"Mehmet":Beckstein will Mulis A. wieder ausweisen

Für den bayerischen Innenminister ist die 18-monatige Bewährungsstrafe "bei einem uneinsichtigen heranwachsenden Gewalt- und Serientäter ein völlig falsches Signal."

Die vorläufige Freilassung des als Jugend- Serienstraftäter bekannt gewordenen "Mehmet" ist bei Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) auf scharfe Kritik gestoßen.

Diese Entscheidung des Münchner Jugendgerichts sei angesichts der "notorischen Brutalität und kriminellen Energie" des 20-jährigen Türken nicht nachvollziehbar, sagte Beckstein. "Dies ist bei einem uneinsichtigen heranwachsenden Gewalt- und Serientäter ein völlig falsches Signal."

Beckstein bekräftigte seine Absicht, "Mehmet" erneut aus Deutschland ausweisen zu lassen.

Urteil zur Bewährung ausgesetzt

Mit Gewalttaten und Todesdrohungen gegen seine Eltern war "Mehmet" abermals auffällig geworden und deswegen am Vortag zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht will erst bis Dezember über eine mögliche Strafaussetzung zur Bewährung entscheiden und hat den seit "Mehmets" Festnahme bestehenden Haftbefehl so lange außer Vollzug gesetzt.

Eine erst spätere Gerichtsentscheidung über eine Bewährung ist nur nach dem Jugendstrafrecht möglich und soll jungen Gesetzesbrechern eine letzte Chance geben - es ist quasi eine erste Bewährung, von der dann die Strafaussetzung zur weiteren Bewährung abhängt.

Mehmet als Kultfigur

"Mehmets" Anwalt Alexander Eberth warf Beckstein vor, dieser mache aus seinem Mandanten "eine Kultfigur". Es sei "pädagogisch so was von daneben", dass der CSU-Politiker alles, was "Mehmet" mache, immer gleich mit markigen Worten kommentiere.

Dies erschwere eine Resozialiserung des 20-Jährigen, der in München geboren wurde und aufwuchs, aber türkischer Staatsbürger ist. Das Gericht habe die Entscheidung über die Bewährung zurückgestellt, um "Mehmet" die Suche nach einer eigenen Wohnung und nach Arbeit zu ermöglichen und so seine Integration zu fördern.

Ausweisung gescheitert

Eberth erinnerte daran, dass Beckstein schon einmal mit der Abschiebung von "Mehmet" gescheitert sei. Dieser war 1998 als 14-Jähriger in die Türkei abgeschoben worden.

2002 erklärte das Bundesverwaltungsgericht die Abschiebung für rechtswidrig, weil ein Minderjähriger nicht von seinen in München lebenden Eltern fortgerissen werden dürfe. "Mehmet" durfte nach München zurückkehren.

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