Maxwerk:Ein Argument von 1895

Historisches Wasserbuch erlaubt nur Stromerzeugung

Auch nach dem Rückzug der Augustiner-Brauerei ebbt die Diskussion um die Zukunft des Maxwerks nicht ab. Die Gegner eines Lokals in dem denkmalgeschützten Wasserkraftwerk sammeln weiter Argumente, die gegen eine Umnutzung des Gebäudes sprechen. Klaus Bäumler, Leiter des Arbeitskreises Öffentliches Grün im Diskussionsverein Münchner Forum, hat nun den städtischen Beschluss ausfindig gemacht, mit dem die Nutzung des Maxwerks einst genehmigt wurde. Diesem Beschluss von 1895 hängt zudem ein sogenanntes Wasserbuch an. Das Wasserbuch ist ein amtliches Register, in dem die Rechtsverhältnisse der Triebwerke erfasst sind. Bäumler zitiert daraus den Abschnitt, der die "öffentlich-rechtlichen Verhältnisse" regelt. Dort sei ausgeführt: Das Maschinenhaus darf "niemals zu etwas anderem als zur Erzeugung elektrischer Kraft mittels Wasserkraft benützt werden".

Daher steht für Bäumler fest, dass "das Nutzungsänderungsverbot auch Bestandteil der öffentlich-rechtlichen Genehmigung der Wasserkraftnutzung war". Das sei ein rechtlicher Aspekt von beachtlicher Relevanz, der nicht "durch Zeitablauf obsolet oder in seiner Wirksamkeit eingeschränkt" ist. Sollten die Stadtwerke dies anders sehen, bittet er das Unternehmen, die entsprechenden Dokumente vorzulegen. Die Stadtwerke hatten zuletzt offengelassen, wie es nach dem Rückzug der Brauerei mit dem Maxwerk weitergeht. So ist möglich, dass das Projekt erneut ausgeschrieben wird oder ein anderer Bewerber aus der ursprünglichen Ausschreibung von 2015 nachrückt. Ebenso denkbar ist eine Vermietung ohne Ausschreibung, da es keinerlei Verpflichtungen gebe, "dass die SWM Vermietungen von nichtbetriebsnotwendigen Flächen ausschreiben müssen", teilen die Stadtwerke mit.

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