Minderjährige Flüchtlinge:Im Stich gelassen

Minderjährige Flüchtlinge: Ein Ball hilft gegen das eintönige Leben im Flüchtlingsheim (hier in der Bayernkaserne).

Ein Ball hilft gegen das eintönige Leben im Flüchtlingsheim (hier in der Bayernkaserne).

Sie mussten ihre Heimat ohne Eltern verlassen und leben nun in prekären Verhältnissen in München. Traumatisierte minderjährige Flüchtlinge müssten in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht werden - den Freistaat schert das aber nicht.

Von Sven Loerzer

Gewalttaten in der Bayernkaserne und zwei weiteren Unterkünften rücken das Schicksal junger Flüchtlinge in den Blickpunkt: Mehr als 1200 Kinder und Jugendliche, die ihre Heimat ohne Eltern verlassen mussten, leben derzeit in München. Das Jugendamt wäre gesetzlich berechtigt und auch verpflichtet, sie in Obhut zu nehmen und angemessen unterzubringen. Doch für minderjährige Flüchtlinge in Bayern ist ein Zwei-Klassen-System Praxis. Während alle Jugendlichen unter 16 Jahren sofort in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht werden, gelten 16- bis 18-Jährige als "asylmündig" nach dem Asylverfahrensgesetz: Wie Erwachsene steckt die Regierung von Oberbayern die Jugendlichen zunächst in Gemeinschaftsunterkünfte.

In der Erstaufnahmeeinrichtung Bayernkaserne lebten Ende Februar nach Angaben des Sozialreferats 176 männliche Jugendliche, 20 weibliche Jugendliche sind in der Baierbrunner Straße untergebracht. In den Häusern soll zwar auch der Jugendhilfebedarf geklärt werden, doch geschieht dies mit einer Personalausstattung, die weit unter dem sonst üblichen Standard in der Jugendhilfe liegt.

So hat schon vor fast zwei Jahren Sozialreferentin Brigitte Meier beklagt, dass nach Aussage der Regierung von Oberbayern das Innenministerium nicht bereit war, dem Wunsch des Stadtjugendamtes nach Übernahme aller unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zu entsprechen. Der Freistaat hält an der Ungleichbehandlung fest, obwohl dies ganz klar im Widerspruch zur Regelung des Kinder- und Jugendhilferechts im Paragraphen 42 des Sozialgesetzbuches VIII steht. Andere Bundesländer halten sich längst daran, hat der Bundesverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge vor einem Jahr moniert, als Jugendliche in der Bayernkaserne mit einem Hungerstreik auf ihre Situation aufmerksam machten.

Die Konsequenzen dieser Politik der Ungleichbehandlung treffen Jugendliche, die oft schwer traumatisiert sind von Krieg und Gewalt in ihrer Heimat, sowie durch schreckliche Erlebnisse auf ihrer Flucht. In einer Massenunterkunft wie der Bayernkaserne kommen Flüchtlinge kaum zur Ruhe. Therapeutische Angebote können da nicht greifen. Die sozialpädagogische Betreuung kann noch nicht einmal tagsüber im eigentlich nötigen Umfang erfolgen. Nachts sind die Jugendlichen allein dem Bewachungspersonal ausgeliefert, das offenbar zum Teil auch noch jegliches Verständnis für die Situation der Jugendlichen vermissen ließ und stattdessen diese mit rassistischen Äußerungen provozierte.

Geradezu grob fahrlässig ist es, schwierige Jugendliche gruppenweise mit sozialpädagogischer Minimalbetreuung in Gemeinschaftsunterkünfte für Erwachsene wie in der Max-Proebstl-Straße und in der Karl-Schmid-Straße zu stecken. Denn längst gelten nicht mehr nur in Expertenkreisen Gemeinschaftsunterkünfte als denkbar schlechtes Umfeld für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.

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