Maxime: Null Toleranz!:Debatte um Sicherungsverwahrung lebt neu auf

Der Mord an dem neunjährigen Peter aus München-Neuperlach durch einen vorbestraften Sexualverbrecher hat die politische Diskussion um die Sicherungsverwahrung neu entfacht.

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) wies noch am Freitagabend darauf hin, dass Bayern seit langem eine nachträgliche Sicherungsverwahrung für nach Erwachsenenstrafrecht verurteilte Heranwachsende fordere.

Einen entsprechenden Vorschlag habe Bayern bereits in den Bundesrat eingebracht.

Im Fall des kleinen Peter war der 28-jährige geständige Täter 1995 verurteilt worden, weil er 1994 in Regensburg einen Jungen umgebracht hatte - allerdings nach Jugendstrafrecht.

Justizministerin Merk sagte, nun müsse geprüft werden, ob hier eine Rechtslücke bestehe. Dies dürfe aber nicht übereilt geschehen. Wenn Regelungsbedarf bestehe, werde man handeln.

Familienministerin Christa Stewens (CSU) appellierte an die Gerichte, "den Täter als Gefahr für die Allgemeinheit aus dem Verkehr zu ziehen". Hier müsse "die Maxime gelten: Null Toleranz!".

Der Mörder des kleinen Peter hatte 1994 in Regensburg einen Elfjährigen mit 70 Messerstichen getötet. 1995 war er dafür zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt worden.

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