sei. Seien Bauvorlagen aber unvollständig und widersprüchlich, könnten Nachbarrechte etwa wegen nicht eingehaltener Abstandsflächen verletzt sein.

Die Außenkonstruktion für den Rettungsweg war erst nachgereicht worden. Sie war dem Eigentümer nach eigener Aussage von einem über die Lokalbaukommission zugeteilten Brandschutzexperten so auferlegt worden. Ursprünglich hätte er eine Feuernotleiter vorgesehen, sagte Schweighöfer, die der Fachmann aber abgelehnt habe.

Zwar ist das Urteil noch nicht gesprochen, doch deutet vieles darauf hin, dass sich Bauherr Schweighöfer jetzt wohl eine andere bauliche Lösung für den zweiten Fluchtweg wird einfallen lassen müssen. Eine von seiner Rechtsvertretung beantragte Vertagung, um unter anderem eventuelle Abstandsverstöße insbesondere im Gegenzug auch die vom Nachbarhaus prüfen zu können, lehnte die Kammer ab. Die Streitsache sei entscheidungsreif, sagte Richterin Pauli-Gerz. Ob auch die Balkone des Nachbarhauses zu nahe seien, könne in der Verhandlung nicht geprüft werden, da dafür die Pläne nicht vorliegen. Im Übrigen könne es auch nicht Sinn sein, Bauherren so Zeit für eine Bauplanänderung zu ermöglichen, sagte sie: "Damit würden wir ein Fass aufmachen, weil wir das dann in jedem Prozess hätten.

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