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Verwaltungsgericht stoppt Genehmigung für Flüchtlingshaus

Von Anita Naujokat, Moosach

Die achte Kammer des Verwaltungsgerichtes hat wie erwartet die Baugenehmigung der Lokalbaukommission für das bereits fertiggestellte Apartmenthaus für junge Geflüchtete an der Scharnhorststraße 16 aufgehoben. Die Klage eingereicht hatten Anwohner der benachbarten Wohneigentümergemeinschaft von Hausnummer 18. Bei einem Ortstermin und in der mündlichen Verhandlung am Montag hatte die Vorsitzende Richterin Marion Pauli-Gerz bereits darauf hingewiesen, dass die außen angebrachte Fluchttreppe an der rückwärtigen Fassade nicht gemäß der Bauvorlagenverordnung in den zu genehmigenden Plänen enthalten sei. Diese waren erst nachgereicht worden. Die schriftliche Begründung zum Urteil steht allerdings noch aus und wird erst in den kommenden Wochen folgen.

Das Planungsreferat, dem die Lokalbaukommission angegliedert ist, sieht die Entscheidung einigermaßen gelassen. "Wir werden bauaufsichtlich nicht einschreiten und wie geplant fortfahren", sagte Pressesprecher Ingo Trömer, es werde kein Einzugsstopp verhängt. Das Gericht habe festgestellt, dass die Art der Nutzung rechtens sei, so Trömer - insofern gehe es um eine reine Formalie, weshalb ein Einschreiten nicht angemessen sei. Trömer geht davon aus, dass der Bauherr noch einmal einen Bauantrag mit der dann ergänzten Fluchttreppe für ein Bauänderungsverfahren einreichen wird. Es wird noch geprüft, ob die Lokalbaukommission Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt.

Das Haus war erst am Ende der vergangenen Woche an das Sozialreferat als Mieter der 33 Apartments mit Kochnische und eigenem Bad übergeben worden. Gedacht ist es ausschließlich für junge Erwachsene mit einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz, die dort bis zum Ende ihrer Lehre betreut werden. Während des Ortstermins und der anschließenden mündlichen Verhandlung am Montag im Gemeinschaftsraum des Hauses wohnten dort bereits die ersten zwei Männer.

© SZ vom 30.09.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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