Maxvorstadt:Besserer Mieterschutz

Erhaltungssatzung für das Gebiet "Josephsplatz" beschlossen

Gegen die Stimme der FDP hat der Planungsausschuss des Stadtrates die Erhaltungssatzung Josephsplatz beschlossen. Sie wird fünf Jahre lang gelten. Mietwohnungen dürfen nur mit Genehmigung der Stadt in Eigentumswohnungen umgewandelt werden, Luxussanierungen sind nicht erlaubt. Schon bisher waren die Mieter in dem Bereich zwischen Georgen- und Zentnerstraße sowie dem Josephsplatz besonders geschützt. Die Stadt erweitert dieses Gebiet nun bis zur Nordend- und Barerstraße sowie bis zur Ziebland- und Schellingstraße.

Wohnen ist dort sehr attraktiv. Der stillgelegte Alte Nördliche Friedhof, der als eine besondere Erholungsfläche im dicht bebauten Viertel gilt, die Universität mit ihrem belebten Umfeld und das hohe kulturelle Angebot der Museen oder auch eine große gastronomische Auswahl werden geschätzt. Zwischen 2011 und 2015 seien im Erhaltungssatzungsgebiet "Josephsplatz" mit rund zehn Prozent signifikant mehr Wohnungen umgebaut worden als in der Gesamtstadt. Dort liegt der Prozentsatz bei 3,4 Prozent, teilt das Planungsreferat mit. Das sei ein Zeichen für ein "hohes Aufwertungspotenzial".

Mittlerweile laufen nicht mehr nur Geringverdiener Gefahr, verdrängt zu werden. Auch Haushalte, die dem Münchner Durchschnitt entsprechen, leiden zunehmend unter der Gentrifizierung. Diese zeige sich unter anderem durch die Zunahme von Luxus-Wohnprojekten im Umfeld des Erhaltungssatzungsgebietes sowie durch die in den vergangenen Jahren verstärkt stattfindenden Umbauten an Wohnhäusern.

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